Elektronische Erfassung der Prüfungstermine
Prüfer*innen sind für die Meldung der Prüfungstermine ihre Prüflinge verantwortlich (§ 36 RPO). Die Mitteilung bzw. die Bekanntgabe der Termine erfolgt über den Webservice der Universität (siehe hierzu auch die Anleitung). Der Webservice ist nur über das Uni-Netz oder VPN erreichbar.
Was ist bei der Festlegung der Prüfungstermine zu beachten?
Prüfungen werden im Regelfall nach Beendigung der Lehrveranstaltungen angeboten, aber:
- die jeweiligen Prüfungs- und Studienordnungen können Ausnahmen vorsehen;
- mündliche (Abschluss)Prüfungen können auch während der Vorlesungszeit durchgeführt werden;
- Wiederholungsprüfungen finden grundsätzlich im darauffolgenden Semester statt und können auch zu Beginn des Semesters durchgeführt werden
Beachten Sie bitte außerdem, dass
- die Termine für Klausuren und Hausarbeiten mindestens vier Wochen vor der Prüfung verbindlich über den Webservice bekannt gegeben werden müssen;
- keine gesonderte Ladung der zu Prüfenden erfolgt, d. h. die Prüfungstermine werden grundsätzlich ohne Rücksprache mit den Studierenden festgelegt;
- die Prüfungstermine spätestens in der letzten Woche der Vorlesungszeit verbindlich über den Webservice bekannt gegeben werden müssen;
- Prüfungen grundsätzlich bis zum Ende des jeweiligen Semesters abgelegt werden müssen
Übrigens: Kurzfristige Verlegungen aus zwingenden Gründen sind grunsätzlich möglich. Nehmen Sie dazu bitte umgehend Kontakt mit den zuständigen Mitarbeitenden im Zentralen Prüfungsamt auf.
Informationen über die Leistungen der einzelnen Studierenden und deren Bewertung sind ausschließlich ihnen gegenüber offenzulegen. Die Bekanntgabe einer namentlichen Liste der Prüfungstermine und/oder -ergebnisse im Internet oder durch Aushang am “Schwarzen Brett” ist nicht zulässig. Auch die vermeintliche Anonymisierung durch bloße Angabe der Matrikelnummern ist nicht statthaft!
Beachten Sie hierbei bitte, dass datenschutzrechtliche Verstöße Bußgelder und/oder arbeits-/dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Wenn Sie eine Vertretung (z. B. das jeweilige Sekretariat) für die Eintragung der Prüfungstermine freischalten lassen möchten, schicken Sie bitte eine E-Mail mit Nennung der Vertretung an das Zentrale Prüfungsamt. Die entsprechenden Funktionen werden dann umgehend freigeschaltet.