Organisation

Die Organisation eines Studiums kann den späteren Studienalltag erleichtern. Für Studierende mit Handicap kommen noch weitere Herausforderungen hinzu, wie z. B. die Infrastruktur der Universitätsgebäude und Benutzung besonderer Hilfsausstattungen. Zu unseren organisatorischen Aufgaben gehört unter anderem die Erfassung des aktuellen Zustands der Barrierefreiheit von Räumen für Studierende mit Gehbeeinträchtigung und Hilfe bei der Beantragung eines Nachteilsausgleichs. Weiterhin pflegen und entwickeln wir die Homepage. Wir bemühen uns, Ihnen die Organisation im Studium so einfach wie möglich zu gestalten.

Bitte informieren Sie sich und uns frühzeitig (vor Semesterbeginn) über mögliche Einschränkungen bezüglich der Räumlichkeiten!


Gebäudezugänglichkeit und besondere Ausstattungen

Gehbeeinträchtigung

Webkarte zur Barrierefreiheit und Ausstattung der Universitätsgebäude von Greifswald

Die Universität Greifswald ist mit ihren Lehr- und Forschungseinrichtungen über die gesamte Stadt verteilt. Manche dieser Gebäude sind leider nicht barrierefrei zugänglich. Deshalb wurde (in Kooperation mit dem Diplom-Geographen Herrn Jörg Hartleib vom Institut für Geographie und Geologie) eine Webkarte erstellt, die Informationen zu der Barrierefreiheit von Lehr- und Seminarrräumen enthält. Sollte ein vorgesehener Raum nicht geeignet sein, kann dies hier vom Studierenden schnell ermittelt werden. Mit Hilfe des Referates für Bau- und Raumplanung oder den Sekretariaten der einzelnen Institute kann dann nach alternativen Lehrräumen gesucht werden.

Hinweis zur Kartennutzung! Durch einen Klick auf das jeweilige Unigebäude in der Webkarte öffnet sich ein Informationsfenster zu diesem Gebäude. Hier finden sich unter anderem Informationen zu den barrierefreien Räumen dieses Gebäudes, vorhandene Aufzüge oder Rampen etc. Die Webkarte beinhaltet momentan nur Lehrräume wie Hörsäle, Seminarräume oder Verwaltungsgebäude. Andere Räume wie Praktikumsräume oder Labore, in denen vor allem praktisch gearbeitet wird, sind nicht mit aufgeführt.

Sollte eine Information fehlen oder gar falsch sein, bitten wir Sie uns unter folgender E-Mail Adresse zu kontaktieren:

E-Mail Studieren mit Handicap

Sehbeeinträchtigung

Die neue Bereichsbibliothek am Campus Loefflerstraße (Ernst-Lohmeyer-Platz) verfügt über im Boden eingelassene Bücherreliefs, die als Blindenleitsystem verstanden werden können. Dadurch kann der Informationsstand der Bibliothek leichter gefunden werden.

Das Gebäude am Ernst-Lohmeyer-Platz 3 verfügt über ein ausführliches Blindenleitsystem. Mit Rillen versehene Bodenindikatoren leiten bis zum Haupteingang. Dieses Leitsystem setzt sich im Gebäudeinneren fort, bis hin zu den Gebäudeinformationstafel und dem Fahrstuhl oder der Treppe. Die Gebäudeinfotafel, der Treppenhandlauf und die signifikanten Räume sind mit Blindenschriftent versehen.

Alle weiteren Lehr- und Unterrichtsräume sind bisher noch nicht auf spezielle kontrastreiche Färbung oder Blindenleitsysteme eingerichtet.

Hörbeeinträchtigung

Die Hörsäle am Campus Loefflerstraße (Ernst-Lohmeyer-Platz 6) sind mit Induktionsschleifen ausgestattet. Bisher sind dies die einzigen Räume.

Nachteilsausgleich

Übersicht über den Ablauf bei Stellung eines Antrages auf Nachteilsausgleich gemäß § 24 der Rahmenprüfungsordnung

Studierende mit körperlicher oder mentaler Beeinträchtigung und chronischen Erkrankungen können die geforderten zeitlichen und formalen Vorgaben oft nicht wie vorgesehen erfüllen. Um fehlende Gestaltungsspielräume bei der Studienorganisation auszugleichen und Prüfungsbedingungen anzupassen, werden individuelle Nachteilsausgleiche erforderlich. Um Chancengleichheit zu gewährleisten, kann in solchen Fällen ein Nachteilsausgleich beantragt werden. Ein Anspruch auf Nachteilsausgleich begründet sich durch das Vorliegen einer beglaubigten gesundheitlichen Beeinträchtigung oder amtlich festgestellten Behinderung und den Nachweis, wie sich die Beeinträchtigung im Studium auswirkt.

Härtefallantrag

Um besondere Härten und Nachteile durch körperliche oder mentale Einschränkungen auszugleichen, können Bewerber/innen im Rahmen der Immatrikulation einen Härtefallantrag stellen um die Durchschnittsnote oder die Wartezeit zu verbessern. Eine feste Anzahl von Studienplätzen stehen Bwerber/innen mit Einschränkung zur Verfügung, für den Fall dass die Ablehnung des Zulassungsantrags eine "außergewöhnliche Härte" darstellen würde. Die Anerkennung eines Härtefallantrags führt ohne Berücksichtigung von Leistung oder Wartezeit zur sofortigen Zulassung vor allen anderen Bewerber/innen. Der Härtefallantrag ist beim Studierendensekretariat zu stellen, das entsprechende Formular finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie im Vorfeld zum Härtefallantrag.