Örtliche Zulassungsbeschränkungen ohne Teilnahme am Dialogorientierten Serviceverfahren

Die Vergabe von Studienplätzen in örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen/Fächern erfolgt über ein Zulassungsverfahren der Universität Greifswald.

Bewerbungsportal

Das Bewerbungsportal wird nur im Bewerbungszeitraum freigeschaltet.

Studierendensekretariat

Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1296
Telefax +49 3834 420 1290
studsekuni-greifswaldde

Bewerbung
Einschreibung
Termine & Fristen


Was bedeutet das für die Bewerbung an der Universität Greifswald?

Wenn Sie sich für einen der folgenden Studiengänge (bei den mit "*" markierten Studiengängen ist ein Studienbeginn auch zum Sommersemester möglich) interessieren:

können Sie sich ohne weitere Registrierung direkt bei der Universität Greifswald bewerben. Sie können sich dabei für bis zu drei Studiengänge bewerben. Legen Sie keine Präferenzenfolge der Studiengänge fest, ergibt sich diese aus der Reihenfolge des Eingangs des Zulassungsantrags; dem zeitlich zuerst eingegangenen Zulassungsantrag kommt dabei die höchste Präferenz zu. Sie können die Präferenzenfolge der Zulassungsanträge bis zum Ende der Bewerbungsfrist ändern.


Auswahlquoten

Die für die Studienanfänger*innen zur Verfügung stehenden Studienplätze werden nach Abzug der Vorwegzuzulassenden von der Universität

  • zu 30% nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturdurchschnittnote, daher: Abiturbestenquote);
  • zu 10 % nach Kriterien, die über die Eignung der Bewerber*innen Auskunft geben, wobei das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und deren Einzelnoten nicht berücksichtigt werden (zusätzliche Eignungsquote);
  • und zu 60% in einem Auswahlverfahren der Hochschule nach dem dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. gewichteten Einzelnoten und mindestens einem weiteren schulnotenunabhängigen Kriterium

vergeben.

Die Einzelheiten zu den jeweiligen Studiengängen können Sie der "Satzung der Universität Greifswald für das Hochschulauswahlverfahren von Studienanfängern in Studiengängen mit örtlich festgesetzten Zulassungszahlen" entnehmen, sowie den Angaben unter den Zulassungsgrenzen.


Bewerbungsunterlagen

Die Unterlagen zur Bewerbung für grundständige Studiengänge sind:

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abiturzeugnis);
  • ggf. Nachweise über Praktika (z.B. Lehrämter; Landschaftsökologie & Naturschutz)
  • ggf. Nachweis über einen abgeleisteten Dienst;
  • ggf. Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung;
  • bei Bewerbung zum Zweitstudium zusätzlich Abschlusszeugniss des Erststudiums;
  • bei Bewerbung zum Zweitstudium Begründung für die Aufnahme eines Zweitstudiums;
  • ggf. sonstige Nachweise

Wir bitten um Verständnis, dass wir telefonische Auskünfte über den Eingang Ihres Antrages nicht erteilen können. Wenn Sie sicher gehen wollen, dass Ihr Antrag bei uns eingegangen ist, dann senden Sie uns Ihre Unterlagen bitte mit einfachem Einschreiben.

Senden Sie Ihren Antrag bitte an das Studierendensekretariat.

Nachreichung von Unterlagen

Erfolgt die online-Bewerbung zum Ende der Bewerbungsfrist, müssen die erforderlichen Unterlagen bis 7 Tage nach Bewerbungsschluss an der Universität eingegangen sein.

Was Sie sonst noch tun können ...

Sie können uns die Bearbeitung Ihrer Bewerbungsunterlagen erleichtern, wenn Sie ein paar Kleinigkeiten beherzigen:

  • Senden Sie nur die geforderten Unterlagen.
  • Schieben Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nicht in Folie.
  • Heften Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nicht in eine Mappe.
  • Tackern Sie Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zusammen.

Herzlichen Dank!

Härtefälle und Nachteilsausgleiche

In Grundständigen Studiengängen – das sind z.B. Bachelor- oder Lehramtsstudiengänge – können Sie Sonderanträge stellen. Beachten Sie dabei, dass Sie einen Sonderantrag nur dann erfolgreich stellen können, wenn die jeweiligen strengen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Ihren Sonderantrag stellen Sie grundsätzlich zeitgleich mit dem Zulassungsantrag.

Härtefallantrag

Wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Zulassungsantrag einen Härtefallantrag stellen wollen, sollten Sie zuvor selbstkritisch prüfen, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolg hat. Nicht jeder Grund, den Sie als relevant ansehen, kann als Härtefall anerkannt werden. Die Gründe, die angeführt werden, müssen eine gravierende Beeinträchtigung bedeuten.

Download

  • Härtefallantrag164 KBAntrag auf Berücksichtigung bei der Vergabe von Studienplätzen im Rahmen der Quote für Fälle außergewöhnlicher Härte

Antrag auf Nachteilsausgleich

Zusätzlich zum Zulassungsantrag können Sie in diesem Fall einen formlosen Antrag – also: ohne Formular – mit kurzer Begründung stellen. Ein anerkannter Antrag berücksichtigt besondere persönliche Gründe, die Sie nicht zuvertreten haben – also: Gründe, für die man Sie nicht verantwortlich machen kann –, wenn sich diese Gründe nachteilig auf Ihre Durchschnittsnote (z.B. anerkannte Lese-/Rechtschreibschwäche) oder auf Ihre Wartezeit (z.B. Wiederholung eines Schuljahres wegen Krankheit) ausgewirkt haben.

Nachweise für Sonderanträge

Dem Sonderantrag haben Sie geeignete Nachweise beizufügen. Durch die beigefügten Belege muss der Sonderantrag so deutlich dargestellt werden, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Die Bearbeitung des Antrages wird erleichtert, wenn den erforderlichen Nachweisen eine kurze Begründung beigefügt wird. Die Nachweise zum Antrag müssen im Original oder als beglaubigte Kopie eingereicht werden.

Wie über den Sonderantrag entschieden wurde, können Sie dem Bescheid über den Zulassungsantrag entnehmen.


Wie geht es nach der Bewerbung weiter?

Einschreibung

Wer eine Zulassung für die Universität Greifswald erhält, kann sich im Studierendensekretariat immatrikulieren lassen. Die Einschreibfrist wird mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt.
Einschreibung

Losverfahren

Sind nach Abschluss der Vergabeverfahren für Studienanfänger noch freie Studienplätze vorhanden, werden diese Plätze in einem Losverfahren ausgelost.
Losverfahren

Studienplatztausch

Wer sein Studium nach Abschluss der Bewerbungsverfahren nicht an dem erfolgreichen Ort aufnehmen will, hat die Möglichkeit zum Studienplatztausch.
Studienplatztausch