Hochschulentwicklungsplan 2021–2025

Der Senat der Universität verabschiedete auf Vorschlag des Rektorats am 16.02.2022 den Hochschulentwicklungsplan für die Zielvereinbarungsperiode mit dem Land bis 2025.

Dieser Hochschulentwicklungsplan folgt der mit der Novelle des Landeshochschulgesetzes Mecklenburg-Vorpommern geänderten Wirkungslogik der Hochschulentwicklung, nach der die mit dem Land verhandelten Zielvereinbarungen Grundlage für die Hochschulentwicklungspläne der Hochschulen sind. Der vorliegende Plan bildet somit die Grundlage, um die Umsetzungsstrategien für die im Rahmen der Zielvereinbarung geschlossenen Vorhaben zu konkretisieren.

Wesentliche Ziele ergeben sich aus der Umsetzung des Zukunftsvertrags Studium und Lehre stärken, der für die Universität einen Zuwachs bzw. eine Verstetigung von Mitarbeitendenstellen sowie Professuren sicherstellt.

Hochschulentwicklungsplan 2021–2025


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