Vereinbarkeit von Beruf und Familie

Die Universität Greifswald möchte Beschäftigte mit Familienaufgaben unterstützen. Auf dieser Seite können Sie sich über diverse Angebote rund um Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben informieren.

Kontakt

Anne Tiede

Familienservice
Domstraße 11, Eingang 4, Raum 2.16
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1236
familienservice(at)uni-greifswald(dot)de

Sprechzeiten: nach vorheriger Vereinbarung

Anna Lisa Alsleben

Büro des Familienservice
Domstraße 11, Eingang 4, Raum 2.16
17489 Greifswald
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buero-famservice(at)uni-greifswald(dot)de

Mutterschutz
Allgemeines zum Mutterschutz

Alle Schwangeren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt besonderen Schutz. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigte oder eine Aushilfskraft handelt.

Ein Beschäftigungsverbot zum Schutze von Mutter und Kind besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen danach. Außerdem gibt es einen besonderen Schutz bei besonderer Belastung oder bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen (siehe „Mutterschutz im Labor“). Auf das Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Geburt kann die Arbeitnehmerin durch schriftliche Mitteilung an ihren Arbeitgeber verzichten. Das Beschäftigungsverbot für die 8 Wochen nach der Geburt ist für alle verpflichtend. 

Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.   

Auch während der Mutterschutzfristen entstehen Urlaubsansprüche. Die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten als Beschäftigungszeiten und somit fallen in dieser Zeit auch Urlaubsansprüche an. Urlaubsansprüche, die bei Beginn der Beschäftigungsverbote noch bestehen, können nach Ende der Beschäftigungsverbote im laufenden oder im kommenden Jahr beansprucht werden. Eine Kürzung des Urlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.

Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Mutterschutz im Labor

Mitarbeiterinnen, die im Labor arbeiten, sollten beachten, dass die Arbeit mit bestimmten Substanzen während der Schwangerschaft und der Stillzeit nicht zulässig ist. Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten, damit gegebenenfalls entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden können.

Entsprechendes gilt für die Stillzeit.

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages (mit Ausnahme einer Drittmittelbefristung) verlängert sich im Einverständnis mit der/dem Mitarbeitenden kraft Gesetzes u. a. um Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie um Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach Mutterschutzgesetz in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist.

Familienpolitische Komponente

Die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase vor oder nach der Promotion verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Ein bestehendes Vertragsverhältnis verlängert sich jedoch nicht automatisch. Vielmehr ist es eine Option zur Verlängerung der Qualifizierungsphase.

ElterngeldPlus und flexible Elternzeit

Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder einsteigen wollen, bekommen länger das Elterngeld. Die Elternzeit bis zu 24 Monate kann zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Die neue Regelung gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Auf folgenden Seiten können Sie sich über das ElterngeldPlus informieren und mit dem Elterngeldrechner die ersten Monate mit Kind zeitlich und finanziell zu planen.

Links
Elterngeldplus
Elterngeldrechner

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Für Beschäftigte der Universität stehen einige Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung zur Verfügung. Eine Nachfrage im Referat Personal oder ein Gespräch mit dem Vorgesetzten sollen helfen eine passende Lösung für jede Situation zu finden, die sowohl beruflichen Anforderungen als auch familiären Verpflichtungen gerecht ist. weiter

Kursangebote zum Zeitmanagement, zur Vereinbarkeit und Selbstorganisation

Kursangebote im Rahmen der Hochschuldidaktik, der Graduiertenakademie, oder des Mentoring-Programms vermitteln wichtige Hilfen, wie man berufliche und familiäre Aufgaben meistern kann. Darüber hinaus soll auch familiengerechte Universitätskultur gefördert werden. Aktuelle Angebote können Sie dem jeweiligen Programm entnehmen. weiter