Formblätter und Unfallanzeigen / Hinweise zum Betriebsärtzlichen Dienst und D-Arzt

Hinweise zum Betriebsärztlichen Dienst der Universität Greifswald

Unter dem folgenden Link finden Sie den Betriebsärztlichen Dienst der Universität Greifswald, sowie den Anmeldebogen für die Arbeitsmedizinische Untersuchung.

        Betriebsärztlicher Dienst der Universität Greifswald

Hinweise zum Durchgangsarzt - D-Arzt

Versicherte sind bei Verletzungen durch Arbeitsunfälle verpflichtet, sogenannte Durchgangsärzte aufzusuchen. Dies regelt das Siebte Sozialgesetzbuch im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind verpflichtet, bei Arbeitsunfällen schnellstmöglich eine sachgemäße, und soweit erforderlich besondere unfallmedizinische Heilbehandlung und Versorgung zu gewährleisten. Hierzu bestellen sie sogenannte Durchgangsärzte, die eine besondere unfallmedizinische Qualifikation und Praxisausstattung haben müssen.

Der Durchgangsarzt hat die Aufgabe, nach Diagnosestellung über den weiteren Therapieverlauf zu bestimmen und zu entscheiden, welche Fachärzte anderer Fachrichtungen gegebenenfalls hinzugezogen werden, ob er den Patienten in eigener Behandlung behält oder welche Nachschautermine er – bei Weiterbehandlung durch einen anderen Arzt – durchführt.

D-Ärzte in der Universitäts- und Hansestadt Greifswald finden Sie auf den Seiten der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Als Suchkriterium reicht die Eingabe des Ortes "Greifswald" aus.

Rechtsgrundlage: §§ 26, 28, 34 SGB VII