Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Universität Greifswald
Die Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes an der Universität Greifswald regelt die Organisationsverfügung der Hochschulleitung. Mit dieser Organisationsverfügung wird die Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz an die jeweiligen Leiter*innen der Organisationseinheiten der Universität übertragen. Unterstützt werden die Leiter*innen durch Beratung und Handlungshilfen der Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie anderer Beauftragter der Universität.
Arbeitshilfen zur Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen
Ein wichtiges Instrument im Rahmen der Arbeitgeberverantwortung ist die wiederkehrende Durchführung von Arbeitsschutzunterweisungen. Hierfür stehen die nachfolgenden Mustervorlagen zur Verfügung.
Arbeitshilfen zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
Nach §§ 5,6 ArbSchG ist der Arbeitgeber verpflichtet Gefährdungsanalysen nach Art und Umfang der Tätigkeiten durchzuführen und diese schriftlich zu dokumentieren. Hierfür stehen die nachfolgenden Vorlagen zur Gefährdungsbeurteilung zur Verfügung.
- Gefährdungsbeurteilung Büro- und Bildschirmarbeitsplätze
- Merkblatt Bildschirmarbeitsplatz
- Gefährdungsbeurteilung Arbeiten im Gefahrstofflager
- Gefährdungsbeurteilung Chemikalienentsorgung
- Gefährdungsbeurteilung in biologisch orientierten Laboratorien
- Gefährdungsbeurteilung in chemisch orientierten Laboratorien
- Gefährdungsbeurteilung in physikalisch orientierten Laboratorien
- Gefährdungsbeurteilung nicht gezielte Arbeiten mit Biostoffen
- Gefährdungsbeurteilung gezielte Arbeiten mit Biostoffen
- Musterlaborordnung Universität Greifswald
- Gefährdungsbeurteilung Elektro- und Elektronikwerkstätten
- Gefährdungsbeurteilung mechanische und feinmechanische Werkstätten
- Gefährdungsbeurteilung Holzwerkstätten
- Gefährdungsbeurteilung Glasbläserei
- Gefährdungsbeurteilung Botanischer Garten - Freiland und Gewächshäuser
- Gefährdungsbeurteilung Hausmeistertätigkeiten