Rechtlicher Rahmen und Verfahrensschritte

In Deutschland regelt das Strafgesetzbuch (§ 218a StGB) die Voraussetzungen für einen straffreien Schwangerschaftsabbruch: 

  • Beratungslösung (§ 218a Abs. 1 StGB): Der Abbruch ist straffrei, wenn er innerhalb von 12 Wochen nach der Empfängnis (entspricht der 14. Schwangerschaftswoche nach der letzten Regelblutung) erfolgt
  • Pflichtberatung: Die schwangere Person muss ein Beratungsgespräch an einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle in Anspruch nehmen
  • Wartezeit: Zwischen dem Beratungsgespräch (Ausstellung der Beratungsbescheinigung nach § 7 SchKG) und dem Eingriff müssen mindestens 3 volle Tage Bedenkzeit liegen. Der*die Ärzt*in darf nicht die Person sein, die das Beratungsgespräch durchgeführt hat.
  • Indikationen: Bei medizinischer Indikation (Gefahr für das Leben oder die körperliche/seelische Gesundheit) oder kriminologischer Indikation (nach einer Straftat/Vergewaltigung) gelten abweichende Fristen und Voraussetzungen

Informations- und Beratungsangebote in Mecklenburg-Vorpommern

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen bieten eine ergebnisoffene, vertrauliche und auf Wunsch anonyme Beratung an. Sie stellen bei Bedarf die gesetzlich vorgeschriebene Beratungsbescheinigung aus. 

Anerkannte freie und kommunale Träger in MV:

Überregionale & Anonyme Hilfsangebote:

  • Hilfetelefon „Schwangere in Not“: Kostenlos, anonym und rund um die Uhr erreichbar unter 0800 40 40 020
  • Online-Beratungsangebote: Über das Portal von Pro Familia oder der Caritas (für allgemeine Fragen)

Medizinische Umsetzung und Anlaufstellen in MV

Ein Schwangerschaftsabbruch darf nur von Ärzt*innen durchgeführt werden. In Mecklenburg-Vorpommern stehen dafür zwei medizinische Verfahren zur Verfügung:

Medizinische Methoden

  1. Medikamentöser Abbruch: Durch die Einnahme von Mifepriston und Prostaglandin. In der Regel bis zum 63. Tag nach Beginn der letzten Regelblutung (9. Schwangerschaftswoche) möglich
  2. Operativer Abbruch (Absaugmethode/Curettage): Unter Örtlicher Betäubung oder Vollnarkose, meist ambulant in einer Praxis oder Tagesklinik

Finden von Praxen und Kliniken in MV

Ärzt*innen sind nicht verpflichtet sind, Abbrüche öffentlich anzukündigen, aber es gibt folgende Quellen:

Öffentliche BÄK-Liste:

  • Die Bundesärztekammer führt eine freiwillige Bundesliste von Ärzt*innen, Praxen und Kliniken

Auskunft der Beratungsstellen:

  • Anerkannte Beratungsstellen vor Ort (z. B. Pro Familia) verfügen über regionale Ärzt*innenlisten und vermitteln direkt freie Termine

Ausgewählte medizinische Standorte in MV:

  • Abbrüche werden u.a. in gynäkologischen Fachpraxen sowie Kliniken/MVZs in Städten wie Rostock, Schwerin, Stralsund, Anklam oder Ribnitz-Damgarten angeboten

Kosten und Finanzierung

  • Kostenrahmen: Je nach Methode liegen die Kosten für den Eingriff i. d. R. zwischen 200 und 600 Euro
  • Kostenübernahme bei geringem Einkommen: Frauen mit geringem Einkommen oder ohne eigenes Einkommen (z. B. Schülerinnen, Studentinnen, Empfängerinnen von Bürgergeld/Sozialhilfe) können die vollständige Kostenübernahme nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz beantragen
  • Antragsweg: Der Antrag auf Kostenübernahme muss vor dem Eingriff bei der gesetzlichen Krankenkasse gestellt werden
  • Medizinische/Kriminologische Indikation: Die Kosten werden vollständig von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen