Die Universität Greifswald möchte Beschäftigte mit Familienaufgaben unterstützen. Auf dieser Seite können Sie sich über diverse Angebote rund um Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben informieren.

Mutterschutz
Allgemeines zum Mutterschutz

Alle Schwangeren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, genießen während ihrer Schwangerschaft und nach der Geburt besonderen Schutz. Unerheblich ist dabei, ob es sich um Teilzeit-, Vollzeitbeschäftigte oder eine Aushilfskraft handelt.

Ein Beschäftigungsverbot zum Schutze von Mutter und Kind besteht 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, bei Mehrlingsgeburten bis 12 Wochen danach. Außerdem gibt es einen besonderen Schutz bei besonderer Belastung oder bei der Arbeit mit gefährlichen Stoffen (siehe „Mutterschutz im Labor“). Auf das Beschäftigungsverbot 6 Wochen vor der Geburt kann die Arbeitnehmerin durch schriftliche Mitteilung an ihren Arbeitgeber verzichten. Das Beschäftigungsverbot für die 8 Wochen nach der Geburt ist für alle verpflichtend. 

Bei medizinischen Frühgeburten und bei sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängert sich die Mutterschutzfrist nach der Geburt um die Tage, die vor der Entbindung nicht in Anspruch genommen werden konnten.   

Auch während der Mutterschutzfristen entstehen Urlaubsansprüche. Die Ausfallzeiten wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote gelten als Beschäftigungszeiten und somit fallen in dieser Zeit auch Urlaubsansprüche an. Urlaubsansprüche, die bei Beginn der Beschäftigungsverbote noch bestehen, können nach Ende der Beschäftigungsverbote im laufenden oder im kommenden Jahr beansprucht werden. Eine Kürzung des Urlaubs wegen mutterschutzrechtlicher Beschäftigungsverbote ist nicht zulässig.

Vom Beginn der Schwangerschaft bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch das Unternehmen bis auf wenige Ausnahmen unzulässig.

Mutterschutz im Labor

Mitarbeiterinnen, die im Labor arbeiten, sollten beachten, dass die Arbeit mit bestimmten Substanzen während der Schwangerschaft und der Stillzeit nicht zulässig ist. Bitte informieren Sie unverzüglich Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten, damit gegebenenfalls entsprechende Schutzvorkehrungen getroffen werden können.

Entsprechendes gilt für die Stillzeit.

Leitfaden zum Mutterschutz

Die Broschüre "Leitfaden zum Mutterschutz" des BMFSFJ informiert Sie ausführlich über wesentliche Aspekte rund um den Mutterschutz. Es werden wichtige Regelungen zu Ihren Rechten und Pflichten, zum Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz während Schwangerschaft und Stillzeit (insbesondere Arbeitszeit- und Arbeitsschutzbestimmungen), zum Kündigungsschutz sowie zu etwaigen Mutterschaftsleistungen erklärt.

Die Broschüre erhalten Sie im Büro des Familienservice oder online unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/leitfaden-zum-mutterschutz/73756

Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG)

Die jeweilige Dauer eines befristeten Arbeitsvertrages (mit Ausnahme einer Drittmittelbefristung) verlängert sich im Einverständnis mit der/dem Mitarbeitenden kraft Gesetzes u. a. um Zeiten einer Inanspruchnahme von Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz sowie um Zeiten eines Beschäftigungsverbots nach Mutterschutzgesetz in dem Umfang, in dem eine Erwerbstätigkeit nicht erfolgt ist.

Familienpolitische Komponente

Die zulässige Befristungsdauer in der Qualifizierungsphase vor oder nach der Promotion verlängert sich bei Betreuung eines oder mehrerer Kinder unter 18 Jahren um zwei Jahre je Kind. Ein bestehendes Vertragsverhältnis verlängert sich jedoch nicht automatisch. Vielmehr ist es eine Option zur Verlängerung der Qualifizierungsphase.

ElterngeldPlus und flexible Elternzeit

Am 1. Januar 2015 trat das Gesetz zur Einführung des ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft. Eltern, die frühzeitig in Teilzeit wieder einsteigen wollen, bekommen länger das Elterngeld. Die Elternzeit bis zu 24 Monate kann zwischen dem dritten und dem achten Geburtstag des Kindes in Anspruch genommen werden. Die neue Regelung gilt für Geburten ab dem 1. Juli 2015.

Auf folgenden Seiten können Sie sich über das ElterngeldPlus informieren und mit dem Elterngeldrechner die ersten Monate mit Kind zeitlich und finanziell zu planen.

Links
Elterngeldplus
Elterngeldrechner

"Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)"

"Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG)"

Mit dem 01.09.2021 trat eine Novellierung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) in Kraft. Eine detaillierte Darstellung und weitreichende Informationen zum Elterngeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/familienleistungen/elterngeld/elterngeld-73752

Die Broschüre "Elterngeld und Elternzeit - Für Geburten ab 01.09.2021" informiert Sie ausführlich über die gesetzlichen Regelungen.

Für einen grundlegenden und verständlichen Überblick über das Elterngelt sowie die Beantwortung von Fragen wie beispielsweise welche Unterlagen für die Beantragung von Elterngeld benötigt werden, kann folgender Ratgeber behilflich sein: https://www.arbeitsrechte.de/elterngeld/

Flexible Arbeitszeitgestaltung

Für Beschäftigte der Universität stehen einige Möglichkeiten der flexiblen Arbeitszeitgestaltung zur Verfügung. Eine Nachfrage im Referat Personal oder ein Gespräch mit dem Vorgesetzten sollen helfen eine passende Lösung für jede Situation zu finden, die sowohl beruflichen Anforderungen als auch familiären Verpflichtungen gerecht ist. weiter

Kursangebote zum Zeitmanagement, zur Vereinbarkeit und Selbstorganisation

Kursangebote im Rahmen der Hochschuldidaktik, der Graduiertenakademie, oder des Mentoring-Programms vermitteln wichtige Hilfen, wie man berufliche und familiäre Aufgaben meistern kann. Darüber hinaus soll auch familiengerechte Universitätskultur gefördert werden. Aktuelle Angebote können Sie dem jeweiligen Programm entnehmen.

nützliche Links

Auf dem Familienportal informiert das Bundesministerium darüber, welche staatlichen Familienleistungen es gibt. Familienleistungen sind finanzielle Hilfen für Familien wie das Kindergeld oder das Elterngeld. Dazu gehören aber auch Regelungen und Gesetze, die Familien anderweitig unterstützen. Das sind zum Beispiel der Mutterschutz oder die Elternzeit. Im  Bereich "Rechner & Anträge" finden Sie Hilfen zur Berechnung von Familienleistungen und Antragsformulare, die Sie herunterladen können.

Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Infrastruktur

Willkommenspakete

Willkommenspakete

Wenn Studierende oder Mitarbeitende an der Universität ein Kind bekommen oder mit einem kleinen Kind beginnen in Greifswald zu studieren oder zu arbeiten, erhalten sie ein Willkommenspakt. Neben Informationen zur familienfreundlichen Hochschule und weiteren Broschüren enthält das Paket weitere Dinge für Kind und  Eltern.
Nach einer kurzen Voranmeldung beim Familienservice kann dort das kostenlose Willkommenspaket abgeholt werden. weiter

Mobilie Spielkisten

Um Wartezeiten für Kinder z. B. bei Verwaltungsterminen der Eltern angenehmer zu gestalten oder für den Fall, dass Kinder mal kurzfristig mit ins Büro genommen werden müssen, gibt es an verschiedenen Standorten der Universität mobile Spielzeugkisten. Diese können bequem von einem Büro zum anderen gerollt werden. 

Die Boxen wurden zum Teil durch Spenden von Universitätsmitarbeitenden zusammengestellt. 

Im Wartebereich des Studierendensekretariats und der Zentralen Studienberatung, im International Office, im Prüfungsamt, im Dezernat 2, im Institut für Physik, im Institut für Mathematik, beim Familienservice, im Rektorat und in der Kunst stehen momentan mobile Spielzeugkisten für Kinder zur Verfügung. Die Standorte sind auch auf dem Lageplan "Familienfreundliche Hochschule" verzeichnet. 

Falls weitere Einrichtungen eine Spielzeugkiste wünschen oder Universitätsmitglieder Spenden abgeben möchten, können Sie sich gerne beim Familienservice melden.

KidsBox

Es gibt Situationen, in denen eine Kinderbetreuung nicht möglich ist und das Kind kurzzeitig mit an den Arbeitsplatz genommen werden muss. Für diesen Fall kann über den Familienservice neben einer kleinen mobilen Spielzeugkiste auch eine große KidsBox zur Verfügung gestellt werden. Sie wird an den Arbeitsplatz gerollt und macht diesen im Handumdrehen zum Eltern-Kind-Zimmer. Die Box enthält viele Spielsachen für Kinder bis ins Grundschulalter, diverse Hygieneartikel und bietet Schlaf- und Wickelmöglichkeiten.

Gerne können Sie die KidsBox auch bei Tagungen und Konferenzen einsetzen.

Insgesamt stehen an der Universität Greifswald 4 KidsBoxen zur Verfügung, die von den DFG-Projekten TR 34, RTG 1870 BacRes, RTG 1947 BiOx und RTG 2010 RESPONSE finanziert wurden.

Die Standorte der KidsBoxen sind:

  • Warteraum des Studierendensekretariats und des Prüfungsamtes, Rubenowstraße 2
  • Still- und Notfallraum, Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 15 A
  • PFIFF – Universitätsmedizin, Ferdinand-Sauerbrauch-Straße
  • Zoologisches Institut und Museum, Johann-Sebastian-Bach-Straße 11/12
Familienwohnung

In der Familienwohnung der Universität findet für Kinder im Alter von drei Monaten bis zu zwölf Jahren eine Notfallbetreuung statt. In Ausnahmesituationen – z. B. bei Tagungen, Klausuren, Exkursionen, beim Ausfall der regulären Kinderbetreuung, außerhalb der Öffnungszeiten der Kita oder an Wochenenden – können Mitarbeitende, Studierende und Gäste der Universität eine kurzfristige und flexible Betreuungsmöglichkeit durch ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher für ihre Kinder in Anspruch nehmen. weiter

Stillräume, Notfallräume und Familienzimmer

Die Räume bieten eine Rückzugsmöglichkeit vor allem für stillende Mütter. Sie können aber auch von Eltern mit älteren Kindern genutzt werden. In den Notfallräumen befinden sich zudem eine Notfallliege und ein Verbandskasten, sodass die Räume auch für Notfallsituationen zur Verfügung stehen. weiter

Wickeltische

An vielen Standorten gibt es die Möglichkeit, Kleinkinder in Gebäuden der Universität und der Universitätsmedizin zu wickeln. Hinweisschilder an den Eingangstüren weisen den Weg. Das Studierendenwerk hat Wickeltische in den beiden Mensen eingerichtet.

 

Die Standorte sind:

  • Hauptgebäude | Domstraße 11, Eingang 2
  • Audimax | Rubenowstraße 1
  • Theologische Fakultät | Am Rubenowplatz 2/3
  • Wirtschaftswissenschaften | Friedrich-Loeffler-Straße 70 | Hörsaal
  • Bildungswissenschaften/Psychologie | Franz-Mehring-Straße | Hörsaal
  • Biochemie | Felix-Hausdorff-Straße 4 | Hörsaal
  • Institut für Physik | Felix-Hausdorff-Straße 6
  • Zentrale Universitätsbibliothek | Foyer
  • Hörsaal Kiste | Makarenkostraße
  • Institut für Genetik und Funktionelle Genomforschung | Friedrich-Ludwig-Jahn-Straße 15 A
  • Bereichsbibliothek Campus Loefflerstraße
  • Hörsaal ehemalige Frauenklinik | Wollweberstraße 1
  • Mensa Berthold-Beitz-Platz
  • Mensa am Ernst-Lohmeyer-Platz 5
  • Hauptgebäude der Universitätsmedizin | Ferdinand-Sauerbruch-Straße | im Erdgeschoss und in den Bereichen: Flur 5, Flur 7, Flur 9, Flur 11 und Haus D