Auszahlungen


Buchungsanordnungen und weitere Hinweise

Auch im Drittmittelbereich werden für Anordnungen die Formulare des Referats Haushalt verwendet:

Auszahlungsanordnungen und andere Buchungsformulare


Ausfüllhinweise Buchungsanordnungen

Hinweise zum Ausfüllen von Auszahlungsanordnungen (Drittmittel)

Formularkopf

  • Hier geben Sie bitte bei Kostenstelle den Kostenträger (wird vom Referat Drittmittel mit der Einrichtung des Projektes vergeben) sowie die Drittmittel-Ausgabeart und Kostenart  ein.
  • Stempel der Einrichtung und Datum nicht vergessen

Anordnungstyp

  • In der Regel sind Auszahlungsanordnung für einmalige Auszahlungen und Einzelanordnung anzukreuzen.

Buchungsstelle

  • Epl: Einzelplan, in Drittmittelprojekten stets 71
  • Kap: Kapitel, in Drittmittelprojekten stets 7171
  • Titel: Der Titel richtet sich nach der Art Ihres Projektes. Eine Titelübersicht finden sie hier.
  • OEH: Organisationseinheit, in Drittmittelprojekten stets 7121 0001

Auftrags-Kennz.

  • HÜL-A Nr.: Nummer der Haushaltsüberwachungsliste für Ausgaben, bleibt frei und wird beim Buchen ausgefüllt
  • HHJ: Haushaltsjahr eintragen

Zahlungsempfänger

  • Es sind die Daten aus der zahlungsbegründenden Unterlage (i. d. R. Rechnung) zu übernehmen (diese unbedingt als Anlage der Auszahlungsanordnung beifügen).
  • Der Zahlungsempfänger muss mit der zahlungsbegründenden Unterlage übereinstimmen.
  • Ist die ZPNr. (Zahlungspartnernummer) bekannt, kann diese zusätzlich angegeben werden.
  • Bei privat verauslagten Beträgen (hier bitte das Formular „Privatauslagen“ als zahlungsbegründende Unterlage verwenden und die Hinweise beachten) darf der Empfänger nicht für die rechnerische bzw. sachliche Richtigkeit unterzeichnen und ist auch nicht anordnungsbefugt.

Zahlungsgrund

  • Bitte stets (wenn vorhanden) Rechnungs-Nr. (oder Kassenzeichen), Kunden-Nr. und Rechnungsdatum angeben.
  • Es ist kurz und prägnant der Zahlungsgrund zu benennen.

Rechnungsart

  • 1 ... „normale“ Auszahlung (Überweisung/Verrechnung)
  • 3 ... Abschlag bzw. weiterer Abschlag
  • 4 ... Abrechnung Abschlag (Schlussrechnung)

Fälligkeit

  • Das Fälligkeitsdatum aus der zahlungsbegründenden Unterlage ist anzugeben, ggf. auch „sofort“.

Betrag

  • Auszuzahlender Betrag, ggf. nach Abzug von Skonto.
  • Ab einer Zahlung in Höhe von 1.000 EUR ist der Betrag zusätzlich in Worten anzugeben.

Weitere Buchungsstelle

  • Hier bitte nur etwas eintragen, wenn es sich um eine Split-Buchung zu Lasten mehrerer Kostenstellen/-träger, Titel, Untertitel, Kostenarten bzw. Ausgabearten handelt.
  • Einzutragen sind die weiteren Buchungsstellen und die jeweils dazugehörigen Teilbeträge.

Unterschriften

  • Unterschriftsberechtigt aus der Einrichtung sind grundsätzlich nur die für das konkrete Projekt auf dem Formular zur Unterschriftsberechtigung festgelegten Personen, wobei die Differenzierung der Berechtigung (rechnerisch, sachlich, angeordnet) zu beachten ist.
    • Die Feststellung der rechnerischen Richtigkeit umfasst die Verantwortung dafür, dass der anzunehmende oder auszuzahlende Betrag sowie alle auf Berechnungen beruhenden Angaben richtig sind. Hierzu gehört auch die richtige Anwendung der Berechnungsgrundlagen (z. B. Bestimmungen, Verträge, Tarife).
    • Die Feststellung der sachlichen Richtigkeit umfasst die Wahrnehmung der folgenden Verantwortlichkeiten (mit Ausnahme der Verantwortlichkeiten für die rechnerische Richtigkeit): Die in der Anordnung und in den sie begründenden Unterlagen enthaltenen, für die Zahlung und Buchung maßgebenden Angaben sind vollständig und richtig und es ist nach den geltenden Vorschriften, insbesondere nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit, verfahren worden. Hierzu gehört, dass
      • die Lieferung oder Leistung als solche und auch die Art ihrer Ausführung geboten war,
      • die Lieferung oder Leistung entsprechend der zugrunde liegenden Vereinbarung oder Bestellung sachgemäß und vollständig ausgeführt worden ist,
      • Abschlagszahlungen, Vorauszahlungen, Pfändungen und Abtretungen vollständig und richtig berücksichtigt worden sind,
      • die übrigen haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Zahlung vorliegen (z.B. Mittelverfügbarkeit) und
      • die angeforderte Zahlung nach Rechtsgrund und Höhe richtig ermittelt worden ist.
    • Die Ausübung der Anordnungsbefugnis umfasst die Verantwortung dafür, dass in der Anordnung offensichtlich erkennbare Fehler nicht enthalten sind und die Bescheinigungen der rechnerischen und der sachlichen Richtigkeit von den dazu Befugten abgegeben worden sind.
  • Es sind grundsätzlich zwei Unterschriften erforderlich:
    • Wenn im ersten Feld kein Kreuz gesetzt wird (d. h. jemand unterschreibt nur für die rechnerische Richtigkeit) muss entweder (1.) im zweiten Feld ein Kreuz gesetzt werden und dort muss dann eine andere Person für „sachlich richtig und zugleich angeordnet“ unterschreiben oder (2.) im zweiten Feld kein Kreuz gesetzt und durch eine andere Person für „sachlich richtig“ unterzeichnet werden und im dritten Feld muss dann eine weitere Person gesondert für „angeordnet“ unterschreiben
    • Wenn im ersten Feld das Kreuz gesetzt wird, wird dort bereits für die rechnerische und sachliche Richtigkeit unterschrieben. In diesem Fall unterschreibt die zweite Person ganz rechts im Feld „angeordnet“ – dort, wo in jedem Fall der Bearbeiter aus der Verwaltung noch unterschreibt, bevor die Anordnung in die Buchhaltung gegeben wird.
  • Bitte leisten Sie die Unterschriften mit blauem Stift, damit eine Verwechslung mit Kopien ausgeschlossen werden kann.
  • Bei privat verauslagten Beträgen darf man auf der Auszahlungsanordnung nicht für sich selbst unterschreiben.

Weitere Ausfüllhinweise Buchungsanordnungen

Über die konkreten Ausfüllhinweise für den Drittmittelbereich hinaus gelten die Ausfüllhinweise für Buchungsanordnungen des Referats Haushalt:

Weitere Ausfüllhinweise für Buchungsanordnungen


Übersicht Ausgabearten

Titel AusgA Bezeichnung Hinweise
428 7* 0812 Beschäftigte E12 - E15 über Referat Personal
428 7* 0817 Beschäftigte E1 - E11 über Referat Personal
427 7* 0822 stud. und wiss. Hilfskräfte über Referat Personal
429 7* 0835 Werkverträge über Referat Personal
547 7* 0831 Gegenstände bis 410,- € im Einzelfall  
547 7* 0832 Mieten, Leasingkosten  
547 7* 0835 Vergabe von Aufträgen, Dienstleistungen  
547 7* 0838 Verbrauchsmaterial  
547 7* 0839 Geschäftsbedarf über Referat Beschaffung (eShop)
547 7* 0840 Literatur über Universitätsbibliothek
547 7* 0841 Sächliche Verwaltungsausgaben  
547 7* 0842 Publikationskosten  
681 7* 0841 Stipendien über Stabsstelle Justitiariat/Wahlamt/Stipendien
547 7* 0844 Reisekosten Inland über Referat Personal
547 7* 0845 Reisekosten Ausland über Referat Personal
547 7* 0850 Geräte von 410,- bis 5.000,- € über Referat Beschaffung
812 7* 0850 Geräte über 5.000,- € über Referat Beschaffung
547 7* 08_1 Overhead (Anteil Projektleitung) _ = E (EU), X (Sonst. GG), W (wT)
547 7* 08_3 Overhead (Anteil Zentrale) _ = E (EU), X (Sonst. GG), W (wT)
547 7* 08_4 Overhead (Anteil Bewirtschaftungsausgaben) _ = D (DFG), B (Bund)
547 7* 08_5 Overhead (Anteil Personalausgaben) _ = D (DFG), B (Bund)
547 73 08W5 Gewinn (Anteil Projektleitung)  
547 73 08W7 Gewinn (Anteil Zentrale)  
547 73 08H1 Erstattung Personalkosten HH (Anteil Projektleitung)  
547 73 08H3 Erstattung Personalkosten HH (Anteil Zentrale)  
282 0_ 0864 Zuwendungen _ = 1 (TG 71), 2 (TG 74), 3 (TG 75), 4 (TG 73)

Ergänzung des jeweiligen Titels

* = 1 TG 71 Drittmittel der DFG – im Titel 547 71 (außer beim Overhead) bitte stets nur die AusgA 0841 verwenden
* = 3 TG 73 Drittmittel wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Auftragsforschung, Weiterbildung)
* = 4 TG 74 Drittmittel keine wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Bund, EU, Stiftungen, Vereine)
* = 5 TG 75 keine Drittmittel keine wirtschaftliche Tätigkeit (z. B. Land M-V, Professorinnenprogramm, WISNA, D.-Stipendien)

für alles gilt: Einzelplan: 71, Kapitel: 7171


Referatsleitung

Karsten Bunge
Raum 1.07
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1265
karsten.bungeuni-greifswaldde