Anleitung zum Studienservice im Campusportal

Der Studienservice bündelt die wichtigsten Funktionen für Studierende im Campusportal. Hier eine Übersicht:


Meine Studiengänge

Abb. Studienservice, Reiter Meine Studiengänge: Übersicht

Die Startseite des Studienservice ist mit “Meine Studiengänge” betitelt. Sie erhalten hier :

  • eine Übersicht ausgewählter Personendaten
  • Zugriff zur Funktion “Personendaten ändern” (>> mehr dazu unter Anträge im Studium)
  • einen Überblick zu Ihren aktuellen Studiengängen bzw. Ihrem Studiengang
  • ggf. einen Hinweis auf Änderungen an Ihren Studiengängen

Kontaktdaten

Abb. Studienservice, Reiter Kontaktdaten: Übersicht

Unter “Kontaktdaten” können Sie eine oder mehrere Adresse(n) hinterlegen. Die Auswahl Ihrer Postanschrift ist dabei besonders bedeutsam, da dies die Adresse ist, an die Sie sämtliche Post der Universität erhalten. 

Wichtige Hinweise:

Die Post wird neben der Deutschen Post auch über private Dienstleister verteilt, beachten Sie bitte, dass auch diese Zugang zu Ihrem Briefkasten haben.

Stellen Sie sicher, dass Ihre Adresse(n) jederzeit aktuell und die gewünschte Postanschrift korrekt ausgewählt ist. Nehmen Sie Änderungen Ihrer Anschrift (z.B. bei einem Umzug) immer unverzüglich im Campusportal vor und überprüfen Sie Ihre Angaben bitte auf Tipp- und Übertragungsfehler.

 

Unter “Studium - Korrespondenz” sehen Sie Ihre aktuell hinterlegte Postanschrift.

Mit Klick auf den Stift können Sie diese beabeiten und ändern.

Im Pop-up Fenster erhalten Sie einer Übersicht Ihrer Adressen und können die bereits als Postanschrift gewählte Adresse entweder bearbeiten (Stift-Symbol) oder eine andere hinterlegte Adresse auswählen.

Mit Klick auf das Auswahlfeld einer anderen bereits hinterlegten Adresse wird diese als neue Postanschrift gespeichert.


Zahlungen

Abb. Studienservice, Reiter Zahlungen: Übersicht

Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht Ihrer Zahlungen und offener Rechnungen in Verbindung mit der Rückmeldung. 

Hinweis! Sichtbar sind hier nur Zahlungen in Verbindung mit der Rückmeldung, die nach dem 01.12.2026 verbucht oder berechnet wurden. Vorherige Zahlungen können aus technischen Gründen leider nicht angezeigt werden. 

Unter “Offene Rechnungen” sehen Sie Ihre anstehenden Zahlungen ein. Hier können Sie sich auch Details der offenen Rechnung, z.B. die Zusammensetzung der Beiträge und Gebühren, oder den QR-Code zur Zahlung über Ihre Banking-App anzeigen lassen.

Sofern Ihr online-Banking QR-Codes zum Auslesen der Zahlungsinformationen unterstützt, können Sie den angezeigten QR-Code in Ihrer Banking-App scannen, um ihre individuellen Informationen für die Überweisung der Rechnung vorauszufüllen. Gebührenhöhe, Verwendungszweck und Empfängerkonto werden dann bereits übernommen und müssen nicht händisch eingetragen werden, was Tippfehler vermeiden kann und die korrekte Zuordnung Ihrer Zahlung erleichtert.

Erstattung zuviel gezahlter Beiträge

 

 

Sollten Sie dennoch einmal zu viel gezahlt haben, weist Ihr Konto ein Guthaben auf. Dieses wird Ihnen unten dann angezeigt. Auf Antrag können Sie sich in diesem Fall Ihr Guthaben unter “Beiträge erstatten” auszahlen lassen. 

 

Mit Klick auf “Beiträge erstatten” gelangen Sie zum online Antrag. Legen Sie hier einen neuen Antrag an.

 

Sie gelangen nun in das Online-Antragsformular. Hier geben Sie das gewünschte Konto an, auf das Sie ihr Guthaben auszahlen möchten. Optional können Sie einen Kommentar zu Ihrem Antrag an die Sachbearbeitung des Studierendensekretariats verfassen. 

Anschließend geben Sie Ihren Antrag online ab oder speichern diesen für später ab.

Hinweis: Nicht abgegebene Anträge sind für die Sachbearbeitung nicht sichtbar und können nicht bearbeitet werden. 


Bescheide und Bescheinigungen

Abb. Studienservice, Reiter Bescheide/Bescheinigungen: Übersicht

Eine wesentliche Neuerung im Campusportal ist, dass Sie Ihre Bescheide und Verwaltungsentscheidungen des Studierendensekretariats nun auch online im Portal empfangen und abrufen können. Sie erhalten diese dann nicht mehr per Post. 

Dafür ist es erforderlich, dass Sie der Universität den Zugang zur elektronischen Kommunikation mittels “Einwilligung in die elektronische Kommunikation und die elektronische Bekanntgabe von Verwaltungsakten über das Campusportal” eröffnen. Weitere Informationen dazu finden sie unter “Persönliche Einwilligungen”.

Sofern Sie Bescheide des Studierendensekretariats über das Portal empfangen, finden Sie diese unter “Allgemein”. In Klammern erscheint die Anzahl neuer Bescheide, die für Sie hinterlegt sind. Auch weist der Reiter “Bescheide / Bescheinigungen” dann ein Icon “Neu” auf, wie dem oberen Bild zu entnehmen ist.

Mit Klick auf das Feld gelangen Sie zur Übersicht ihrer Bescheide. Neue Bescheide, die noch nicht aufgerufen wurden, erscheinen in fett und tragen ein rotes Label in der Spalte “gelesen”.

Als gelesen (grünes Label) wird jeder Bescheid im Portal angezeigt, den Sie bereits eingesehen und heruntergeladen haben. Der “Druckzeitpunkt” gibt Aussage darüber, wann die zuständige Sachbearbeitung Ihnen den Bescheid im Portal abgelegt hat.

Um Bescheide abzurufen und diese als PDF auf Ihr Endgerät herunterzuladen, klicken Sie auf das Lupen-Icon. Darüber können Sie jeden Bescheid auch mehrfach herunterladen. Nach erstmaligem Abruf erscheint der Bescheid als gelesen. 

Eine Reihe von Bescheinigungen zu Ihrem Studienstatus - und Verlauf steht Ihnen, wie bisher im Selbstbedienungsportal, nun auch im Campusportal jederzeit zum Download bereit. Sie finden diese auf der rechte Portalseite unter Bescheide /Bescheinigungen. 


Persönliche Einwilligungen

Abb. Studienservice, Reiter Persönliche Einwilligungen: Übersicht

Im Reiter “Persönliche Einwilligungen” hinterlegen Sie Ihre Entscheidung zu Einwilligungsinhalten, die von der Universität eingeholt werden. Dies betrifft (aktuell) im Wesentlichen ihre Einwilligung zur Elektronischen Kommunikation. Sofern Sie dieser Einwilligungserklärung zustimmen, können Sie Verwaltungsentscheidungen wie Bescheide und Bescheinigungen des Studierendensekretariats zukünftig elektronisch über das Portal empfangen. Geben Sie Ihre Einwilligung nicht, erhalten Sie diese weiterhin per Post.