Anleitung Anträge im Studium
Über das Campusportal können Studierende nun online Anträge an das Studierendensekretariat stellen, die entsprechenden Nachweise hochladen und auch den Verlauf und die Entscheidung über Ihren Antrag einsehen und empfangen.
Je nach Status und Situation haben Studierende die Möglichkeit, unterschiedliche Anträge zu stellen. Die Beantragung eines Rücktrittes von der Immatrikulation ist so bspw. nur für Neu- und Erstimmatrikulierte im ersten Fachsemester möglich. Dieser Antragstyp steht Bestandsstudieren später daher nicht mehr zur Verfügung und wird ihnen im Portal auch nicht angezeigt.
Folgende Antragstypen sind als Online-Antrag verfügbar:
Änderung von Personendaten
Eine Änderung von Personendaten ist für die folgenden Antragsgründe möglich:
- Neuer Vorname (amtlich)
- Neuer Rufname (dgti-Ergänzungsausweis)
- neuer Familienname/Nachname
- Änderung Geschlechtseintrag
- Staatsangehörigkeit
Beendigung eines Studiengangs/-fachs
Die Beendigung eines Studiengangs/-fachs ist für die folgenden Antragsgründe möglich:
- Beendigung des Studiums ohne Prüfung
- Beendigung des Studiums nach Prüfung
- endgültige Aufgabe des Studiums
- Sonstige Gründe
Hinweis: Wenn Sie Ihren einzigen oder alle Ihre Studiengänge mit einem Mal beenden wollen, wählen Sie bitte den Antrag auf Exmatrikulation. Sie Scheiden dann als Studierende*r der Universität aus.
Beurlaubung
Die Beantragung einer Beurlaubung ist für folgende Antragstypen möglich:
- studiengangbezogener Auslandsaufenthalt
- Ehrenamtliche Tätigkeiten
- Teilnahme an einem Forschungsprojekt
- Krankheit
- Schwangerschaft, Mutterschutz oder Betreuung eines Kindes in der Elternzeit
- Pflege
- Praktikum
- Sonstige Gründe
- Wehr-/Zivildienst
Erstattung von Beiträgen (nur bei Überzahlung)
Die Beantragung einer Erstattung von Beiträgen ist über das Campusportal nur aufgrund zu viel gezahlter Beiträge möglich. In diesem Fall wird Ihnen in Ihrem Portal ein Guthaben angezeigt, das auf Antrag ausgezahlt werden kann.
Die Teilerstattung von Beiträgen aufgrund von Beurlaubung oder Exmatrikulation kann über das Formular des Studierendenwerks im Studierendensekretariat beantragt werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Exmatrikulation
Die Beantragung einer Exmatrikulation ist für folgende Antragstypen möglich:
- Beendigung des Studiums nach Prüfung
- Beendigung des Studiums ohne Prüfung
- Beendigung wegen endgültig nicht bestandener Prüfung
- Unterbrechung des Studiums
- Wehr-/Zivildienst
- endgültige Aufgabe des Studiums
- Hochschulwechsel
- Sonstige Gründe
Rücktritt von der Immatrikulation (nur Erst- und Neueinschreiber*innen)
Ein Rücktritt von der Immatrikulation kann nur von Neu-und Ersteingeschriebenen Studierenden im ersten Semester vor Beginn der Vorlesungszeit beantragt werden. Danach müssen Sie sich exmatrikulieren lassen.
Weitere Anträge (Beantragung neuer Studierendenausweis bei Verlust)
Weiterhin kann beantragt werden:
- die Erstellung einer neuen Chipkarte (Studierendenausweis) bei Verlust
Hinweis: Wenn Ihr Ausweis defekt und nicht verloren gegangen ist, wenden Sie sich bitte an das Studierendensekretariat.
Weitere Informationen zu Verlust und Defekt Ihres Studierendenausweises finden Sie hier.
Studiengangwechsel / Doppelstudium / Promotionsstudium
Studierende, die ihren Studiengang wechseln oder einen zusätzlichen Studiengang aufnehmen möchten- z.B. auch einen Promotionsstudiengang als Voraussetzung für eine Promotion, können dies ebenfalls über das Portal beantragen. Der Antrag dafür findet sich allerdings nicht in der Antrags-Übersicht sondern kann über “Meine Funktionen”, “Studiengangwechsel und Doppelstudium" oder “Promotionsstudium” aufgerufen werden.
Die/der Studierende durchläuft dann den regulären Bewerbungsprozess im Campusportal. Eine Registrierung ist für Studierende nicht erforderlich. Dieser Antrag steht nur innerhalb der regulären Bewerbungsfristen zur Verfügung.
Weitere Hinweise zur Studienbewerbung für bereits immatrikulierte Studierende finden Sie hier.
Stellen eines Online-Antrags im Campusportal
Die folgende Anleitung dient der Veranschaulichung eines Online-Antrags im Campusportal am Beispiel eines
- “Antrags auf Änderung der Personendaten” mit dem Antragsgrund
- “Änderung des Vornamens mit amtlichen Nachweis”.
Diesen Antrag würden Studierende bspw. nutzen, um eine offizielle, standesamtliche Namensänderung eines oder aller Vornamen anzuzeigen. Der bzw. die neue(n) Vorname(n) wird auf allen Dokumenten der Universität ausgegeben (z.B. auch auf dem Zeugnis), weshalb für diesen Antragsgrund amtliche Nachweise erforderlich sind.
Hinweis: Eine Namensänderung mittels dgti-Ergänzungsausweis kann über einen anderen Grund ebenfalls beantragt werden. Wie bisher hat eine derartige Änderung des Rufnamens aber nur universitäts-interne Auswirkungen. Offizielle Dokumente der Universität müssen weiterhin auf den amtlichen Namen erstellt werden.
Neuen Antrag erfassen
Nach der Auswahl Ihres Antragstypen in der Übersicht (im Bsp. "Änderung Personendaten") erstellen Sie mittels Klick auf die Maske einen neuen Antrag.
Antragsgrund wählen
Aus einer Liste möglicher Gründe für Ihren Antrag wählen Sie nun den gewünschten aus.
Hinweis: Sollten Sie einen Antragsgrund nicht finden, wenden Sie sich zur Klärung Ihres Anliegens bitte an das Studierendensekretariat.
Ausfüllen der Antragsmaske
Je nach Antragstyp und Grund unterscheiden sich die erforderlichen Angaben, die Ihnen in der Antragsmaske angezeigt werden. Beachten Sie auch die Informations- und Hilfetexte.
Am Beispiel der amtlichen Änderung des Vornamens tragen Sie den geänderten Namen in alle Felder entsprechend ein. Beachten Sie, dass der/die neue(n) Vorname(n) auch noch einmal vollständig unter “Alle Vornamen” gemäß der (neuen) Angaben in Ihrem Personalausweis erfasst sein muss/müssen. Tragen Sie nur einen Vornamen, ist dieser in beiden Feldern zu erfassen.
Upload erforderlicher Nachweise
Entsprechend Ihres Antragstypen und Grundes werden Ihnen die geforderten Nachweise zum Antrag angezeigt. Diese laden Sie im Portal hoch.
Kommentar zum Antrag (optinal)
Es steht Ihnen frei, Ihren Antrag mit einem Kommentar zu ergänzen, den Sie an das Studierendensekretariat richten.
Antrag abgeben oder speichern
Nach Bestätigung der Abgabebedingung können Sie den Antrag elektronisch abgeben oder speichern.
Hinweis: Der Antrag ist für die Sachbearbeitung des Studierendensekretariats erst nach Abgabe sichtbar.
Abgegebene Anträge
Wenn Sie Ihren Antrag abgegeben haben, wird dieser Ihnen in der Übersicht angezeigt. Sie können das Datum der Abgabe und den aktuellen Status Ihres Antrags so jederzeit einsehen.
Nach Eingang Ihres Online-Antrags prüft die Sachbearbeitung Ihr Anliegen. Dies führt dazu, dass der Status Ihres Antrags sich ändert, z.B. wird er genehmigt, abgelehnt oder zur Überarbeitung an Sie zurückgesendet, sollte noch etwas fehlen.
Kontrollblatt zum Antrag
Mit Klick auf die Übersichts-Kachel Ihres Antrags können Sie jederzeit die enthaltenen Antragsdetails noch einmal einsehen oder auf Wunsch ein Kontrollblatt zum Antrag als PDF für Ihre Unterlagen herunterladen.
Meldungen zum Antrag
Wenn sich der Status Ihres Online-Antrags geändert hat, werden Sie in “meine Meldungen” auf der Startseite Ihres Campusportals darüber informiert. Durch Klick auf die Meldung, gelangen Sie direkt zum Antrag.
Nachreichen von Nachweisen
Wenn die Sachbearbeitung Ihren Antrag geprüft hat, kann es vorkommen, dass bspw. erforderliche Nachweise fehlen. In diesem Fall erhalten Sie Ihren Antrag zur Überarbeitung innerhalb einer angezeigten Frist zurück. Den Grund für die Nachreichung können Sie im Antragsformular einsehen. Dort laden Sie die fehlenden Unterlagen hoch und geben Ihren Antrag erneut ab.












