Formulare Erasmus+ Praktikum

To-do-Liste für Outgoing Praktikant*innen

  • To-do-Liste Erasmus+ PraktikumDie To-Do-Liste für das Erasmus+ Praktikum beinhaltet wichtige Informationen zu Terminen und einzureichenden Dokumenten für die Förderung durch das Erasmus+ Programm sowie zu den Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung. Lesen Sie sie bitte aufmerksam durch! Einzureichende Unterlagen schicken Sie bitte an: erasmus@uni-greifswald.de
Vor dem Aufenthalt

1. Bewerbung

Für eine Bewerbung reichen Sie bitte eine aktuelle Studienbescheinigung sowie die Zusage der Praktikumsstelleper E-Mail (erasmus@uni-greifswald.de) ein.
Die Dokumente werden folgendermaßen benannt: 
Studienbescheinigung: StB_Nachname (Beispiel: StB_Mustermann)
Praktikumsbescheinigung: PB_Nachname (Beispiel: PB_Mustermann)

Bitte reichen Sie ihre Bewerbungsunterlagen spätestens 2 Monate, aber nicht früher als 6 Monate vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts ein. Bewerbungen, die zu einem späteren Zeitraum eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Praktikumszusage kann als Weiterleitung eines E-Mail-Verlaufs oder als PDF-Dokument eingereicht werden. Der Zeitraum des Praktikums muss taggenau angegeben werden und mindestens 60 Kalendertage betragen.

Sollten Sie sich als Absolvent*in für ein Praktikum im Rahmen von Erasmus + bewerben ist zu beachten, dass Sie zu dem Zeitpunkt der Bewerbung an der Universität Greifswald eingeschrieben sein müssen. Im Falle einer Zusage reichen Sie die Exmatrikulationsbescheinigung schnellstmöglich nach, sobald Sie diese erhalten haben. Zudem muss das Praktikum innerhalb der ersten 12 Monate der Exmatrikulation absolviert werden

2. Zusage

Sie erhalten eine Zu- oder Absage für die Erasmus + Förderung per Mail vom International Office. Im Falle einer Zusage wird Ihnen ein Link für das Bewerbungsportal zugeschickt. 

Anschließend registrieren Sie sich im Bewerber*innen-Portal und füllen die Felder vollständig aus. Sobald Sie sich im Online-Portal registriert haben, kontaktieren Sie das International Office per Mail über die vorgenommene Registrierung

3. Learning Agreement
In dem Learning Agreement werden die Tätigkeiten des Praktikums eingetragen. Tabelle A und C werden von der Praktikumsstelle ausgefüllt. Tabelle B von Ihrem*Ihrer Fachkoordinator*in. Lassen Sie das Learning Agreement von Ihrem*Ihrer Fachkoordinator*in und Ihrem*Ihrer Betreuer*in der Praktikumsstelle unterschreiben. Eine Liste der Fachkoordinator*innen der jeweiligen Studiengänge ist hier einsehbar.

Schicken Sie das Dokument spätestens 1 Monat vor dem Antritt Ihres Auslandsaufenthalts per E-Mail an das International Office der Universität Greifswald (erasmus@uni-greifswald.de, als Scan oder mit elektronischer Signatur). 

Bitte achten Sie auf die inhaltliche Vollständigkeit der Angaben im Learning Agreement (Unterschriften und Tabellen).

4. Versicherungsschutz

Klären Sie ihren Versicherungsschutz während des Auslandsaufenthalts (Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung) und evtl. Zusatzversicherung(en) und nennen Sie uns diesen in einer E-Mail an erasmus@uni-greifswald.de. 

5. Sonderförderung
Mit Ausfüllen der Ehrenwörtliche Erklärung können Sie zusätzlich zur Erasmus-Unterstützung auch eine Sonderförderung beantragen, wenn folgende Punkte für Sie in Frage kommen:

  • Studierende mit mitreisendem Kind
  • Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen
  • Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß etc.)
  • Reise mit nicht-nachhaltigen Verkehrsmitteln (Schiff, Auto etc.)

Reichen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung einfach ausgefüllt und unterschrieben als PDF-Datei per E-Mail ein. 
Die Sonderförderung muss vor Aufenthaltsbeginn beantragt werden. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Die Sonderförderung wird folgendermaßen benannt: EE_Nachname (Beispiel: EE_Mustermann

6. Grant Agreement 

Sie bekommen das Grant Agreement mit der berechneten Förderhöhe per E-Mail vom International Office zugeschickt, sobald die Vollständigkeit der geforderten Unterlagen (Punkt 1-5) gegeben ist. 

Bitte prüfen Sie die Daten des Grant Agreements vollständig und fügen Sie ihre Unterschrift hinzu. Schicken Sie das Dokument anschließend als PDF-Datei an erasmus@uni-greifswald.de.

Während des Aufenthaltes

Sie können innerhalb der ersten fünf Wochen nach Ankunft an der Gasteinrichtung Ihr Learning Agreement anpassen. Füllen Sie dazu bitte das Dokument "During the Mobility" aus und lassen Sie es von den zuständigen Personen per Unterschrift bestätigen. Senden Sie das vollständige Learning Agreement an erasmusuni-greifswaldde

Vor Abschluss des Aufenthaltes

Lassen Sie sich bitte am Ende Ihres Aufenthaltes das Traineeship Certificate von Ihrer Praktikumsstelle ausfüllen und unterschreiben und schicken Sie uns dieses per E-Mail zu. Dieses Dokument ist wichtig, um Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeitraum zu bestätigen. Das Datum der Unterschrift sollte der letzte Tag des Aufenthaltes an der Gasteinrichtung oder später sein.

Nach dem Aufenthalt

1. Erfahrungsbericht
Dieser ist spätestens vier Wochen nach Beendigung Ihres Auslandaufenthalts per E-Mail einzureichen. Nutzen Sie die Vorlage. Am besten laden Sie das Dokument runter bevor Sie es ausfüllen.

2. EU-Umfrage
Sie erhalten eine Einladung zur EU-Umfrage per E-Mail. Der Absender lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.

Anerkennung

Anerkennung

Lassen Sie sich Ihr Auslandspraktikum in Greifswald anerkennen

Hinweise

Praktika im Vereinigten Königreich

Für ein Praktikum im Vereinigten Königreich benötigen Sie ein Visum. Dazu muss ihre Praktikumsstelle Ihnen ein "Certificate of Sponsorship" ausstellen. Mit diesem sind Sie dazu berechtigt, ein Government Authorised Exchange visa (Temporary Work) zu beantragen. Allgemeine Informationen dazu finden Sie hier unter "Temporary work visas." Einen Guide zur Beantragung finden Sie hier unter "Apply from outside the UK", klicken Sie auf "apply online."

Wenn Sie unsicher sind, fragen Sie bitte bei Ihrer Praktikumsstelle nach. 

Praktika in der Schweiz

Nach dem Schweizer Volksentscheid zur Begrenzung der Zuwanderung und dem daraus folgenden Ausschluss der Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ hat der Schweizer Bundesrat ein nationales Stipendienprogramm eingeführt, das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Was heißt das für Sie?

Auf ein Stipendium über SEMP bewerben Sie sich in der Schweiz. Informationen dazu erhalten Sie von der Schweizer Partneruniversität bzw. der Praktikumseinrichtung. Sollte an Ihrer Gastinstitution keine Förderung über SEMP möglich sein, wenden Sie sich bitte an das International Office in Greifswald.

Testimonial Katja Schönberg - Foto: Katja Schönberg

"Erasmus fördert nicht nur ein Studium im Ausland, sondern wie in meinem Fall auch ein Praktikum. Gemeinsam mit einer Austauschorganisation bin ich dann Mitte Juli 2023 nach Irland gegangen. Dort habe ich bei einer Gastfamilie gewohnt und in einem Montessori Kindergarten (mit preschool) gearbeitet. (...) Ich konnte erstmals Einblicke in den Bereich Montessori gewinnen und dabei meine Englischkenntnisse aufbessern. Vor Ort haben viele Menschen aus dem europäischen Ausland gearbeitet, sodass ich neben der irischen Kultur auch andere Kulturen näher kennenlernen konnte." (Katja, Erasmus+ Praktikum in Dublin/Swords)

Auf dem Blog Greifswald goes International und in unserem Podcast berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.