FAQ

Wie ist die Bewerbungsfrist für ein Auslandspraktikum?

Studentische Mobilität Praktikum (SMP): Spätestens zwei Monate vor Prakitkumsbeginn beim International Office direkt melden, zusammen mit der Immatrikulationsbescheinigung, der Praktikumsbestätigung sowie Angabe des Zeitraums. Weitere Informationen zu Praktika über Erasmus+ finden Sie hier

Wo und wie finde ich einen Praktikumsplatz?

Sie organisieren selbst Ihre Praktikumsstelle. Dazu haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Fragen Sie selbstständig bei Ihrer Wunscheinrichtung nach.
  • Informieren Sie sich in Ihren Fachbereichen nach Partnerinstitutionen.
  • Bewerben Sie sich an unseren Partneruniversitäten und Partnerorganisiationen und stöbern Sie dort durch unsere Praktikumsangebote.
  • Nutzen Sie eine der zahlreichen Praktikumsbörsen, die der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) für Sie hier gesammelt hat.
Welchen Sprachnachweis benötige ich?

Die Teilnahme am OLS-Test entfällt vorerst aufgrund technischer Probleme seitens der EU und ist für Sie nicht verpflichtend.

Trotzdem bringt die OLS-Sprachunterstützung viele Vorteile. Die Sprachangebote können für drei Jahre genutzt werden, um Sprachkenntnisse während und nach dem Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Weitere Informationen finden Sie hier unter "Einzureichende Formulare: Vor dem Aufenthalt".

Informieren Sie sich außerdem, was die Praktikumsstelle bei sprachlichen Voraussetzungen angibt.

Sprecher*innen der Landes- bzw. Unterrichtssprache als Erstprache sind vom Einreichen eines Sprachnachweises befreit.

Kann ich als Absolvent*in ein Praktikum gefördert bekommen?

Ja, das ist möglich. Sie müssen zum Zeitpunkt der Bewerbung allerdings noch an der Universität Greifswald eingeschrieben sein. Der geplante Aufenthalt kann nach Exmatrikulation erfolgen.

Muss ich mich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen?

Nein, das müssen Sie nicht. Sollten Sie sich für Ihren Aufenthalt beurlauben lassen, können in den beurlaubten Semestern keine Prüfungsleistungen abgelegt werden. Bei Beurlaubung erhöhen sich ihre Fachsemester in dem beurlaubten Zeitraum nicht.

Werden auch freiwillige Praktika gefördert?

Ja, für die Förderung ist es unerheblich, ob Ihr Prakitkum verpflichtend oder freiwillig erfolgt.

Welche Dokumente muss ich nach meinem Aufenthalt beim International Office einreichen?

Alle informationen zu den einzureichenden Unterlagen zum und nach dem Abschluss Ihres Auslandsaufenthaltes  finden Sie hier.

Einreichen müssen Sie ein Traineeship Certificate und einen Erfahrungsbericht.

Außerdem erhalten Sie eine Einladung zur EU-Umfrage per E-Mail. Der Absender lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.

Kann ich ein Social Top-Up beantragen?

Studierende, bei denen herausfordernde Lebensumstände ihre jetzige Lebens- sowie Studiensituation beeinträchtigen, können einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen, welcher beim Bewerbungsverfahren berücksichtigt wird. Herausfordernde Umstände können z.B. chronische Erkrankungen, Erwerbstätigkeit (mind. 250€ monatlich), Fluchthintergrund und/oder Studierende*r mit Kind(ern) oder Pflege von Angehörigen sein. Bitte sehen Sie dazu das Dokument "Ehrenwörtliche Erklärung" unter Formulare Praktikum.

Auslandsaufenthalt mit Kind

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (Social Top-Up). Voraussetzung ist, dass das Kind/die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Zusätzlich können Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen wollen, einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

Bewerber*innen mit Beeinträchtigung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhalten 250 Euro im Monat als Zuschuss. Als Nachweise gelten ein Behindertenausweis bzw. ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass aufgrund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Zusätzlich können Studierende dieser Zielgruppen einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Außerdem können Sie eine vorbereitende Reise unternehmen. Die Reisen sind für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist. Sollte das für Sie infrage kommen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das International Office.

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

Testimonial Katja Schönberg - Foto: Katja Schönberg

"Erasmus fördert nicht nur ein Studium im Ausland, sondern wie in meinem Fall auch ein Praktikum. Gemeinsam mit einer Austauschorganisation bin ich dann Mitte Juli 2023 nach Irland gegangen. Dort habe ich bei einer Gastfamilie gewohnt und in einem Montessori Kindergarten (mit preschool) gearbeitet. (...) Ich konnte erstmals Einblicke in den Bereich Montessori gewinnen und dabei meine Englischkenntnisse aufbessern. Vor Ort haben viele Menschen aus dem europäischen Ausland gearbeitet, sodass ich neben der irischen Kultur auch andere Kulturen näher kennenlernen konnte." (Katja, Erasmus+ Praktikum in Dublin/Swords)

Auf dem Blog Greifswald goes International und in unserem Podcast berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.