Formulare Erasmus+ - Studium

To-do-Liste für Outgoing Students

  • To-do-Liste Erasmus+ StudiumDie To-Do-Liste für das Erasmus+ Studium beinhaltet wichtige Informationen zu Terminen und einzureichenden Dokumenten nach dem Erhalt eines Platzes im Erasmus+ Programm sowie den Voraussetzungen für die Auszahlung der Förderung. Lesen Sie sie bitte aufmerksam durch! Einzureichende Unterlagen schicken Sie bitte an: erasmus@uni-greifswald.de

Einzureichende Unterlagen

Vor dem Aufenthalt

1. Grant Agreement
Bitte füllen Sie das Grant Agreement mit Ihren persönlichen Daten aus (1. Seite) und schicken Sie es spätestens einen Monat vor Abreise als Word-Datei ohne Unterschrift an das International Office.

Grant Agreement Anhänge (müssen nicht im International Office eingereicht werden)

1.1. Sonderförderungen
Mit Ausfüllen der Ehrenwörtliche Erklärung können Sie zusätzlich zur Erasmus-Unterstützung auch eine Sonderförderung beantragen, wenn folgende Punkte für Sie in Frage kommen:

  • Studierende mit mitreisendem Kind
  • Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen
  • Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Fähre, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß)

Reichen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung einfach ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zusammen mit dem Grant Agreement ein. Ggf. kann aufgrund der Budgetlage im Erasmus+ Programm die Bewilligung nur vermindert ausgezahlt werden.
Die Sonderförderung muss vor Aufenthaltsbeginn beantragt werden. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Mehr Informationen finden Sie unter "Hinweise".

 

2. Learning Agreement (Lernvereinbarung)
Im Learning Agreement werden die Kurse eingetragen, die Sie an der Gasteinrichtung besuchen wollen. Ebenso regeln Sie eine mögliche Anerkennung dieser Kurse an der Universität Greifswald. Schauen Sie sich dazu das Kursangebot der Gastinstitution an. Ein Leistungsaufwand von 30 ECTS-Punkten pro Semester wird empfohlen. Verpflichtend sind jedoch 15 ECTS-Punkte pro Semester (verzeichnet auf dem Transcript of Records (und/oder Sprachkursbescheinigung) der Gastuniversität). Bitte beachten Sie, dass Sie die Fördermittel oder Teile derselben im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen ggf. zurückzahlen müssen

Erforderliche Genehmigungen sind vom Studierenden, dem*der zuständigen Fachkoordinator*in der Universität Greifswald und dem zuständigen Kontakt an der Gastinstitution zu erbringen.

Grundsätzlich ist das Learning Agreement digital zu erstellen.

Leitfaden zum Ausfüllen des digitalen Learning Agreements: Leitfaden

Webseite/Portalhttps://unigreifsw.moveon4.de/locallogin/5501adf5140ba02775000000/eng

Kontakt bei allgemeinen Fragenerasmusuni-greifswaldde

In besonderen Ausnahmefälle kann in Rücksprache mit dem International Office noch auf die veraltete Variante zurückgegriffen werden und das Learning Agreement per PDF-Datei erstellt werden.

Learning Agreement Erasmus Europa:


3. Online-Sprachtest „Online Language Support (OLS)“

Die verpflichtende Teilnahme am OLS-Test entfällt vorerst aufgrund technischer Probleme seitens der EU.

Die Plattform der OLS-Sprachunterstützung kann dennoch kostenlos genutzt werden, um Sprachkenntnisse (CZ, DA, DE, EL, EN, ES, FR, IT, NL, PL, PT, SV) vor, während und nach dem Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Zur Nutzung wird zunächst ein "Placement Test" in der gewünschten Sprache abgelegt (über die Suchleiste zu finden). Für den Test melden Sie sich über „Enrol“  an, erstellen sich einen Account und legen dann mit „Attempt quiz now“ den Online-Test ab. Die Dauer des Tests kann zwischen 10-45 Minuten betragen.

Nach Beendigung des Tests kann ein Zertifikat mit dem Ergebnis als PDF heruntergeladen werden. Dies ist kein offizieller Sprachnachweis, wird dennoch von einzelnen Erasmus+ Partneruniversitäten als Nachweis anerkannt.

Nach dem Test kann mit Sprachkursen gestartet und die vielen weiteren Funktionen der Plattform genutzt werden.

Während des Aufenthaltes

1. Anpassen des Learning Agreements:
Sie können innerhalb der ersten fünf Wochen nach Ankunft an der Gasteinrichtung Ihr Learning Agreement anpassen.

Leitfaden zum Ändern des digitalen Learning Agreements "During the Mobility": Leitfaden

Webseite/Portal: https://unigreifsw.moveon4.de/locallogin/5501adf5140ba02775000000/eng

Kontakt bei allgemeinen Fragen: erasmusuni-greifswaldde

In besonderen Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem International Office das Learning Agreement per PDF-Datei erstellt werden.

 

2. Certificate of Arrival
Einige Partneruniversitäten möchten ein Certificate of Arrival ausstellen. Sie können gern unsere Vorlage nutzen, müssen das Dokument jedoch nicht bei uns einreichen. Für uns zählt nur die Confirmation of Stay am Ende des Ihres Aufenthaltes. Die Vorlage dazu finden Sie unter dem Punkt „Vor Abschluss des Aufenthaltes“.

Vor Abschluss des Aufenthaltes

Lassen Sie sich bitte am Ende Ihres Aufenthaltes die Confirmation of Stay vom International Office der Gasteinrichtung ausfüllen und unterschreiben und schicken Sie uns dieses per E-Mail zu. Dieses Dokument ist wichtig um Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeitraum zu bestätigen. Das Datum der Unterschrift sollte der letzte Tag des Aufenthaltes an der Gasteinrichtung oder später sein.

Nach dem Aufenthalt

1. Erfahrungsbericht
Dieser ist spätestens vier Wochen nach Beendigung Ihres Auslandaufenthalts per E-Mail einzureichen. Nutzen Sie die Vorlage. Am besten laden Sie das Dokument runter bevor Sie es ausfüllen.


2. EU-Umfrage
Sie erhalten eine Einladung zur EU-Umfrage per E-Mail. Der Absender lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.

 

3. Transcript of Records
Dieses erhalten Sie oder das International Office in Greifswald von der Partneruniversität. Zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung können Sie Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen lassen.

 

4. Bericht über erfolgreiche Anerkennung
Wenn Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in Greifswald anerkennen lassen konnten, so teilen teilen Sie dies bitte auch dem International Office der Universität Greifswald mit. Nutzen Sie dafür das Dokument Learning Agreement "After the Mobility" .

Hinweise

Erklärung der Sonderförderungen

1. Studierende mit mitreisendem Kind

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, können dieses Top-Up beantragen und erhalten 250 Euro im Monat als Zuschuss. Voraussetzung ist, dass das Kind oder die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder. Die Beantragung ist auch möglich, wenn eine Betreuungsperson (Partner*in) mitreist, eine Doppelförderung ist ausgeschlossen.

Zusätzlich können Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen wollen, einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

 

2. Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhalten 250 Euro im Monat als Zuschuss. Als Nachweise gelten ein Behindertenausweis bzw. ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass aufgrund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Zusätzlich können Studierende dieser Zielgruppen einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Außerdem können Sie eine vorbereitende Reise unternehmen. Die Reisen sind für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist. Sollte das für Sie infrage kommen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das International Office der Uni Greifswald.

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

 

3. Erwerbstätige Studierende

Studierende, die vor Antritt Ihres Auslandsstudiums einer oder mehreren Beschäftigung(en) nachgegangen sind, die sie während ihres Auslandsaufenthalts nicht weiterführen, sind berechtigt, einen Zuschuss von monatlich 250 Euro zu beantragen. Auch eine selbstständige Tätigkeit ist für diesen Zuschuss möglich.

Es muss eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung sein, für die folgendes gilt:

  • Der monatliche Verdienst liegt zwischen 250 – 850 Euro. Es geht um den Nettoverdienst aller Tätigkeiten pro Monat aufaddiert. Eine gemittelte Berechnung ist zulässig.
  • Die Beschäftigung muss mindestens 6 Monate regelmäßig bis zum Zeitpunkt der Bewerbung für das Auslandsstudium ausgeübt worden sein.
  • Die Tätigkeit wird während des Auslandsaufenthaltes nicht fortgeführt (hierzu zählen auch mobiles Arbeiten, online Arbeiten, bezahlter Urlaub, etc.). Eine Kündigung ist keine Voraussetzung, der Arbeitsvertrag kann auch pausiert werden.

 

4. Erstakademiker*innen

Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus können einen Zuschuss von 250 Euro pro Monat erhalten. Dieses Top-Up können Studierende beantragen, deren Elternteile bzw. Elternteil, insofern nur ein Elternteil bekannt ist, keinen akademischen Abschluss erworben haben bzw. hat. 

Als akademischer Abschluss gelten Abschlüsse, die an einer Universität, einer Berufsakademie oder einer Fachhochschule (innerhalb oder außerhalb Deutschlands) erworben wurden. Im Handwerk gilt der Meisterbrief nicht als akademischer Abschluss.

Wenn sich Ihre Eltern nicht sicher sind, ob deren Abschluss als Studienabschluss zählt, besuchen Sie die Webseite der "Stiftung Akkreditierungsrat". Wenn Sie den Abschluss Ihrer Eltern dort finden, dann heißt das, dass der Abschluss als akademischer Abschluss anerkannt ist. In dem Fall dürfen Sie dieses Top-Up nicht beantragen.

 

5. Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Fähre, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß

Diesen Zuschuss können Sie beantragen, wenn Sie die Hin- oder Rückreise zur Partnerhochschule mit einem der folgenden, vom DAAD als nachhaltig eingestuften Verkehrsmittel antreten werden (mind. 50 % der Reisestrecke):

  • Zug
  • Fahrgemeinschaft
  • Bus
  • Fahrrad
  • zu Fuß
  • Schiff

Die Höhe der Förderung beträgt einmalig 50 Euro. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Förderung von bis zu 4 zusätzlichen Reisetagen.

Mit der Beantragung verpflichten Sie sich, den Original-Nachweis der An- und Abreise für 5 Jahre aufzubewahren und/oder diesen auf Anfrage im International Office der zur Prüfung einzureichen.

Studienaufenthalte im Vereinigten Königreich

Wenn Sie an einer Erasmus-Partneruniversität studieren, müssen Sie ggf. – je nach Dauer Ihres Aufenthaltes – ein Visum beantragen:

Aufenthalte kürzer als sechs Monate: Hier ist kein Visum erforderlich (gilt nur für Studierende europäischer Staatsbürgerschaft). Sie gehen dann über die Visitor route ins Vereinigte Königreich. Während des Aufenthaltes können Sie keiner Arbeit vor Ort nachgehen.

Aufenthalte zwischen sechs und elf Monaten: Hierfür ist ein Short-term Study Visa notwendig. Dieses ist selbstständig zu beantragen. Kosten liegen etwa bei 186 GBP zuzüglich einer Immigration Healths Surcharge in Höhe von 470 GBP pro Jahr bzw. für den gesamten Aufenthalt. Während des Aufenthaltes können Sie keiner Arbeit vor Ort nachgehen.

Studienaufenthalte in der Schweiz

Nach dem Schweizer Volksentscheid zur Begrenzung der Zuwanderung und dem daraus folgenden Ausschluss der Beteiligung der Schweiz an Erasmus+ hat der Schweizer Bundesrat ein nationales Stipendienprogramm eingeführt, das Swiss European Mobility Programme (SEMP). Was heißt das für Sie?

Sie können auf Grundlage unserer bestehenden Verträge in die Schweiz gehen. Sie bewerben sich innerhalb unseres regulären Erasmus-Bewerbungsprozesses im Fachbereich. Auf ein Stipendium über SEMP bewerben Sie sich separat in der Schweiz. Informationen dazu erhalten Sie von der Schweizer Partneruniversität. Sollte keine Förderung über SEMP möglich sein, wenden Sie sich bitte unbedingt an das International Office in Greifswald.

Testimonial Laura Hahn

„Durch den Aufenthalt habe ich meine Komfortzone verlassen und Träume wahr werden lassen. Studieren in einem anderen Land bedeutet demnach mehr als das – es ermöglicht das Entdecken der Kultur, der faszinierenden Geschichte, der Sprache, der unbeschreiblichen Natur und des alltäglichen Lebens.“
(Laura, Erasmus+ Semester in Italien)

Auf dem Blog Greifswald goes International und in unserem Podcast berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.