Formulare Erasmus+ - Studium

To-do-Liste für Outgoing Students

  • To-do-Liste Erasmus+ StudiumFinden Sie hier Schritte zum Bewerbungsablauf, Terminen und Dokumenten, sowie der Voraussetzung für die Auszahlung der Förderung.

International Office
Dr. Sebastian Krumpel
Domstraße 58a, EG
17489 Greifswald
Tel: +49 3834 420 1115
erasmusuni-greifswaldde

Einzureichende Unterlagen

Vor dem Aufenthalt

1. Grant Agreement
Bitte füllen Sie das Grant Agreement mit Ihren persönlichen Daten aus (1. Seite) und schicken Sie es spätestens einen Monat vor Abreise als Word-Datei ohne Unterschrift an das International Office.

Grant Agreement Anhänge (müssen nicht im International Office eingereicht werden)

1.1. Sonderförderungen
Mit Ausfüllen der Ehrenwörtliche Erklärung können Sie zusätzlich zur Erasmus-Unterstützung auch eine Sonderförderung beantragen, wenn folgende Punkte für Sie in Frage kommen:

  • Studierende mit mitreisendem Kind
  • Studierende mit chronischen Erkrankungen oder Behinderung (Grad der Behinderung ab 20)
  • Erwerbstätige Studierende
  • Erstakademiker*innen
  • Reise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln (Zug, Bus, Fähre, Fahrgemeinschaft, Fahrrad, zu Fuß)

Reichen Sie die Ehrenwörtliche Erklärung einfach ausgefüllt und unterschrieben per E-Mail zusammen mit dem Grant Agreement ein. Ggf. kann aufgrund der Budgetlage im Erasmus+ Programm die Bewilligung nur vermindert ausgezahlt werden.
Die Sonderförderung muss vor Aufenthaltsbeginn beantragt werden. Später eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

 

2. Learning Agreement (Lernvereinbarung)
Im Learning Agreement werden die Kurse eingetragen, die Sie an der Gasteinrichtung besuchen wollen. Ebenso regeln Sie eine mögliche Anerkennung dieser Kurse an der Universität Greifswald. Schauen Sie sich dazu das Kursangebot der Gastinstitution an. Ein Leistungsaufwand von 30 ECTS pro Semester wird empfohlen. Verpflichtend sind jedoch 15 ECTS pro Semester (verzeichnet auf dem Transcript of Records (und/oder Sprachkursbescheinigung) der Gastuniversität). Bitte beachten Sie, dass Sie die Fördermittel oder Teile derselben im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen ggf. zurückzahlen müssen

Erforderliche Genehmigungen sind vom Studierenden, dem*der zuständigen Fachkoordinator*in der Universität Greifswald und dem zuständigen Kontakt an der Gastinstitution zu erbringen.

Grundsätzlich ist das Learning Agreement digital zu erstellen.

Leitfaden zum Ausfüllen des digitalen Learning Agreements: Leitfaden

Webseite/Portalhttps://unigreifsw.moveon4.de/locallogin/5501adf5140ba02775000000/eng

Kontakt bei allgemeinen Fragenerasmusuni-greifswaldde

In besonderen Ausnahmefälle kann in Rücksprache mit dem International Office noch auf die veraltete Variante zurückgegriffen werden und das Learning Agreement per PDF-Datei erstellt werden.

Learning Agreement Erasmus Europa:


3. Online-Sprachtest (OLS-Test)
Die Teilnahme am OLS-Test entfällt vorerst aufgrund technischer Probleme seitens der EU.

Studienaufenthalt im Vereinigten Königreich

Wenn Sie an einer Erasmus-Partneruniversität studieren, müssen Sie ggf. – je nach Dauer Ihres Aufenthaltes – ein Visum beantragen:

Aufenthalte kürzer als sechs Monate: Hier ist kein Visum erforderlich (gilt nur für Studierende europäischer Staatsbürgerschaft). Sie gehen dann über die Visitor route ins Vereinigte Königreich. Während des Aufenthaltes können Sie keiner Arbeit vor Ort nachgehen.

Aufenthalte zwischen sechs und elf Monaten: Hierfür ist ein Short-term Study Visa notwendig. Dieses ist selbstständig zu beantragen. Kosten liegen etwa bei 186 GBP zuzüglich einer Immigration Healths Surcharge in Höhe von 470 GBP pro Jahr bzw. für den gesamten Aufenthalt. Während des Aufenthaltes können Sie keiner Arbeit vor Ort nachgehen.

Während des Aufenthaltes

1. Anpassen des Learning Agreements:
Sie können innerhalb der ersten fünf Wochen nach Ankunft an der Gasteinrichtung Ihr Learning Agreement anpassen.

Leitfaden zum Ändern des digitalen Learning Agreements "During the Mobility": Leitfaden

Webseite/Portal: https://unigreifsw.moveon4.de/locallogin/5501adf5140ba02775000000/eng

Kontakt bei allgemeinen Fragen: erasmusuni-greifswaldde

In besonderen Ausnahmefällen kann nach Rücksprache mit dem International Office das Learning Agreement per PDF-Datei erstellt werden.

 

2. Certificate of Arrival
Einige Partneruniversitäten möchten ein Certificate of Arrival ausstellen. Sie können gern unsere Vorlage nutzen, müssen das Dokument jedoch nicht bei uns einreichen. Für uns zählt nur die Confirmation of Stay am Ende des Ihres Aufenthaltes. Die Vorlage dazu finden Sie unter dem Punkt „Vor Abschluss des Aufenthaltes“.

Vor Abschluss des Aufenthaltes

Lassen Sie sich bitte am Ende Ihres Aufenthaltes die Confirmation of Stay vom International Office der Gasteinrichtung ausfüllen und unterschreiben und schicken Sie uns dieses per E-Mail zu. Dieses Dokument ist wichtig um Ihren tatsächlichen Aufenthaltszeitraum zu bestätigen. Das Datum der Unterschrift sollte der letzte Tag des Aufenthaltes an der Gasteinrichtung oder später sein.

Nach dem Aufenthalt

1. Erfahrungsbericht
Dieser ist spätestens vier Wochen nach Beendigung Ihres Auslandaufenthalts per E-Mail einzureichen. Nutzen Sie die Vorlage. Am besten laden Sie das Dokument runter bevor Sie es ausfüllen.


2. EU-Umfrage
Sie erhalten eine Einladung zur EU-Umfrage per E-Mail. Der Absender lautet: replies-will-be-discarded@ec.europa.eu.

 

3. Transcript of Records
Dieses erhalten Sie oder das International Office in Greifswald von der Partneruniversität. Zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung können Sie Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen lassen.

 

4. Bericht über erfolgreiche Anerkennung
Wenn Sie sich Ihre im Ausland erbrachten Leistungen in Greifswald anerkennen lassen konnten, so teilen teilen Sie dies bitte auch dem International Office der Universität Greifswald mit. Nutzen Sie dafür das Dokument Learning Agreement "After the Mobility" .