FAQ

Wie ist die Bewerbungsfrist für ein Auslandsstudium?

Studentische Mobilität Studium (SMS): Die Bewerbungsfrist ist immer im Wintersemester in Ihrem jeweiligen Fachbereich. Achtung! Immer im Zeitraum Dezember bis Januar für das darauffolgende akademische Jahr (inkl. Sommersemester). Den genauen Zeitraum legt Ihr*e jeweilige Fachkoordinator*in fest. Bitte erkundigen Sie sich dazu in Ihrem jeweiligen Fachbereich.

Wo genau muss ich mich für das Erasmus+ Programm bewerben?

Bewerben Sie sich direkt bei Ihrem*Ihrer Erasmus+ Fachkoordinator*in, nicht beim International Office!

Alle ausgewähten Studierenden werden anschließend von Ihrer*Ihrem Erasmus+ Fachkoordinator*in an das International Office.

Alle weiteren Informationen erhalten Sie vom International Office und unter "Ablauf" bei Bewerbungsverfahren.

Auf wieviele Plätze der Partnerhochschulen kann ich mich bewerben?

Sie können Sich insgesamt auf drei Plätze unserer Partnerhochschulen bewerben. Bitte geben Sie dabei Ihren Erst-, Zeit- und Drittwunsch an.

Muss ich eine bestimmte Zahl an ECTS-Punkten an meiner Partneruni erbringen?

 Ein Leistungsaufwand von 30 ECTS-Punkten pro Semester wird empfohlen. Verpflichtend sind jedoch 15 ECTS-Punkte pro Semester (verzeichnet auf dem Transcript of Records (und/oder Sprachkursbescheinigung) der Gastuniversität). Bitte beachten Sie, dass Sie die Fördermittel oder Teile derselben im Falle der Nichteinhaltung der Bestimmungen ggf. zurückzahlen müssen

Welchen Sprachnachweis benötige ich?

Die Teilnahme am OLS-Test entfällt vorerst aufgrund technischer Probleme seitens der EU und ist für Sie nicht verpflichtend.

Trotzdem bringt die OLS-Sprachunterstützung viele Vorteile. Die Sprachangebote können für drei Jahre genutzt werden, um Sprachkenntnisse während und nach dem Auslandsaufenthalt zu vertiefen. Weitere Informationen finden Sie hier unter "Einzureichende Formulare: Vor dem Aufenthalt".

Sprecher*innen der Landes- bzw. Unterrichtssprache als Erstprache sind vom Einreichen eines Sprachnachweises befreit.

Bekomme ich automatisch mit dem Erasmus+ Platz eine Förderung dazu?

Ja, in der Regel erhalten Sie automatisch eine Föderung zum Platz dazu. Sollten Sie bereits ein anderes Stipendium beziehen, achten Sie darauf, dass es sich mit Erasmus+ kombinieren lässt.

Ich habe bereits eine andere Förderung erhalten. Kann ich mich trotzdem auf einen Erasmus+ Platz bewerben?

Ja. Falls Sie bereits eine andere Förderung erhalten haben und keine Erasmus+ Förderung mehr benötigen, teilen Sie dies bitte bei der Bewerbung mit. Auf den Platz können Sie sich trotzdem bewerben. Gegebenenfalls lässt sich das Erasmus+ Stipendium sogar mit Ihrem kombinieren. Die Details klären Sie bitte mit dem International Office per E-Mail oder Telefon.

Wie viele Monate bekomme ich die Förderung ausgezahlt?

Es wird eine maximale Förderdauer von 4 Monaten (1 Semester) bzw. 8 Monaten (2 Semester) gewährt.

Ich habe keinen Platz bekommen, möchte aber trotzdem ins Ausland gehen. Habe ich eine Chance auf eine Nachnominierung?

Falls ein Platz von einer ausgewähöten Person nicht wahrgenommen werden kann, erfolgt eine Nachnominierung auf diesen Platz.

Außerdem findet eine Restplatzausschreibung im Frühjahr statt. Informationen zum Zeitraum und zur Ausschreibung werden per Aushang, auf unserer Webseite oder über die gängigen Social-Media-Accounts des International Office bekannt gegeben.

Daneben haben Sie aber auch die Möglichkeit als Free Mover an einer internationalen Universität zu studieren oder auch ein Praktikum durchzuführen. Das International Office kann Sie dazu entsprechend beraten.

Wie erfahre ich, ob ich normiert wurde?

Ob Sie nominiert wurden, erfahren Sie bei Ihrem*r Fachkoordinator*in.

Ich wurde für ein Auslandssemester im Fachbereich ausgewählt, was passiert nun?

Nach der Nominierung durch Ihren jeweiligen Fachbereich beim International Office der Universität Greifswald wird sich dieses mit Ihnen in Verbindung setzen und Sie anschließend an der jeweiligen Gastuniversität nominieren. Die Gastuniversität und das International Office wird Sie dann zum Einschreibeprozess und dem weiteren Verlauf kontaktieren.

Mein Auslandssemester gefällt mir sehr. Ich möchte meinen Aufenthalt im Ausland verlängern. Wie mache ich das?

Über eine mögliche Verlängerung des Auslandsaufenthalts informieren Sie sich bitte zunächst an der Gasthochschule. Danach nehmen Sie Kontakt mit dem*r Erasmus-Koordinator*in im International Office unserer Universität auf, wobei der Verlängerungsantrag spätestens 1 Monat vor Beendigung Ihres eigentlich geplanten Aufenthalts im IO per E-Mail eingegangen sein muss.

Welche Dokumente muss ich nach meinem Auslandsaufenthalt einreichen?

Zum Abschluss des Aufenthaltes müssen Sie einen Erfahrungsbericht, ein Transcript of Records und eine Aufenthaltsbestätigung der aufnehmenden Einrichtung (Confirmation of Stay) einreichen (siehe Formulare Erasmus+ - Studium).

Zusammen mit dem Antrag auf Anerkennung können Sie Ihre im Ausland erbrachten Leistungen anrechnen lassen. Im Falle einer erfolgreichen Anrechnung teilen Sie dies bitte auch dem International Office der Universität Greifswald mit. Nutzen Sie dafür das Dokument Learning Agreement "After the Mobility".

 

Darf ich mich während meines Auslandsaufenthaltes exmatrikulieren?

Nein! Sie müssen für die Förderung durch das Erasmus+ Programm an der Universität Greifswald eingeschrieben sein. Falls Sie sich exmatrikulieren, müssen wir die Förderung zurückfordern. Denken Sie stattdessen über die Möglichkeit der Beurlaubung während des Auslandsaufenthaltes nach.

Was bedeutet es, sich beurlauben zu lassen?

Sie können nach einem schriftlichen Antrag aus wichtigem Grund vom Studium befreit werden. Vor der Antragsstellung muss die Rückmeldung (Zahlung des Semesterbeitrages) erfolgt sein.

Die Beurlaubung erfolgt grundsätzlich nur für das laufende oder das kommende Semester, nicht aber für die Vergangenheit.

Urlaubssemester werden nicht als Fachsemester angerechnet; eine Beurlaubung für das erste Fachsemester und ein Prüfungssemester ist in der Regel nicht möglich. Studienleistungen können während der Beurlaubung in der Regel nicht erbracht werden (Ausnahme: Fachstudium im Ausland). Die studentische Beitrags- und Krankenversicherungspflicht bleibt bestehen. 

Mehr Informationen erhalten Sie hier

Kann ich ein Social Top-Up beantragen?

Studierende, bei denen herausfordernde Lebensumstände ihre jetzige Lebens- sowie Studiensituation beeinträchtigen, können einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen, welcher beim Bewerbungsverfahren berücksichtigt wird. Herausfordernde Umstände können z.B. chronische Erkrankungen, Erwerbstätigkeit (mind. 250€ monatlich), Fluchthintergrund und/oder Studierende*r mit Kind(ern) oder Pflege von Angehörigen sein. Bitte sehen Sie dazu das Dokument "Ehrenwörtliche Erklärung" unter Formulare Erasmus+ - Studium.

Auslandsaufenthalt mit Kind

Studierende, die für ein Auslandsstudium mit ihrem Kind/ihren Kindern ins Ausland reisen, haben Anspruch auf einen Nachteilsausgleich (Social Top-Up). Voraussetzung ist, dass das Kind/die Kinder während des gesamten Aufenthalts mitgenommen wird/werden. Der Zuschuss wird pro Familie gewährt, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Zusätzlich können Studierende, die mit Kind(ern) ins Ausland reisen wollen, einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

Bewerber*innen mit Beeinträchtigung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung

Studierende mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 20 oder mehr, einer nachgewiesenen Behinderung oder einer chronischen Erkrankung, aus der ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland hervorgeht, erhalten 250 Euro im Monat als Zuschuss. Als Nachweise gelten ein Behindertenausweis bzw. ein ärztliches Attest, welches bestätigt, dass aufgrund der vorliegenden chronischen Erkrankung ein finanzieller Mehrbedarf im Ausland entsteht. Grundlage für die Einordnung einer Erkrankung als "chronisch" bildet die "Liste der chronischen Erkrankungen des Robert Koch Instituts".

Zusätzlich können Studierende dieser Zielgruppen einen Realkostenantrag stellen. Bei einer Förderung der Realkosten wird mithilfe eines Vergleichsrechners der Bedarf ermittelt. Die Bewilligung erfolgt für eine konkrete Mobilität und beruht auf der Berechnung des auslandsbedingten Mehrbedarfs und berücksichtigt nur Kosten, die von anderen nationalen Stellen (Integrationsämter, Krankenkassen, Landschaftsverbände, Sozialämter, Studentenwerk) nicht übernommen werden. 

Außerdem können Sie eine vorbereitende Reise unternehmen. Die Reisen sind für potenzielle Geförderte mit einer Behinderung und deren Begleitpersonen vorgesehen, die die Bedingungen vor Ort (barrierearmer Wohnraum, Bedingungen auf dem Campus, Personennahverkehr etc.) erkunden müssen, um absehen zu können, ob ein längerer Aufenthalt möglich ist. Sollte das für Sie infrage kommen, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an das International Office.

Weitere Informationen zum Realkostenantrag oder zum Antrag für eine vorbereitende Reise

Testimonial Laura Hahn

„Durch den Aufenthalt habe ich meine Komfortzone verlassen und Träume wahr werden lassen. Studieren in einem anderen Land bedeutet demnach mehr als das – es ermöglicht das Entdecken der Kultur, der faszinierenden Geschichte, der Sprache, der unbeschreiblichen Natur und des alltäglichen Lebens.“
(Laura, Erasmus+ Semester in Italien)

Auf dem Blog Greifswald goes International und in unserem Podcast berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.