
Erasmus+ – Enriching lives, opening minds!
Das Erasmus+ Programm ist eine tolle Chance, durch einen Studienaufenthalt in Europa eine spannende und in vielerlei Hinsicht wertvolle Auslandserfahrung zu machen.
Vorteile eines Erasmus+ Studiums
Das Programm bietet viele Vorteile, die wichtigsten davon sind:
- Mehrfachförderung möglich (je Studienabschnitt [BA/MA/PhD] 12 Monate sowie für Staatsexamen o. Diplom 24 Monate)
- Studiengebührenbefreiung an der Partnerhochschule
- Monatlicher Zuschuss (ca. 490-600 EUR bei Studienaufenthalten)
- Administrative Unterstützung durch die Heimat- und Gasthochschule
- Anerkennung von Studienleistungen geregelt durch Lernvereinbarungen (Learning Agreement)
- Mögliche zusätzliche finanzielle Unterstützung für Studierende mit mitreisendem Kind, Studierende mit Behinderung (GdB ab 20) oder chronischen Erkrankungen, Erwerbstätigen Studierenden, Erstakademiker*innen (je nach Budgetlage im Erasmus+ Programm)
- Finanzielle Unterstützung für nachhaltiges Reisen
- in der Erasmus+ Studierendencharta festgelegte Rechte und Pflichten
Austauschplätze
Ein Austausch ist nur an einer Erasmus+ Partnerhochschule Ihres Fachbereiches möglich. Als Zielländer gelten die EU-Mitgliedstaaten plus Island, Liechtenstein, Norwegen, Türkei und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien.
In unserer Austauschdatenbank können Sie nach Austauschplätzen im Rahmen dieser Verträge suchen. Neben Erfahrungsberichten finden Sie dort auch Informationen zu:
- Bewerbungs- und Sprachvoraussetzungen
- Vorlesungsverzeichnissen
- Wohnen und Betreuungsprogramm
- Anzahl der Austauschplätze
Wenn Sie an einer Erasmus-Partneruniversität studieren, müssen Sie – je nach Dauer Ihres Aufenthaltes – ein bestimmtes Visum beantragen:
Aufenthalte kürzer als sechs Monate: Hier ist kein Visum erforderlich (gilt nur für Studierende europäischer Staatsbürgerschaft). Sie gehen dann über die Visitor route ins Vereinigte Königreich. Während des Aufenthaltes können Sie keiner Arbeit vor Ort nachgehen.
Aufenthalte zwischen sechs und elf Monaten: Hierfür ist ein Short-term Study Visa notwendig. Dieses ist selbstständig zu beantragen. Kosten liegen etwa bei 186 GBP zuzüglich einer Immigration Healths Surcharge in Höhe von 470 GBP pro Jahr bzw. für den gesamten Aufenthalt. Während des Aufenthaltes können Sie keiner Arbeit vor Ort nachgehen.
Finanzielle Förderung
Die Höhe der monatlichen Förderung richtet sich nach dem Gastland und stellt eine Förderung für auslandsbedingte Mehrkosten dar. Dabei werden die Länder in drei Kategorien unterteilt.
Förderungshöhe 2023/24 nach Ländergruppen
Gruppe 1 (hohe Lebenshaltungskosten) 600 EUR/30 Tage | Gruppe 2 (mittlere Lebenshaltungskosten) 540 EUR/30 Tage | Gruppe 3 (niedrige Lebenshaltungskosten) 490 EUR/30 Tage |
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Dänemark, Finnland, Irland, Island, Liechtenstein, Luxemburg, Norwegen, Schweden, Vereinigtes Königreich | Belgien, Frankreich, Griechenland, Italien, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Spanien, Zypern | Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Serbien, Slowakei, Slowenien, EJR Mazedonien, Tschechische Republik, Türkei, Ungarn |
Entsprechend der Mittelzuweisung durch die EU-Kommission und den DAAD behält sich das International Office vor, die Förderdauer evtl. zu begrenzen. Es wird eine maximale Förderdauer von 4 Monaten (1 Semester) bzw. 8 Monaten (2 Semester) gewährt.
International Office
Dr. Sebastian Krumpel
Domstraße 58a, EG
17489 Greifswald
Tel: +49 3834 420 1115
erasmusuni-greifswaldde
Fachkoordinator*innen
Hier finden Sie die Kontaktdaten aller Austausch-Fachkoordinator*innen. Diese sind für die Unterzeichnung Ihres Learning Agreements zuständig, sowie für alle fachlichen Belange Ihres Auslandstudiums.