FAQ

Welchen Sprachnachweis benötige ich?

Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Fremdsprachenkenntnisse (mind. Level B2 in der Unterrichtssprache).

  • Als Sprachnachweise akzeptiert werden der DAAD-Sprachnachweis, UNICERT-Zertifikate sowie TOEFL und IELTS Zertifikate, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sind. Ergebnisse von UNICERT-Prüfungen können nach Absprache mit dem Sprachenzentrum in den DAAD-Sprachnachweis übertragen werden.
  • Als Nachweis reichen nicht aus: Abiturzeugnis mit Englischnote, abgelaufene Zertifikate, Zwischennote aus dem Sprachstudium.
  • Sprecher*innen der Landes- bzw. Unterrichtssprache als Erstprache sind vom Einreichen eines Sprachnachweises befreit.
  • DAAD Sprachnachweis: Das Sprachenzentrum der Universität Greifswald führt den DAAD-Test zur Feststellung der Fachsprachenkenntnisse mehrmals im Semester durch. Alle Informationen zur Anmeldung, den Kosten und dem Inhalt des Tests finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums. Studierende der Fächer Anglistik/Amerikanistik, Russisch, und Jura wenden sich bitte direkt an ihr Institut, um den Test dort zu absolvieren.
  • Für die Teilnahme an graduate courses in Nordamerika ist ein TOEFL-Nachweis nötig.
Was soll ich bei der Motivation im Bewerbungsformular schreiben?

Bewertet werden die inhaltliche Darstellung des Vorhabens im Ausland, die Begründung der Wahl der Institution, das Hervorheben für Sie passender Studienangebote, die Einordnung des Auslandaufenthaltes in die Studienplanung und das berufliche Ziel. Auch der Bezug zu schon vorhandenen Kontakten, die Wahl bestimmter Professor*innen oder Betreuer*innen an den aufnehmenden Institutionen usw. wird bewertet. Gehen Sie auch darauf ein, was Sie als Stipendiat*in Stipendiengeber*in zurück geben können!

Wer darf das Gutachten erstellen? Gibt es eine Vorlage für das Gutachten?

Das Fachgutachten kann durch Ihre Professor*nnen oder auch durch promovierte Hochschullehrende ausgestellt werden.

Für das Gutachten gibt es eine Vorlage (siehe Einzureichende Unterlagen). Bei Fragen zu den Inhalten des Gutachtens können sich die Gutachter*innen direkt an das International Office wenden. 

In Absprache mit dem International Office können auch Gutachter*innen von anderen Universitäten das Gutachten erstellen, wenn Sie sich beispielsweise im ersten Fachsemester eines Masterstudiengangs befinden und Sie eine Lehrperson aus Ihrem Bachelorstudiengang um das Gutachten bitten möchten.

Muss ich einen bestimmten Notendurchschnitt haben, um einen Platz zu bekommen?

Im Bewerbungsverfahren wird Ihr Schnitt mit den Abschlussdurchschnittsnoten des zugehörigen Fachbereichs verglichen. Sollte Ihr Durschnitt unter denen der Vergleichsnoten liegen, ist das jedoch grundsätzlich kein Ausschlusskriterium.

Was tue ich, wenn zur Bewerbung noch keine Zusage der Gasteinrichtung vorliegt?

Wenn die Zusage der Gasteinrichtung noch nicht vorliegt bzw. die Aufenthaltsdauer noch nicht endgültig feststeht, reichen Sie eine Dokumentation vom Stand der Dinge ein, zum Beispiel durch eine E-Mail der Gasteinrichtung. Die tatsächliche Zusage müssen Sie bis zum Antritt des Stipendiums nachreichen.

Auf welcher Sprache muss die Bewerbung eingereicht werden?

Bitte reichen Sie die Bewerbung bevorzugt auf Deutsch ein. Das gilt auch für das Gutachten. Bewerbungen auf Englisch werden akzeptiert, wenn zum Beispiel Ihre Muttersprache oder die der Gutachten erstellenden Person nicht Deutsch ist.

Wie werden die Förderhöhe und Förderdauer berechnet?

Die Universität Greifswald vergibt PROMOS-Stipendien für Vorhaben bis max. vier Monate. Die tatsächliche Dauer Ihres Auslandsaufenthaltes darf darüber hinaus gehen. Eine PROMOS Förderung für Einzelvorhaben besteht aus einer Reisekostenpauschale oder monatlichen Pauschalen, je nachdem welcher Gesamtbetrag höher ist. Die Förderhöhe richtet sich nach den Stipendiensätzen des DAAD. Die Reisekostenpauschale wird einmalig zum Aufenthaltsbeginn ausgezahlt. Die Pauschalen für den Aufenthalt werden monatlich ausgezahlt.

Die Förderdauer wird anhand der Angaben Ihrer Gastinstitution in der Zusage berechnet. Reisetage werden nicht gefördert. Bei Studienaufenthalten ist die Studiendauer (inkl. Orientierungswoche und Prüfungszeitraum), nicht aber die komplette Semesterzeit relevant.

Kann ich andere Förderungen mit PROMOS kombinieren?

Vergütete Tätigkeiten z. B. im Praktikum dürfen nach Zustimmung durch die Universität Greifswald ausgeübt werden, wenn der Zweck des Auslandsaufenthaltes dadurch nicht gefährdet wird.

Das Deutschlandstipendium und PROMOS können uneingeschränkt gleichzeitig bezogen werden.

Eine gleichzeitige Förderung mit Auslands-BAföG ist grundsätzlich möglich. Eine PROMOS-Förderung ist bei der zuständigen Stelle für das Auslands-BAföG anzuzeigen.

Eine Förderung durch PROMOS ist nicht möglich, wenn Ihr Auslandsaufenthalt bereits durch deutsche öffentliche Mitteln gefördert wird. Dies gilt z. B. für Förderungen durch Erasmus+ und Stiftungen (z.B. Heinrich-Böll-Stiftung, Konrad-Adenauer-Stiftung, Friedrich-Ebert-Stiftung etc.).

Eine PROMOS-Förderung muss bei anderen Stipendiengeber*innen angezeigt werden.

Kann ich mich gleichzeitig auch auf andere Stipendien bewerben?

Die gleichzeitige Bewerbung auf verschiedene Programme für den Auslandsaufenthalt ist grundsätzlich möglich. Sie müssen aber eine Doppelförderung für das Auslandsvorhaben ausschließen (siehe oben).

Kann ich mich rückwirkend auf eine Förderung durch PROMOS bewerben?

Wenn Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung Ihren Auslandsaufenthalt abgeschlossen haben, dann können Sie sich nicht mehr auf das PROMOS-Stipendium bewerben.

Wann erfahre ich, ob ich das Stipendium erhalte?

Nachdem die Auswahlkommission die Bewerbungen begutachtet und die Auswahl getroffen hat, erhalten Sie in der Regel bis zu sechs Wochen nach Bewerbungsende schriftlich per E-Mail Bescheid.

Wie oft kann ich mich auf das PROMOS Stipendium bewerben?

PROMOS-Stipendiat*innen innerhalb eines Ausbildungsabschnitts (Bachelor, Master, etc.) können insgesamt sechs Monate für Studien- und Praktikumsaufenthalte gefördert werden. Förderungen für verschiedene Vorhaben können Sie dabei miteinander kombinieren und sich mehrfach bewerben. In einem neuen Ausbildungsabschnitt können Sie nochmals eine Förderung für insgesamt sechs Monate über PROMOS erhalten.

Für die Teilnahme an Fach- und Sprachkursen sowie Wettbewerbsreisen gibt es keine Beschränkung.

Darf ich mich während meines Auslandsaufenthaltes exmatrikulieren?

Nein! Sie müssen für die Förderung durch das PROMOS Stipendium an der Universität Greifswald eingeschrieben sein. Falls Sie sich exmatrikulieren, müssen wir die Förderung zurückfordern. Denken Sie stattdessen über die Möglichkeit der Beurlaubung während des Auslandsaufenthaltes nach.

Welche Dokumente muss ich nach meinem Auslandsaufenthalt einreichen?

Zum Abschluss des Aufenthaltes müssen Sie einen Erfahrungsbericht und eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung (Confirmation of Stay) einreichen (siehe Einzureichende Unterlagen: Abschließende Unterlagen).

Kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Studierende, bei denen herausfordernde Lebensumstände ihre jetzige Lebens- sowie Studiensituation beeinträchtigen, können einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen, welcher beim Bewerbungsverfahren berücksichtigt wird. Herausfordernde Umstände können z.B. chronische Erkrankungen, Fluchthintergrund (z.B. Geflüchtete/ Kind von Geflüchteten mit deutscher Staatsangehörigkeit), Schwangerschaft und/oder Student*in mit Kind(ern) oder Pflege von Angehörigen sein. Bitte sehen Sie dazu das Dokument "Ehrenwörtliche Erklärung zum Nachteilsausgleich" unter Einzureichende Unterlagen. 

Bewerber*innen mit Beeinträchtigung ab GdB 50 oder chronischer Erkrankung

Für PROMOS-Geförderte mit einem Grad der Behinderung (GdB) oder mit chronischer Erkrankung von mind. 50 kann ein Sonderbedarf in Höhe von bis zu 10.000 Euro angemeldet werden, wenn es sich um auslandsbedingte Mehrausgaben handelt (Kosten stehen ausschließlich in Verbindung mit dem Auslandsaufenthalt) und andere Träger keine finanzielle Unterstützung gewähren. Bei der Bewerbung ist im Bewerbungsformular die entsprechende Angabe zu machen, der Antrag wird nach erfolgreicher Auswahl als Stipendiat*in durch das International Office gestellt. 

Was tue ich, wenn zum Antritt meines Auslandsaufenthaltes noch keine Rückmeldung zu meiner Förderung vorliegt?

Sollten Sie z.B. Anfang Juli starten, kann es passieren, dass noch keine Rückmeldung vorliegt. Bei einem positiven Bescheid ist eine rückwirkende Förderung des gesamten Aufenhaltes problemlos möglich.

Muss ich mich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben lassen?

Nein, das müssen Sie nicht. Sollten Sie sich für Ihren Aufenthalt beurlauben lassen, können in den beurlaubten Semestern keine Prüfungsleistungen abgelegt werden. Bei Beurlaubung erhöhen sich ihre Fachsemester in dem beurlaubten Zeitraum nicht.

Kann ich auch nach Abschluss des Studiums noch einen Auslandsaufenthalt absolvieren?

Praktika können auch im Zeitraum zwischen Bachelorabschluss und Beginn des Masterstudiums gefördert werden. Eine Vorabzulassung für den Master oder ein ähnliches Dokument einer deutschen Hochschule muss vorliegen. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie noch an der Universität Geifswald eingeschrieben sein.

Testimonial Florin

„Jetzt brauchte ich nur noch Geld. Ich informierte mich und alles schien zu passen. Allerdings beantragte ich Auslands-BAföG drei statt der empfohlenen sechs Monate im Voraus, so dass die heiß ersehnte Zusage über knapp 10.000 Euro erst wenige Tage nach meiner letzten Prüfung kam. Zusammen mit weiteren ca. 1000 € des PROMOS-Stipendiums konnte ich die Kosten fast vollständig abdecken."
(Florin, Auslandssemester als Free Mover in Australien)

In unserem Podcast und auf dem Blog Greifswald goes International berichten er und andere Outgoings von ihren Erfahrungen im Ausland.