Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Mitarbeitende haben grundsätzlich das Recht darauf, sich weiterzubilden. Gerade in hochschuldidaktischer Sicht gebietet dies auch die Fürsorgepflicht für gute Lehre einerseits und die Fürsorge für eine bestmögliche Weiterqualifikation der Mitarbeitenden andererseits. Fortbildungen zählen zur Arbeitszeit.
Dennoch sei an dieser Stelle darauf verwiesen, dass Zeiten für Weiterbildungen grundsätzlich mit der * dem Vorgesetzten abzusprechen sind, dass eigene betroffene Lehrveranstaltungen vertreten oder nachgeholt werden müssen, und dass es kein einforderbares Recht darauf gibt, an einer hchschuldidaktischen Weiterbildung teilzunehmen, da die Plätze begrenzt und grundsätzlich nach Anmeldereihenfolge vergeben werden.
Ja, die Fortbildungsangebote werden von der Habilitationskommission der Universitätsmedizin anerkannt.
Weitere Informationen: Merkblatt zu Ausführungsbestimmungen der Universitätsmedizin der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald zur Habilitationsordnung (Hab.O.)
Siehe §2 Absatz 1, Pkt. c Hab.O.
(Merkblatt, Hab.O., Universitätsmedizin.)
Alle Teilnehmenden erhalten ein entsprechendes Zertifikat mit Angabe des Workloads (Präsenzzeit und Selbstlernzeit werden berücksichtigt).
Die Universität Greifswald ist Mitglied der dghd – Deutsche Gesellschaft für Hochschuldidaktik e. V., organisiert im Netzwerk Hochschuldidaktik NordOst. Die ausgestellten Teilnahmezertifikate setzen die Vereinbarung zur bundesweiten Anerkennung von Leistungen im Rahmen der hochschuldidaktischen Weiterbildung um.
Die Veranstaltungen sind Lehrenden der Universität Greifswald (inklusive Universitätsmedizin) vorbehalten.
Es wird keine Teilnahmegebühr erhoben.