Inklusive Lehre

Die barrierefreie Lehre geht auf die  Bedarfe der Studierenden mit Beeinträchtigung ein und berücksichtigt dabei die  Organisation der Lehrveranstaltungen,  Lehr-/Lernziele und -inhalte sowie Methoden der Wissensvermittlung und -abfrage.

Leitfaden zur Umsetzung barrierefreier Lehre an den Hochschulen in M-V

Hintergrund

  • 11 % der Studierenden gesundheitlich beeinträchtigt
  • 94 % nicht oder nicht auf den ersten Blick sichtbar
  • ca. 80 % nehmen keine Unterstützung in Anspruch
  • Auswirkungen auf das Studium: längere Studiendauer, häufigere Fach-/Ortswechsel, längere/häufigere Unterbrechungen, häufigere Abbrüche

Allgemeine Tipps für Inklusive Lehre

  • Semesterstart: Ansprechbarkeit signalisieren (Folien für Ihre Begrüßung der Studierenden; Setzen Sie ein Zeichen und signalisieren Sie Ihren Studierenden, dass Sie für sie ansprechbar sind. Die folgende Folie können Sie in Ihre Power Point Präsentation einbauen oder ausdrucken und in Ihrer Lehrveranstaltung verteilen. Download der Folien s. u.)
  • Kommunikation: wertschätzend und auf Augenhöhe
  • Räume: Größe, Akustik, Licht, Ausstattung beachten
  • Lehrveranstaltung: klare Gliederung, vielfältige Methoden/Arbeitsformen, Pausen, Mikrofon nutzen, Materialien zur Verfügung stellen, Visualisierung: keine Hintergrundbilder nutzen, Kontrast, Farben und Schriftart bei der Präsentation beachten

Handlungsempfehlungen für eine barrierefreie, digitale Lehre

  • Lehr- und Lernmaterialien in Form von Dokumenten und Dateien sollten möglichst barrierefrei erstellt bzw. auf Barrierefreiheit geprüft werden. Beispielsweise müssen Abbildungen oder Illustrationen mit Alternativtexten versehen sein, damit sehbeeinträchtigte Studierende screenreader sinnvoll nutzen können. Wichtig sind eine serifenfreie Schrift und ausreichender Kontrast in Skripten, Folien und Abbildungen, die in Videos gezeigt werden.
  • Videoaufnahmen (Vorlesungen etc.), die über eine Untertitelung verfügen, können besser verstanden werden. Außerdem sollten Videos nicht zu lang sein. 15-30-minütige Einheiten geben eine klare Struktur vor und fördern Aufmerksamkeit und Konzentration beim Anschauen. Für das Einfügen von Untertiteln gibt es hier eine übersichtliche Zusammenfassung geeigneter Möglichkeiten, z.B. durch das kostenlose Programm „Aegisub“.

  • Bei Videokonferenzen ist eine geschickte Moderation wichtig: Hilfreich ist es, wenn Sie bei größeren Gruppen immer nur das Mikrophon der sprechenden Person freischalten. Für die Meldung der Redebeiträge können Sie die Chatfunktionen des Videokonferenzsystems oder Handzeichen („Daumen hoch“ oder „Zeigefinger“) nutzen.

  • Die Teilnahme an Konferenzen ohne Bildübertragung sollte nicht nur bei Verbindungsproblemen ermöglicht werden. Ein solcher Modus hilft auch, Hemmschwellen für Studierende mit psychischen Beeinträchtigungen (z.B. mit sozialen Ängsten) abzubauen.

  • Sehr empfehlenswert ist es, für die Erfüllung von Aufgaben oder die Abgabe von Arbeitsergebnissen Termine festzulegen. Dabei müssen die Anforderungen mit ausreichend zeitlichem Vorlauf transparent klargestellt werden. Feste Rahmenbedingungen erleichtern den Teilnehmenden die Zeitplanung im Home-Office. Sie können dafür gruppenbasierte Formen der Kommunikation z.B. die Chatfunktion von Stud.IP, Wikis oder Foren nutzen.

  • Stellen Sie möglichst verschiedene Lernmedien/Lernwege bereit (Skript, Video, Online-Recherche, Portfolio etc.) um unterschiedliche Lerntypen ansprechen und fördern zu können. Solche Lehrmaterialien können häufig auch in den Folgesemestern genutzt werden.

  • Und zum Schluss: „Inklusive Lehre kommt ALLEN Teilnehmenden zugute.“

Online-Kurs zur Erstellung barrierefreier Lehrmaterialen

Der Online-Kurs zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie PowerPoint-Präsentationen, PDF-Dateien usw. barrierefrei erstellt bzw. bearbeitet werden können.

Nachteilsausgleich

  • § 24 Rahmenprüfungsordnung
  • Möglichkeiten: Organisatorische Anpassungen – individuelle Pläne, zeitliche und räumliche Modifikationen: längere Bearbeitungszeiten, Pausen, Raumverlegung, Modifikation der Prüfungsformen: Austausch/Ergänzung, Zulassung von Hilfsmitteln und Assistenzen, Nicht-Berücksichtigung von Teilleistungsstörungen

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