Akkreditierung und externe Evaluation
Die Universität Greifswald hat das Verfahren zur Systemakkreditierung bereits zum zweiten Mal erfolgreich durchlaufen. Das Qualitätssiegel ist gültig bis zum 30. September 2029. Zu Ihrer Information finden Sie hier den Beschluss des Akkreditierungsrats und den Akkreditierungsbericht für die Universität Greifswald.
Die Sicherung der Qualität in Lehre und Studium an der Universität Greifswald erfolgt damit weiterhin und anerkanntermaßen eigenverantwortlich und eine externe Akkreditierung der Studienprogramme erübrigt sich. Rechtliche Grundlagen sind das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (§ 3a, § 28) sowie die Studienakkreditierungslandesverordnung (siehe auch Studienakkreditierungsstaatsvertrag mit Musterrechtsverordnung).
Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
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