Was bedeutet 'Akkreditierung'?

Im Zuge des Bologna-Prozesses wurde seit 1999 die Struktur der Studiengangsgestaltung in deutschen Hochschulen grundlegend verändert und das Bachelor-/Master-Studiengangssystem eingeführt. Begleitend wurden auch die Verfahren zur Gewährleistung der Qualität der von den Hochschulen angebotenen Studiengänge verändert.

Ein großer Teil der Verantwortung für die Überprüfung der relevanten Qualitätsstandards wurde aus dem unmittelbaren staatlichen Bereich in ein neues Akkreditierungssystem verlagert. Hierzu wurde der sogenannte Akkreditierungsrat in Form einer Stiftung geschaffen. Das deutsche Akkreditierungssystem sieht unterschiedliche Verfahrenstypen vor. Die wesentlichen sind:

1. die Programmakkreditierung, d.h. der einzelne Studiengang steht im Fokus

2. die Systemakkreditierung, d.h. die institutionellen Verfahren stehen im Fokus

3. der European Approach für internationale "joint programmes"-Studiengänge (joint degree, double-/multiple degree) und Sonderregelungen für internationale Joint-Degree-Programme gemäß §§ 10 und 16 der Musterrechtsverordnung der Kultusministerkonferenz

Die Verfahren der Programm- und Systemakkreditierung sind durch ein zweistufiges Verfahren gekennzeichnet: Die interne/externe Begutachtung und Erstellung eines Akkreditierungsberichts mit Beschluss- und Bewertungsempfehlung nach den in der Musterrechtsverordnung festgelegten Standards wird von einer von der Universität beauftragten Agentur organisiert. Die Zuständigkeit für die Akkreditierungsentscheidung liegt hingegen beim Akkreditierungsrat. Dieser lässt auch die Akkreditierungsagenturen für eine Tätigkeit in Deutschland zu.

Als systemakkreditierte Hochschule führt die Universität Greifswald einschließlich der Universitätsmedizin die interne/externe Begutachtung ihrer Studienprogramme gemäß § 3 a Landeshochschulgesetz M-V eigenständig durch, erstellt den Akkreditierungsbericht mit Beschluss- und Bewertungsempfehlung und vergibt auf Beschluss des Rektorats das Siegel des Akkreditierungsrats. Auch die intern akkreditierten Studiengänge werden in der Zentralen Datenbank des Akkreditierungsrats gelistet.

Rechtliche Grundlage für die Durchführungen der Akkreditierungen in Mecklenburg-Vorpommern ist die Studienakkreditierungslandesverordnung MV vom 10.3.2020.


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