Internationaler Studiengang/Joint Programme: Joint Degree, Double Degree

Internationale Studiengänge im engeren Sinne, sog. Joint Programmes (siehe European Approach) werden gemeinsam mit einer oder mehreren Hochschulen ausländischer Staaten aus dem Europäischen Hochschulraum koordiniert und angeboten. Ein Joint-Degree-Programm führt zu einem gemeinsamen Abschluss. Double (Multiple-) Degree-Studiengänge führen zu mehreren Abschlüssen. Allen Formen gemeinsam sind in der Regel folgende Merkmale:

  1. Integriertes Curriculum,
  2. Auslands-Studienanteil von in der Regel mindestens 25 Prozent,
  3. Vertraglich geregelte Zusammenarbeit,
  4. Abgestimmtes Zugangs- und Prüfungswesen und
  5. Eine gemeinsame Qualitätssicherung.

Eine gemeinsame Qualitätssicherung beinhaltet, das Akkreditierungsverfahren und das regelmäßige Monitoring des Studienerfolgs abgestimmt durchzuführen und diese gemeinsam unter Einbeziehung der Studierenden auszuwerten sowie die gezogenen Schlüsse und den Erfolg der ergriffenen Maßnahmen (Follow-up) zu dokumentieren.

Akkreditierung bei internationalen Studiengängen

Je nach Ausgestaltung des internationalen Studiengangs und Absprachen der Partnerhochschulen werden die regulären Akkreditierungsregeln für nationale Studiengänge (siehe Studienakkreditierungslandesverordnung - StudakkLVO M-V) oder der European Approach für Joint Programmes oder die Sonderregelungen für Joint Degree-Programme (§§ 10, 16, 33 StudakkLVO M-V) angewendet. Welcher Integrationsgrad des Curriculums und welches Akkreditierungsverfahren gewählt wird, sind letztlich strategische Entscheidungen der beteiligten Hochschulen.

Im Akkreditierungsverfahren sind in jedem Falle alle Statusgruppen, insbesondere die Studierenden, bei der Weiterentwicklung des Studiengangs zu beteiligen und die Qualitätsbewertungen sind durch unabhängige externe Sachverständige vorzunehmen und das Follow-up, also die Ableitung von Schlüssen aus den Qualitätsbewertungen bzw. die Umsetzung von Reformen, ist zu dokumentieren. Verfahrensunterschiede sind bspw.: Bei einem Double Degree-Programm ist es in der Regel ausreichend, die Akkreditierung nach nationalen Regeln durchzuführen, wobei ein Bericht zur gemeinsamen Qualitätssicherung mit der ausländische Partnerhochschule ergänzt wird. Bei einem Joint Degree-Programm werden die Qualitätsbewertungen in der Regel durch gemeinsame Sachverständige (Gutachtengruppe), die beide Standorte besucht, vorgenommen.

Entsprechend StudakkLVO M-V sind an der Universität Greifswald im Akkreditierungsverfahren die fachlich-inhaltlichen Bewertungen bzw. Gutachten von mindestens drei externen Sachverständigen bzw. Gutachtenden einzuholen (Fachwissenschaftler*in, Berufspraxisvertreter*in, externe*r Studierende*r). Die Bewertungen werden anhand von Leitfragen für die fachlich-inhaltliche Konzeptprüfung neu einzurichtender Bachelor- und Master-Studiengänge fokussiert:

  • Verfügt das Studienprogramm über ein schlüssiges Profil und entsprechen die Oualifikationsziele den fachwissenschaftlichen Standards?
  • Ermöglichen der Aufbau und die Inhalte des Curriculums (einschließlich des an einer ausländischen Hochschule zu absolvierenden Studienanteils), dass Studierende die beschriebenen Qualifikationsziele und Lernergebnisse erreichen?
  • Können sich Studierende des Studienprogramms für anschließende (internationale) Bildungs- und Berufswege qualifizieren?
  • Ermöglichen die dem Studiengang zugeordneten Ressourcen (Stellen, Denominationen, Räume, Ausstattungen) eine angemessene Umsetzung des Curriculums? (hierzu auch: Betreuung der Auslandsmobilität)
  • Sind die Ergebnisse der internen Maßnahmen zur Qualitätssicherung hinreichend bei der Entwicklung des Studiengangs berücksichtigt worden? (hierzu auch: Erscheinen die vorgesehenen Verfahren zur Abstimmung des Zugangs- und Prüfungswesens sowie der gemeinsamen Qualitätssicherung mit der ausländischen Hochschule angemessen?)

In einem Umsetzungsbericht ist vom Fachbereich das Follow-up zu den Empfehlungen der Gutachtenden zu dokumentierten. Ansprechpartner zur Auswahl der Gutachtenden und zum Verfassen des Umsetzungsberichts ist die Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre.

Umfassende Informationen und eine Checkliste zur Akkreditierung an der Universität Greifswald finden Sie hier.