Leitfragen, die bei der Entwicklung internationaler Studiengänge zu klären sind

Passt der Studiengang in die universitäre Entwicklungsplanung (Erörterung mit Dekanat und Rektorat)? --> Ein vorab im Einvernehmen mit der Dienstberatung getroffener Beschluss des Rektorats ist notwendig!

  • Zielstellung des Studiengangs: Warum soll der neue Studiengang eingeführt werden?
  • Wettbewerbsfähigkeit: Verfügt der Studiengang über ein entsprechend attraktives Potential, um zusätzliche deutsche und internationale Studierende für die Universität Greifswald zu gewinnen?
  • Verfügt der Studiengang über ein schlüssiges Profil, welches in die universitäre Entwicklungsplanung und Forschungsschwerpunkte passt?
  • Studienziele: Welche Kompetenzen sollen Absolvent*innen am Ende des Studiums erworben haben?
  • Employability: Wie ist die Perspektive der Absolventinnen und Absolventen auf dem (internationalen) Arbeitsmarkt einzuschätzen?
  • Zielgruppen des neuen Studiengangs: Wie viele Studierende sollen aufgenommen werden und ist mit einer ausreichenden Nachfrage der Studierenden zu rechnen? (ggf. Studierendenschaft befragen)
  • Kapazität: Verfügt der Fachbereich über ausreichende Ressourcen (Stellen, Denominationen, Räume, Ausstattung) zur nachhaltigen Umsetzung des Studiengangskonzepts? (im Falle eines Auslandsanteils im Studium: Sind die nötigen Ressourcen für die Betreuung der outgoing students und der incoming students vorhanden?)
  • Ist der Bezug zum Leitbild Lehre der Universität Greifswald offensichtlich?
  • Erwerben die Studierenden zudem besondere international relevante Qualifikationen (wie z. B. Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenzen)?

Ist die angestrebte Auslandsmobilität zielführend für das Studiengangskonzept?

  • Welches Studiengangsmodell bzgl. der Auslandsmobilität wird angestrebt (empfohlener Auslandsaufenthalt, obligatorischer Auslandsaufenthalt, vorstrukturierte Auslandsphase mit festgelegten Kooperationspartnern, gemeinsam vergebener Abschlussgrad/joint degree oder Doppelabschluss/double degree, optionaler Doppelabschluss/double degree (sog. "Y-Modell")
  • Sind in Curriculum und Studienplan strukturelle Mobilitätsfenster enthalten, die es den Studierenden ermöglichen, Praktika, Wahlmodule oder Sprachkurse im Ausland zu absolvieren?
  • Werden andere Vorlesungszeiten in anderen Ländern usw. berücksichtigt?
  • Werden die Studierenden auf den Auslandsaufenthalt vorbereitet?
  • Ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen klar geregelt?

Sind die Voraussetzungen für die Umsetzung der (internationalen) Unterrichtssprache in Lehrveranstaltungen und Prüfungen gegeben?

  • Kann der Spracherwerb als integraler Bestandteil des Curriculums vorgesehen werden? (siehe: Sprachenzentrum der Universität)
  • Welches sind passende Regelungen von sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen, die in der Prüfungs- und Studienordnung getroffen werden?

Sind Qualifikationsziele und Inhalte der Module so beschrieben, dass ein Vergleich mit Modulen ausländischer Hochschulen vorgenommen werden kann?

  • Können über die üblichen Modulbeschreibungen hinausgehende ggf. ausführliche Syllabi erstellt werden?
  • Welche Zugangsvoraussetzungen sind für die einzelnen Module nötig? Welche Abfolge der zu studierenden Module ist sinnvoll oder notwendig?

Welcher Abschluss soll vergeben werden - Doppelabschluss (double degree/ multiple degree) oder gemeinsames Abschlusszeugnis (joint degree)?

  • Die Merkmale beider Abschlussvarianten sind nahezu identisch:
    • Ein gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen koordinierter und angebotener Studiengang
    • Integriertes Curriculum, Ausland-Studienanteil von in der Regel mindestens 25 Prozent, vertraglich geregelte Zusammenarbeit, abgestimmtes Zugangs- und Prüfungswesen, eine gemeinsame Qualitätssicherung.
  • Mit dem etwas höheren Integrationsgrad ist auch der Verwaltungsaufwand beim joint degree etwas höher anzusetzen.

Gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen und regelt diese:

  • angestrebter Studienabschluss (z. B. joint degree, double degree, BachelorPlus)
  • wesentliche Qualifikationsziele/Learning Outcomes
  • Festlegung, welche Semester an welcher Hochschule verbracht bzw. an welcher Hochschule welche ECTS-Punkte erworben werden?
  • Regeln für die Studierendenzulassung bzw. Studienbewerber*innenauswahl
  • Regelung der Immatrikulation an einer bzw. beiden Partneruniversitäten
  • gemeinsame Studiengangsteuerung: Prüfungsausschuss, Lenkungsgremium
  • gemeinsames Monitoring des Studienerfolgs
  • Qualitätssichernde Verfahren
  • ggf. Notenumrechungstabelle als Anlage
  • ggf. Diploma Supplement als Anlage
  • ggf. Festlegungen zur Akkreditierung

Sind transparente Regelungen zur Notenumrechnung sicher gestellt?

  • Notenumrechnungstabelle als Anlage zum Kooperationsvertrag empfohlen

Enthält das Diploma Supplement alle relevanten Informationen für die beteiligten Länder, u. a. die Beschreibung der Hochschulsysteme?

  • Diploma Supplement als Anlage zum Kooperationsvertrag empfohlen

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten können genutzt werden?

  • Möglich sind Fördermittel des DAAD, sowie u. U. des Rektorats für die Studiengangsentwicklung.
  • Außerdem sind auch Fördermittel des DAAD zur Unterstützung der Auslandsmobilität möglich.

Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten überhaupt?

  • Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) und die Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Universität Greifswald gelten auch für an der Universität Greifswald angebotene internationale Studiengänge!
    • z.B. § 28 LHG M-V Studienziel, Studiengänge
    • z.B. § 6 RPO: 30 Arbeitsstunden entsprechen einem Leistungspunkt
  • §§ 3-8 Studienakkreditierungslandesverordnung M-V zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag definieren u. a. die möglichen Abschlussbezeichnungen sowie Grundlagen der Modularisierung und ECTS-Leistungspunkteberechnung.

Welche Schritte und Unterlagen sind für die Akkreditierung des Studiengangs erforderlich?

  • Einbeziehung aller Statusgruppen, insbesondere der Studierenden, in die Studiengangsentwicklung
  • Einschätzungen von externen Sachverständigen bzw. Gutachtenden (insb. Fachwissenschaftler, Berufspraxis, externe/r Studierende/r)
  • Dokumentation, inwieweit die gutacherlichen Empfehlungen umgesetzt wurden

Weiterführende Informationen

CHECKLISTE  des DAAD für den Start von internationalen Joint Degree Studiengängen und Studiengängen mit integrierten Austauschoptionen