Wichtige Aspekte internationaler Studiengänge und was hier zu beachten ist

Empfohlener Auslandsaufenthalt

  • Empfehlung in der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) formulieren
  • Mobilitätsfenster im Musterstudienplan ausweisen
  • Teilprüfungsregelung gemäß § 8 Rahmenprüfungsordnung in die PSO aufnehmen
  • Beratungsangebot vorsehen
  • Anerkennungsverfahren vorbereiten

Obligatorischer Auslandsaufenthalt

  • Auslandsaufenthalt (Studium, Praktikum) als Bestandteil des Curriculums (inkl. Erwerb von ECTS-Leistungspunkten - LP)
  • Merkmale des Auslandsaufenthalts in der PSO festlegen, mit Kompensationsmöglichkeiten für fehlende LP
  • Auslandsaufenthalt im Musterstudienplan ausweisen
  • Beratungsangebot vorsehen
  • ggf. fachlich begleitete Vor- und Nachbereitung vorsehen
  • Anerkennungsverfahren vorbereiten, empfohlen: Notenumrechnungstabelle

Vorstrukturierte Auslandsphase mit festgelegten Kooperationspartnern

  • Enger Dialog mit Partnerhochschule(n) und Prüfung deren Studienangebots
  • Festlegung von Äquivalenzlisten/Vergleichslisten anerkannter Module (pauschale Anerkennungsverfahren)
  • Verankerung der internationalen Studiervariante in der Prüfungs- und Studienordnung

Optionaler Doppelabschluss (double degree), sog. "Y-Modell"

  • Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit Partnerhochschule(n)
  • Optionaler Studienaufenthalt bei wechselseitiger Anerkennung von Leistungen ermöglicht Doppelabschluss

Gemeinsam vergebener Abschlussgrad (joint degree) oder Doppelabschluss (double degree)

  • Vertragliche Regelung der Zusammenarbeit mit Partnerhochschule(n) notwendig
  • Integriertes Curriculum mit gemeinsamen Studienzielen und abgestimmtem Studienverlauf
  • Jeweils ein wesentlicher Teil (mind. 25%) des Studiums an den beteiligten Hochschulen
  • Abgestimmte Zugangsregelung
  • Abgestimmtes Prüfungswesen
  • Gemeinsame Qualitätssicherung
  • Klärung: Verleihung eines gemeinsamen Abschlusses (joint degree) oder Doppelabschlusses (double degree)?

Englischsprachige Studiengänge

Englisch als Zugangsvoraussetzung zum Studium sowie Lehrveranstaltungen und Prüfungen in englischer Sprache

  • Regelungen in der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) vorsehen
  • Bezeichnungen der Module und Lehrveranstaltungen in der internationalen Fachsprache Englisch
  • PSO selbst wird in deutscher Sprache (Amtssprache) verfasst

Verzicht auf deutsche Sprachkenntnisse der internationalen Studierenden

  • Nur wenn der Studiengang durchgängig auf Englisch studiert werden kann
  • Englischsprachiges Beratungsangebot für ausländische Studierende vorsehen
  • In der Prüfungs- und Studienordnung (PSO) Verzicht auf den Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse (§ 3  der Immatrikulationsordnung der Universität Greifswald)
  • ggf. nichtamtliche Übersetzung der PSO bereitstellen

    Ansprechpartner*in

    International Office