1. Wann und wo muss ich mich zur Prüfung anmelden?

Eine Anmeldung ist während der Prüfungsanmeldezeiträume online über das Selbstbedienungsportal möglich. Die Anmeldzeiträume sind Ausschlussfristen. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität Greifswald. Eine Ausnahme von den durch Sie anzumeldenden Leistungen stellen die sonstigen Prüfungsleistungen und Studienleistungen dar. Hier erfolgt die Meldung nach Maßgabe der jeweiligen Fachprüfungsordnung durch die Prüfer über Teilnehmerlisten u.ä.. Genaueres ergibt sich aus der jeweiligen Fachprüfungsordnung.

2. Ist eine Prüfungsanmeldung auch außerhalb der angegebenen Anmeldezeiträume möglich?

Da es sich bei den Anmeldefristen um Ausschlussfristen handelt, ist eine Anmeldung nach Ablauf der Frist nicht mehr möglich. 

3. Was muss ich bei der Prüfungsanmeldung beachten? Woher weiß ich, dass meine Prüfungsanmeldung erfolgreich war? An wen wende ich mich bei Problemen?

Für Prüfungsanmeldungen über das Selbstbedienungsportal ist eine Nutzerkennung mit Passwort erforderlich. Zu beachten ist die korrekte Auswahl des Moduls (die Modulbezeichnung ist der Prüfungsordnung für das jeweilige Fach/Studiengang zu entnehmen) und der Prüfenden. Sie können den Status der Prüfung (angemeldet) im Selbstbedienungsportal einsehen. Bei auftauchenden Problemen wenden Sie sich bitte umgehend per E-Mail, telefonisch oder persönlich an das Zentrale Prüfungsamt.

4. Ich finde meine TAN-Liste nicht mehr. Wie kann ich mich nun zur Prüfung anmelden? Wo erhalte ich eine neue TAN-Liste?

Ab der Prüfungsanmeldephase des Wintersemesters 2020/2021 ist die Eingabe von TAN-Nummern bei der Prüfungsanmeldung nicht mehr notwendig. Sie benötigen daher keine TAN-Liste mehr zur Anmeldung von Prüfungen.

5. Seminar, Proseminar, Übung, Vorlesung. Wozu muss ich mich anmelden, damit mir die Leistungspunkte anerkannt werden? Worin werde ich geprüft?

Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt nach dem bereits beschriebenen Verfahren. Leistungspunkte erhalten Sie für das erfolgreiche Ablegen der Modulprüfung (inklusive aller Teilleistungen). Die Festlegung der Prüfungsinhalte obliegt den Prüfenden, daher empfiehlt sich eine Rücksprache und Abklärung bezüglich des Besuches der einzelnen Lehrveranstaltungen mit den jeweiligen Dozierenden. 

6. Wie bzw. wann kann ich mich zu den/der Abschlussprüfung/en anmelden?

Die Anmeldung zu einer Abschlussprüfung (modulübergreifende Prüfung oder Verteidigung der Abschlussarbeit) ist nur möglich, wenn alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung ist im Regelfall nicht an den regulären Prüfungsanmeldezeitraum gebunden, es sei denn, dass die Fachprüfungsordnung dies aus besonderen Gründen vorsieht. Ist eine Anmeldung außerhalb der üblichen Anmeldefrist vorgesehen, so füllen Sie bitte diesen Antrag aus und reichen diesen rechtzeitig vor der Prüfung im Zentralen Prüfungsamt ein.

7. Wo und wann kann ich die aktuellen Prüfungstermine und -räume erfahren?

Die Prüfungstermine und -räume werden nach Abschluss der Prüfungsanmeldefrist koordiniert, festgelegt und in das Selbstbedienungsportal eingestellt und sind ab diesem Zeitpunkt online einsehbar. Die Studierenden haben sich über die Prüfungstermine im Selbstbedienungsportal zu informieren. Es erfolgt keine gesonderte Information über Prüfungstermine z.B. per E-Mail.

8. Brauche ich eine Zulassung für die Prüfung? Wann und wo erhalte ich diese?

Ob für eine Prüfung eine Zulassungsvoraussetzung besteht, ergibt sich aus der für den betreffenden Studiengang geltenden Fachprüfungsordnung. Dort ist auch geregelt, ob die Zulassung durch Bescheid erfolgt. Ist dies der Fall, so kann der*die Studierende den Zulassungsbescheid bis kurz vor der Prüfung im Zentralen Prüfungsamt abholen.

9. Ich habe vergessen, mich während der Prüfungsanmeldephase zur Prüfung anzumelden. Was kann ich tun?

Eine Prüfung kann nach Abschluss der Prüfungsanmeldephase nachträglich nicht mehr angemeldet werden. Diese Prüfung kann in diesem Semester daher nicht abgelegt werden. Wird die Prüfung ohne Anmeldung abgelegt, so ist sie unwirksam und das Prüfungsergebnis wird aberkannt. 

10. Was mache ich, wenn ich mich zur falschen Prüfung angemeldet habe?

Während des laufenden Anmeldeverfahrens können falsch angemeldete Prüfungen online von Ihnen storniert werden. Falls das Anmeldeverfahren bereits abgeschlossen ist, melden Sie sich bitte unverzüglich nach Bekanntwerden der Falschanmeldung im Zentralen Prüfungsamt. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht die Möglichkeit eines Rücktritts von der Prüfung.   

11. Kann ich Prüfungen auch wechseln/stornieren?

Während des laufenden Anmeldeverfahrens können angemeldete Prüfungen von Ihnen online storniert und andere Prüfungen angemeldet werden. Danach ist dies ausgeschlossen. Die Prüfung muss nur dann nicht absolviert werden, wenn Sie wirksam einen Rücktritt erklären.

12. Was sind Zusatzfächer? Wie und wann melde ich mich dafür an?

Zusatzfächer sind Modulprüfungen aus anderen Studiengängen, welche auf Antrag zusätzlich abgelegt werden können. Zusatzfächer sind schriftlich während des Anmeldezeitraumes im Zentralen Prüfungsamt zu beantragen und anzumelden. Bei der Antragstellung ist die Herkunft (Studiengang/Prüfungsordnung) und die genaue Modulbezeichnung anzugeben. Der Antrag auf Prüfung in einem Zusatzfach ist spätestens mit der Beantragung/Anmeldung der letzten Prüfungsleistung Ihres Studiengangs zu stellen.

13. Kann ich während des Bachelorstudiums bereits Mastermodule absolvieren?

Sofern Sie wenigstens vorläufig in einen Masterstudiengang eingeschrieben sind, können auch die Modulprüfungen dieses Masterstudiengangs absolviert werden. Sind Sie jedoch noch nicht in einen Masterstudiengang eingeschrieben, so ist die Absolvierung von Mastermodulen ausgeschlossen, da Voraussetzung in der Regel ein erfolgreich abgeschlossenes Bachelorstudium ist.

14. Habe ich das Recht auf einen bestimmten Prüfenden?

Die Prüfenden werden jedes Semester vom Prüfungsausschuss bestellt. Sofern mehrere Prüfende für eine Modulprüfung bestellt wurden, haben die Studierenden eine Wahlmöglichkeit. Ein kurzfristiger Wechsel der Prüfenden und Beisitzenden aus sachlichen Gründen ist jedoch zulässig. Ein Anspruch auf einen bestimmten Prüfenden besteht daher nicht.


Prüfungsanmeldephase Sommersemester 2025

Die Anmeldung läuft online über das Selbstbedienungsportal. Im Einzelfall können Prüfungen (z. B. Zusatzfächer oder Ersatzleistungen) nicht online angemeldet werden. Dann erfolgt die Anmeldung schriftlich über das verlinkte Formular. Es handelt sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, also nicht verpassen! Für Rückfragen steht das Team des Prüfungsamtes gern zur Verfügung.


Bestellung der Prüfer*innen
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit
03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
06.06.2025
Anforderung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
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