Häufig gestellte Fragen (FAQ)

VIII. Wiederholungsprüfungen

1. Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe? Wann findet die Wiederholungsprüfung statt?

Sobald der*die Prüfende das Ergebnis über die nicht bestandene Prüfung an das Zentrale Prüfungsamt übermittelt und erfasst hat, ist dieses online im Selbstbedienungsportal sichtbar. Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich ab dem Wintersemester 2021/2022 selbständig online anmelden. Eine automatische Aneldung durch das Prüfungsamt erfolgt dann nicht mehr.

Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel im Prüfungszeitraum des darauffolgenden Semesters statt. Wenn es einen zweiten Prüfungstermin im selben Semester gibt, können Sie auf Antrag zu diesem angemeldet werden. Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung. Der genaue Prüfungstermin wird auf jeden Fall wie gewohnt über das Selbstbedienungsportal bekannt gegeben.

2. Wie viele Prüfungsversuche habe ich?

Für jede Prüfung haben Sie ab dem Wintersemester 2021/2022 insgesamt vier Versuche. Ein möglicher Freiversuch ist dabei schon eingerechnet. (Wiederholungs-)Prüfungen, zu denen Sie nicht erschienen sind, zählen dabei ebenfalls als Versuch. Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.

3. Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen?

Das ist nur im Rahmen des Freiversuchs möglich. Für normale Modulprüfungen gibt es allerdings keinen Freiversuch. Bitte informieren Sie sich in der für Sie geltenden Fachprüfungsordnung.

4. Was passiert mit meinen Wiederholungsprüfungen, wenn ich beurlaubt bin?

Während einer Beurlaubung dürfen Sie grundsätzlich keine Prüfungsleistungen absolvieren. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird daher automatisch auf das Semester verschoben, in dem Sie das Studium wieder aufnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor regulär bereits zu entsprechenden Prüfungen angemeldet hatten.


Prüfungsanmeldephase Sommersemester 2025

Die Anmeldung läuft online über das Selbstbedienungsportal. Im Einzelfall können Prüfungen (z. B. Zusatzfächer oder Ersatzleistungen) nicht online angemeldet werden. Dann erfolgt die Anmeldung schriftlich über das verlinkte Formular. Es handelt sich bei der Frist um eine Ausschlussfrist, also nicht verpassen! Für Rückfragen steht das Team des Prüfungsamtes gern zur Verfügung.


Bestellung der Prüfer*innen
01.04.2025
07.04.2025
Beginn der Vorlesungszeit
03.06.2025
Ende Prüfungsanmeldephase
06.06.2025
Anforderung und Bekanntgabe der Prüfungstermine
19.07.2025
Ende der Vorlesungszeit

= Beginn Prüfungszeitraum

Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde