Ab 2. Juni 2025 stehen wir wieder zur Verfügung.
1. Was passiert, wenn ich eine Prüfung nicht bestanden habe? Wann findet die Wiederholungsprüfung statt?
Sobald der*die Prüfende das Ergebnis über die nicht bestandene Prüfung an das Zentrale Prüfungsamt übermittelt und erfasst hat, ist dieses online im Selbstbedienungsportal sichtbar. Für die Wiederholungsprüfung müssen Sie sich ab dem Wintersemester 2021/2022 selbständig online anmelden. Eine automatische Aneldung durch das Prüfungsamt erfolgt dann nicht mehr.
Die Wiederholungsprüfung findet in der Regel im Prüfungszeitraum des darauffolgenden Semesters statt. Wenn es einen zweiten Prüfungstermin im selben Semester gibt, können Sie auf Antrag zu diesem angemeldet werden. Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung. Der genaue Prüfungstermin wird auf jeden Fall wie gewohnt über das Selbstbedienungsportal bekannt gegeben.
2. Wie viele Prüfungsversuche habe ich?
Für jede Prüfung haben Sie ab dem Wintersemester 2021/2022 insgesamt vier Versuche. Ein möglicher Freiversuch ist dabei schon eingerechnet. (Wiederholungs-)Prüfungen, zu denen Sie nicht erschienen sind, zählen dabei ebenfalls als Versuch. Etwaige Ausnahmen entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung.
3. Kann ich eine bestandene Prüfung wiederholen?
Das ist nur im Rahmen des Freiversuchs möglich. Für normale Modulprüfungen gibt es allerdings keinen Freiversuch. Bitte informieren Sie sich in der für Sie geltenden Fachprüfungsordnung.
4. Was passiert mit meinen Wiederholungsprüfungen, wenn ich beurlaubt bin?
Während einer Beurlaubung dürfen Sie grundsätzlich keine Prüfungsleistungen absolvieren. Die Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird daher automatisch auf das Semester verschoben, in dem Sie das Studium wieder aufnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie sich zuvor regulär bereits zu entsprechenden Prüfungen angemeldet hatten.
= Beginn Prüfungszeitraum
Zentrales Prüfungsamt
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1278
Telefax +49 3834 420 1279
zpauni-greifswaldde