Elektronische Erfassung der Prüfungsergebnisse
Prüfer*innen sind für die elektronische Erfassung ihrer Prüfungsergebnisse verantwortlich (§ 54 Abs. 4 RPO). Die Mitteilung der Ergebnisse erfolgt über das Selbstbedienungsportal der Universität (siehe hierzu auch die Anleitung).
Eine sorgfältige Übertragung der Ergebnisse in das Portal genügt, sofern die Liste der Notenverbuchung nach erfolgter Bearbeitung, spätestens aber bis zum Stichtag (Abschluss Bewertungsfristen), im System abgeschlossen ist. Alle Listen, die zum Stichtag im Selbstbedienungsportal nicht abgeschlossen sind, werden im Mahnlauf erfasst und angemahnt.
Bitte beachten Sie!
Die Verbuchung der Noten ist mit der Übermittlung der Teilnehmendenliste und der Prüfungsprotokolle an das Zentrale Prüfungsamt verbunden. Das Prüfungsamt erhält keine Kenntnis über die Eintragung, weshalb der Versand der Liste aus technischen Gründen (derzeit) unentbehrlich ist, um die weitere Prüfungsadministration gewährleisten zu können.
Informationen über die Leistungen der einzelnen Studierenden und deren Bewertung sind ausschließlich ihnen gegenüber offenzulegen. Die Bekanntgabe einer namentlichen Liste der Prüfungsergebnisse im Internet oder durch Aushang am “Schwarzen Brett” ist nicht zulässig. Auch die vermeintliche Anonymisierung durch bloße Angabe der Matrikelnummern ist nicht statthaft!
Beachten Sie hierbei bitte, dass datenschutzrechtliche Verstöße Bußgelder und/oder arbeits-/dienstrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.
Wenn Sie für die Funktionen "Noteneintragung" und "Prüfungsadministration" noch nicht freigeschaltet sind, müssen nur ein Ticket über die Groupware eröffnen. Wählen Sie dort unter "Typ" den Reiter "E-Verwaltung > HIS/LSF" aus. Die Kolleg*innen der E-Verwaltung werden Sie anschließend für die entsprechenden Funktion freischalten.