Antidiskriminierungsbeauftragte
Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert bzw. beseitigt werden. Der Gesetzgebende hat daher das Beschwerderecht von Beschäftigten ausdrücklich in § 13 AGG festgeschrieben.
Eine Beschwerde auf der Basis des AGG kann in der Folge Grundlage sowohl für Maßnahmen des Arbeitgebenden als auch für Ansprüche von Beschäftigten sein. Beschäftigte im Sinne des AGG sind nicht nur Arbeitnehmende, sondern auch die zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten, arbeitnehmerähnliche Personen, in Heimarbeit Beschäftigte, Bewerbende für ein Beschäftigungsverhältnis sowie Personen, deren Beschäftigungsverhältnis beendet ist.
Die Universität Greifswald hat den im AGG festgehaltenen Schutz mit der Richtlinie gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt im Jahr 2016 ausdrücklich um alle Mitglieder und Angehörige der Universität erweitert. Insbesondere auch auf Studierende der Universität.
§ 13 AGG gibt allen Beschäftigten der Universität das Recht, sich bei der Dienststelle zu beschweren, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis vom Arbeitgebenden, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigten oder Dritten wegen eines der genannten Gründe benachteiligt fühlen.
Interessieren Sie sich für nähere Informationen? Schauen Sie gerne hier nach!
Beschwerdestelle der Universität Greifswald gemäß § 13 AGG ist:
Richtlinie der Universität Greifswald gegen Diskriminierung
"Die Universität Greifswald verpflichtet sich die gleichberechtigte und respektvolle Zusammenarbeit ihrer Mitglieder und Angehörigen auf allen Ebenen des wissenschaftlichen und nichtwissenschaftlichen Bereichs zu garantieren. Die Richtlinie wendet sich gegen jede Form von (unmittelbarer und mittelbarer) Diskriminierung, insbesondere gegen sexualisierte Diskriminierung, Belästigung und Gewalt sowie Mobbing an der Universität Greifswald.
Sie fördert Maßnahmen, die ein dafür zuträgliches Arbeitsklima schaffen und erhalten. Sie übernimmt innerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs die Verantwortung für die Wahrung der Persönlichkeitsrechte ihrer Mitglieder und Angehörigen."
- Präambel der Richtlinie der Universität Greifswald gegen Diskriminierung-
Um dieser selbstauferlegten Verpflichtung nachzukommen, hat der Akademische Senat der Universität Greifswald in seiner Sitzung vom 17.06.2020 eine erneuerte Grundlage geschaffen - die Richtlinie der Universität Greifswald gegen Diskriminierung.
Wesentliche Neuerungen sind die Erweiterung der Tatbestände, beispielsweise auch auf Cybermobbing, aber auch eine Neustrukturierung der Beratungs- und Beschwerdestrukturen.
Ebenso bezieht diese neue Richtlinie die Beratung und Unterstützung bei Fällen von sexualisierter Gewalt mit ein.
Richtlinie der Universität Greifswald gegen Diskriminierung

Ruth Terodde
Gleichstellungsbeauftragte der Universität Greifswald
Domstraße 11, Eingang 4
17489 Greifswald
Telefon 03834 420 1108
gleichstellungsbeauftragteuni-greifswaldde

Laura Promehl
Studentische Mitarbeiterin im Bereich Antidiskriminierung
Domstraße 11
Eingang 4, Raum 2.16
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 3491
antidiskriminierunguni-greifswaldde

Felix Willer
Studentischer Mitarbeiter im Bereich Antidiskriminierung
Domstraße 11
Eingang 4, Raum 2.16
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 3491
antidiskriminierunguni-greifswaldde
Darüber hinaus stehen Ihnen die einzelnen Personalräte und die Schwerbehindertenvertretung, als Ihre Interessenvertretung, zur Verfügung:
Vorsitzende des Gesamtpersonalrats
Petra Engler
Telefon 03834 420 4463
engleruni-greifswaldde
Vorsitzender des Personalrates für das wissenschaftliche Personal
Dr. Jörg Driesner
Geschäftsstelle der Personalräte
Domstraße 11, Eingang 4, 2. OG
17489 Greifswald
Telefon 03834 420 1168
wpr-hsuni-greifswaldde
Vorsitzender des Personalrats für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden
Arne Uplegger
Universitätsrechenzentrum
Felix-Hausdorff-Straße 12
17489 Greifswald
Telefon 03834 420 1411 und 420 1167
upleggeruni-greifswaldde
Vertrauensperson der Schwerbehindertenvertretung
Chris Behrendt
Universitätsrechenzentrum
Felix-Hausdorff-Straße 12
17489 Greifswald
Telefon 03834 420 1409
sbv-hsuni-greifswaldde
Weitere Links
Geschäftsstelle der Personalräte
www.uni-greifswald.de/persrat
Antidiskriminierungsstelle des Bundes – Internetauftritt
www.antidiskriminierungsstelle.de
Gesetzestext des AGG
www.gesetze-im-internet.de/agg/