Die Personalvertretungen – die Interessenvertretungen der Beschäftigten
An der Universität Greifswald arbeiten drei Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Personalrat für das wissenschaftliche Personal. Diese nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Regelungen des Personalvertretungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wahr.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren.
Gewählt werden die Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung von den Angehörigen der von ihnen jeweils vertretenen Beschäftigtengruppe für die Dauer von vier Jahren.
Förderung psychischer Gesundheit und Befähigung zum eigenen Stressmanagement unter Berücksichtigung von Achtsamkeit und dem Aufbau von resilientem Verhalten - ein Angebot der Gesunden Uni und des Hochschulsports
Anlässlich des "Tag der Sehbehinderten" führt die Selbsthilfegruppe "Sehbehinderte Greifswald" am 11.06.2025 von 10.00 bis 15.00 Uhr, gemeinsam mit dem Behindertenforum Greifswald e.V., eine Hilfsmittelausstellung für blinde und sehbehinderte Menschen sowie deren Angehörige im Haus der Begegnung, Trelleborger Weg 37, in Greifswald durch.
Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.