Teilzeitbeschäftigung und Urlaubsanspruch

Der Tarifvertrag legt den Anpsruch auf Erholungsurlaub innerhalb eines Kalenderjahres auf 30 Arbeitstage fest, wenn die wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Tage in der Kalenderwoche verteilt ist (§ 26 TV-L).

Bei einer Teilzeitbeschäftigung kann die wöchentliche Arbeitszeit unter Umständen auf weniger als fünf Arbeitstage innerhalb einer Kalenderwoche verteilt werden. Dann vermindert sich der Anspruch auf Erholungsurlaub entsprechend.

Anspruch auf Erholungsurlaub pro Wochenarbeitstage

Arbeitstage pro Kalenderwoche 5 4 3 2 1
Tage Erholungsurlaub pro Kalenderjahr 30 24 18 12 6

Urlaubsanspruch bei unregelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit

Bei einer unregelmäßigen täglichen Verteilung der wöchentlichen Arbeitszeit innerhalb der Kalenderwochen muss das gesamte Kalenderjahr für die Berechnung des Anspruchs auf Erholungsurlaub berücksichtigt werden.

Ergibt sich bei der Berechnung ein Anspruch auf mindestens einen halben Urlaubstag (Bruchteil), wird auf einen vollen Tag aufgerundet. Bruchteile unterhalb eines halben Tages werden nicht berücksichtigt (§26 Abs. 1 Satz 4 TV-L).

Beispielrechnung

Eine grobe Berechnung (ohne Berücksichtigung von Schaltjahr und gesetzlichen Feiertagen) könnte lauten:

Arbeitstage pro Kalenderjahr = 5 Tage x 52 Wochen = 260 Tage / Jahr

Für diese 260 Tage haben Beschäftigte Anspruch auf 30 Tage Erholungsurlaub.

Soll eine Teilzeitbeschäftigung in der ersten Hälfte des Jahres an vier Tagen die Woche und in der zweiten Hälfte des Jahres an drei Tagen die Woche erfolgen, errechnet sich der Anspruch auf Erholungsurlaub wiefolgt:

4 Tage x 26 Wochen = 104 Tage
3 Tage x 26 Wochen = 78 Tage
104 Tage + 78 Tage = 182 Tage / Jahr

Es werden insgesamt 182 Tage im Jahr gearbeitet. Diese sind mit den 260 Tagen im Jahr (bei fünf Arbeitstagen pro Woche) in ein Verhältnis zu setzen, um den Anspruch an Erholungsurlaub zu ermitteln.

(182 Tage / 260 Tage) x 30 Tage Erholungsurlaub = 21 Tage Erholungsurlaub / Jahr

Bei der Teilzeitbeschäftigung im genannten Beispiel ergibt sich ein Anspruch von 21 Tage Erholungsurlaub im Jahr.

Hilfen und Werkzeuge

Um die Gesamtarbeitstage eines Kalenderjahres zu ermitteln, können die Werkzeuge auf den folgenden Internetseiten hilfreich sein: