... der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden?
Ob Verwaltung, Technik, Bibliothek oder Service: Sie halten den Hochschulbetrieb am Laufen – wir setzen uns für Ihre Interessen ein! Als Personalrat vertreten wir engagiert und zuverlässig die Belange aller nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden. Wir hören zu, beraten, unterstützen und bringen Ihre Anliegen in die Entscheidungsprozesse der Universität ein. Gemeinsam sorgen wir für gute Arbeitsbedingungen, faire Behandlung und ein respektvolles Miteinander.
Vertraulich. Kompetent. An Ihrer Seite.
Andreas Reißland Vorsitzender
Geschäftsstelle der Personalvertretungen Rubenowstraße 2c 17489 Greifswald
Der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden (NPR) lädt am Donnerstag, den 07.10.2025 in der Zeit von 13:30 bis 15:00 Uhr zum offenen Dialog in den Beratungsraum der Zentrale Unversitätsbibliothek (Felix-Hausdorff-Straße 10, 17489 Greifswald) ein. Dieser Raum ist barrierefrei.
Die ersten Sitzungen liegen bereits hinter den frisch gewählten Personalräten. Unersetzlich ist dabei eine Grundlagenschulung für unsere Mitglieder, um das Fundament für die Arbeit mit dem Personalvertretungsgesetz zu schaffen und weiter zu vertiefen. Ziel ist es, uns noch besser auf unsere Aufgaben vorzubereiten und die Rechte sowie Pflichten im Personalrat rechtssicher wahrzunehmen. Das Seminar gibt uns wertvolle Einblicke in die rechtlichen Grundlagen und hilft uns, unsere Mitbestimmungsrechte optimal auszuüben.
Die Vergabe der Leistungsprämien findet einmal jährlich zum Stichtag 01.10. statt. Die Nominierung einzelner Personen soll sich auf besondere Leistungen erstrecken, die innerhalb eines Jahres vor dem Stichtag 01.10. erbracht wurden.
Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.
Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.