Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden (NPR)

Die zahlreichen nicht als Wissenschaftler*innen eingestuften Beschäftigten sind durch einen eigenen Personalrat vertreten, der die Interessen gegenüber der Dienststelle vertritt - dem NPR. Neben den Belangen Einzelner müssen wir dabei die Interessen der Gesamtheit aller Beschäftigten berücksichtigen. In vertrauensvoller Zusammenarbeit mit der Dienststelle und anderen Gremien, haben wir den Betriebsfrieden zu wahren.

Die Mitglieder des NPR werden für die Dauer von jeweils vier Jahren gewählt und nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Diese Aufgaben, Rechte und Pflichten sind durch das Personalvertretungsgesetz für das Land Mecklenburg-Vorpommern festgelegt (vgl. § 58 ff.). Ihnen obliegt beispielsweise die Prüfung und Zustimmung bei zahlreichen Belangen der Arbeits- und Dienstverhältnisse, auch im Rahmen des Abschlusses von Dienstvereinbarungen. 

Der NPR berät sowohl in Fragen von allgemeinem Interesse für seine Beschäftigtengruppen, unterstützt allerdings auch bei Problemen Einzelner. Nutzen Sie dazu Ihr Recht und kommen bei Problemen rechtzeitig auf uns zu - wir helfen Ihnen gerne weiter. Selbstverständlich sind alle Mitglieder dabei zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. 

Andreas Reißland
Vorsitzender

Geschäftsstelle der Personalvertretungen
Rubenowstraße 2c
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1170
andreas.reisslanduni-greifswaldde und
npr-hsuni-greifswaldde

Sitzungszeiten

Die Sitzungen des Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden finden in der Regel jeden Donnerstag um 13:00 Uhr statt.

Sprechzeiten

Mo/Di: 08:00-16:00 Uhr
Fr: 08:00-11:30 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Termine können gerne vereinbart werden. 




Hinweis: Universitätsmedizin

Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.

Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.


Aktuelle Informationen

Geschäftsordnung

NPR

Die neue Geschäftsordnung des Personalrats für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden tritt ab dem 06.06.2025 in Kraft.

 

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Barrierefreiheit wird Pflicht: Neues Präsidiumsgespräch zum BFSG

SBV

Damit Barrierefreiheit nicht nur ein Ziel bleibt, sondern gelebte Realität wird, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen - darunter Webseiten, Online-Shops, Geldautomaten und E-Books - zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

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DV Sucht

SBV, NPR, GPR, WPR

Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.

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Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.

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