Gehalt & VBL

Landesamt für Finanzen M-V

Das Landesamt für Finanzen (LAF M-V)  übernimmt u. a. die Berechnung und Zahlbarmachung Ihres Entgelts oder Ihrer Besoldung und bei Beamt*innen darüberhinaus die Auszahlung der Beihilfe sowie bei Dienstunfällen die Unfallfürsorge. Die Mitarbeiter*innen der  Abteilung Bezüge des LAF M-V haben ihren Dienstsitz in Neustrelitz.

Sie haben die Möglichkeit, sich im Mitarbeiterportal des LAF zu registrieren um z. B. Dokumente des Landesamtes für Finanzen wie Bezüge- und Entgeltmitteilungen, Beihilfebescheide, Lohnsteuerbescheinigungen etc. zu empfangen oder Dokumente elektronisch zu übermitteln wie z. B. die  Erklärung zum Familienzuschlag, Änderung der Bankverbindung oder Beihilfeanträge. Zur Registrierung werden eine gültige E-Mail-Adresse, die Personalnummer und die persönlichen Daten benötigt.


Wann erhalte ich mein Gehalt als Angestellte*r ?

Das monatliche Entgelt wird jeweils am letzten Tag eines Monats (für den Monat) gezahlt (§ 24 TV-L Wissenschaft); also z. B. Ende September erfolgt die Entgeltzahlung für den September.

Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für den Monat November ausgezahlt.

Wann erhalte ich meine Besoldung als Beamtin*Beamter?

Gemäß dem Landesbesoldungsgesetz M-V (§ 4 LBesG M-V) haben Beamte und Beamtinnen Anspruch auf monatliche Besoldung, die jeweils im Voraus ausbezahlt wird; also z. B. Ende September erfolgt die Besoldungszahlung für den Oktober.

Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt sowie einer eventuellen Amts- oder Stellenzulage plus ggf. Familienzuschlag sowie ggf. weiteren Zulagen oder Zuschlägen zusammen.

Die Jahressonderzahlung wird mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember ausgezahlt.

Kann ich bei einer Neueinstellung einen Abschlag erhalten?

Änderungen und Neuanmeldungen müssen jeweils bis zum 10. eines Monats beim LAF M-V gemeldet werden, damit sie für den Folgemonat berücksichtigt werden können.

Sollte bei einer Neueinstellung der Anmeldetermin für die reguläre Entgelt-/Besoldungszahlung bereits überschritten sein, wird automatisch eine Abschlagzahlung veranlasst, damit Tarifbeschäftigte und Beamte trotzdem zum nächsten Zahlungstermin eine Zahlung erhalten. Ggf. bestehende Restbeträge werden dann mit der nächsten regulären Zahlung ausgezahlt.

 

Woher beziehe ich das Kindergeld?

Die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten und somit auch die Zahlung des Kindergeldes erfolgt durch die regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bitte reichen Sie entsprechende Anträge, Anfragen oder Nachweise bei der für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der BA ein. Umfassende Informationen zu Zuständigkeiten, Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Familienkasse.

Wann erhalte ich ein Abrechnungsblatt zum Entgelt bzw. eine Bezügemitteilung?

Sie erhalten nur dann ein Abrechnungsblatt zum Entgelt bzw. eine Bezügemitteilung, wenn sich bei der Berechnung des Entgelts/der Bezüge im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben haben. Das Abrechnungsblatt/die Bezügemitteilung ist daher -auch für Folgemonate- bis zum Erhalt einer neuen Abrechnung gültig. Aus diesem Grund sind die Abrechnungsblätter/Bezügemitteilungen fortlaufend nummeriert.

Bitte nutzen Sie das Mitarbeiterportal des Landesamts für Finanzen und registrieren Sie sich für den digitalen Empfang der entsprechenden Abrechnungsblätter.

 


Informationen zur VBL

VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

Wer eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst antritt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird vom ersten Tag an in der VBLklassik angemeldet.
Die VBLklassik sorgt dafür, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten.  Mit der VBLklassik sind Sie auch gegen Erwerbsminderung abgesichert.  Diese Basisversicherung können Sie auch noch aufstocken – mit der zusätzlichen freiwilligen Versicherung VBLextra.

Achtung ! Wissenschaftler*innen aufgepasst !

Mitarbeiter*innen mit wissenschaftlicher Tätigkeit werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt. Häufig besteht damit in der VBL-Pflichtversicherung keine Möglichkeit, die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen. Darum können sich die Beschäftigten von der Pflichtversicherung bei der VBL befreien lassen. In diesem Fall wird stattdessen eine zusätzliche Altersvorsorge in der VBLextra begründet. Vorteil: Aus dieser Versicherung können Rentenleistungen auch ohne Erfüllung einer Wartezeit in Anspruch genommen werden.

Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stellen. Das entsprechende Formular finden Sie bei dein Einstellungsunterlagen.

Die VBLspezial hat für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt. Zudem stellt die VBL Videocasts zur Verfügung.