Graduiertenförderung an der Universität Greifswald

Die Universität Greifswald vergibt zu jedem Semester Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte.

Grundlagen hierfür bilden das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG M-V) vom 20.11.2008, in Kraft getreten am 18.12.2008 sowie die Landesgraduiertenförderungs-verordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010, in Kraft getreten am 01.04.2010 und der Senatsbeschluss der EMAU vom 19.05.2010.

Die Stipendien werden vorbehaltlich zur Verfügung stehender Landeshaushaltsmittel und Körperschaftshaushaltsmittel vergeben.

 

Hinweis: Die Ausschreibung der Stipendien für das Sommersemester 2023 beginnt zum 30.11.2022! Bewerbungsschluss ist am 05.02.2023.

 

 

Mitglieder der Vergabekommission

Der Vergabekommission gehören entsprechend §8 I LGFG MV an:

1. HS-Leiter*in oder ein von ihm*ihr beauftragte*r Stellvertreter*in für den Vorsitz der Kommission

2. mindestens zwei Professoren oder Professorinnen

3. ein*e wiss. Assistent*in oder wiss. Mitarbeiter*in

4. ein*e graduierte*r Student*in

Die Mitglieder werden vom Senat der HS gewählt, die Amtszeit beträgt für die Mitglieder nach Nr. 2 und 3 zwei Jahre, für das Mitglied nach Nr. 4 ein Jahr.

Die derzeitigen Mitglieder sind:

Prof. Schneider, Prorektor für Forschung, Digitalisierung und Transfer

Prof. Schumacher, Philosophische Fakultät (Stellvertreter: Prof. Beck)

Prof. Münzenberg, Mathematisch-Naturwissenschaftliche Fakultät (Stellvertreter: Prof. Haberzettl)

Frau Prof. Soretz, Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät (Stellvertreter: N.N.)

Frau Prof. Krüger, Medizinische Fakultät (Stellvertreter: Prof. Krey)

Prof. Rosenstock, Theologische Fakultät (Stellvertreter: Prof. Assel)

Dr. Mia Bengtsson, Wissenschaftliche Mitarbeiterin (Stellvertreterin: Maria Moynihan)

Fabian Fleßner, studentisches Mitglied (Stellvertreter: N.N.)

Landesgraduiertenförderung aus Landesmitteln

Die Universität Greifswald vergibt zu jedem Semester Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte.
Grundlagen hierfür bilden das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG M-V) vom 20.11.2008, die Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010. Die Stipendien werden vorbehaltlich zur Verfügung stehender Landeshaushaltsmittel vergeben.

Zur Förderung des künstlerischen Nachwuchses vergibt das Land Mecklenburg-Vorpommern zu jedem Semester zusätzlich ein Caspar-David-Friedrich-Stipendium (separate Ausschreibung!). Nähere Informationen hierzu sind unter www.cdfi.de zu finden (-> Studium -> Stipendien).
Die Anträge auf Förderung nach dem Landesgraduiertengesetz M-V sind nach hochschulöffentlicher Ausschreibung in der Stabstelle Berufungen/Stipendien einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen und Auskünfte sind dort ebenfalls erhältlich.

Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums
- Abschluss eines Hochschulstudiums mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
- Zulassung zur Promotion an der Universität Greifswald und wissenschaftliche Betreuung durch zwei Professoren oder Professorinnen der Universität
- Das beabsichtigte wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lassen.
- Immatrikulation an der Universität Greifswald als Promotionsstudent

Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der/die Antragsteller/in oder Stipendiat/in
- bereits promoviert worden ist,
- für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung erhalten hat,
- für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung erhält oder erhalten hat,
- sich in einer Ausbildung oder beruflichen Einführung befindet, die nicht unterbrochen wird,
- erwerbstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung vereinbare Tätigkeit in geringem Umfang.

Art und Höhe des Stipendiums
Stipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt. Die Dauer der Förderung umfasst in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen insgesamt maximal drei Jahre. Das Grundstipendium beträgt 1.100,00 Euro. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein Familienzuschlag in Höhe von 150,00 Euro für das erste Kind sowie 100,00 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.
Sachkostenzuschüsse können gewährt werden, wenn das Promotionsvorhaben in ein DFG-Graduiertenkolleg eingebunden ist.

Bogislaw-Stipendium

Die Universität Greifswald vergibt Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders leistungsstarke, begabte und qualifizierte Doktorandinnen und Doktoranden.
Grundlagen hierfür bilden das Landesgraduiertenförderungsgesetz (LGFG M-V) vom 20.11.2008, die Landesgraduiertenförderungsverordnung (LGFVO M-V) vom 23. März 2010 und der Senatsbeschluss vom 19.05.2010. Die Stipendien werden vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel vergeben.
Die Förderung soll Doktorandinnen und Doktoranden die Chance eröffnen, überdurchschnittliche Fähigkeiten zu entfalten und qualitativ hochwertige Promotionen zu erstellen und damit einen Beitrag zur wissenschaftlichen Forschung zu leisten. Das Bogislaw-Stipendium wird aus Mitteln des Körperschaftshaushaltes der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald zur Verfügung gestellt.

Die Anträge auf Förderung nach dem Landesgraduiertengesetz M-V sind nach hochschulöffentlicher Ausschreibung in der Stabstelle Berufungen/Stipendien einzureichen. Die erforderlichen Antragsformulare sowie nähere Informationen und Auskünfte sind dort ebenfalls erhältlich.

Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums
- Abschluss eines Hochschulstudiums mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen, das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
- Zulassung zur Promotion an der Universität Greifswald und wissenschaftliche Betreuung durch zwei Professoren oder Professorinnen der Universität
- Das beabsichtigte wissenschaftliche Vorhaben muss einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder einen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Wirtschaft des Landes erwarten lassen.
- Immatrikulation an der Universität Greifswald als Promotionsstudent

Ausschluss der Förderung
Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der/die Antragsteller/in oder Stipendiat/in
- bereits promoviert worden ist,
- für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung erhalten hat,
- für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung erhält oder erhalten hat,
- sich in einer Ausbildung oder beruflichen Einführung befindet, die nicht unterbrochen wird,
- erwerbstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung vereinbare Tätigkeit in geringem Umfang.

Art und Höhe des Stipendiums
Stipendien werden zunächst für ein Jahr bewilligt. Die Dauer der Förderung umfasst in der Regel zwei Jahre, in Ausnahmefällen insgesamt maximal drei Jahre. Das Grundstipendium beträgt 1.200,00 Euro. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein Familienzuschlag in Höhe von 150,00 Euro für das erste Kind sowie 100,00 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.
Sachkostenzuschüsse können gewährt werden, wenn das Promotionsvorhaben in ein DFG-Graduiertenkolleg eingebunden ist.