Promotionsförderung aus Landesmitteln und aus dem Körperschaftshaushalt der Universität Greifswald im Sommersemester 2024 (ABGELAUFEN!!!)

Die Universität Greifswald vergibt vorbehaltlich zur Verfügung stehender Finanzmittel zu jedem Semester Stipendien zur Vorbereitung auf die Promotion an besonders qualifizierte wissenschaftliche Nachwuchskräfte nach Maßgabe des Landesgraduiertenförderungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Anspruch auf Förderleistungen besteht nicht.

Das Grundstipendium beträgt 1.500,00 Euro. Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen kann ein Familienzuschlag in Höhe von 150,00 Euro für das erste Kind sowie 100,00 Euro für jedes weitere Kind gewährt werden.

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/ Wahlamt/ Stipendien

Domstraße 11 Eingang 3/4 Raum 3.18
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1357

stabstip@uni-greifswald.de


Bewerbungstermin zum Wintersemester 2023/24

Die Universität Greifswald vergibt zum kommenden Sommersemester 2024 voraussichtlich fünf neue Stipendien.

Die Bewerbungsfrist beginnt am 30.11.2023 und läuft bis zum 03.02.2024 (Ausschlussfrist).

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/ Wahlamt/ Stipendien

Domstraße 11 Eingang 3 OG
17489 Greifswald
 

Wichtiger Hinweis:

Es können nur fristgemäß und vollständig eingereichte Anträge bearbeitet werden!


Hinweise zur Bewerbung

Bitte beachten Sie unbedingt die folgenden Hinweise bei Ihrer Bewerbung. Ebenso die Hinweise aus dem Leitfaden zur Antragstellung.

1. Einzureichende Unterlagen

Folgende Unterlagen sind einmal in Schriftform und einmal elektronisch (PDF) einzureichen:

  • Antragsformular ausdrucken und unterschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Beglaubigte Kopie Hochschulzeugnis
  • evtl. Notenspiegel oder Nachweise anderer wiss. Leistungen
  • Vorhabensbeschreibung/Konzeption
  • Gutachten Betreuer*in (Professor*in) des Vorhabens und Beurteilung des Vorliegens der Födervoraussetzungen gemäß § 2 Absatz 1 und 2 LGFG, siehe auch S.5 des Leitfadens
  • Zweitgutachten eines weiteren HS-Lehrers (Professor*in oder Privatdozent*in), analog Erstgutachter
  • Betreuungszusage des zur Betreuung des Promotionsvorhabens berechtigten Mitglieds der Hochschule (Betreuungsvereinbarung)
  • Bestätigung der Annahme als Doktorand*in (sollte keine Betreuungsvereinbarung vorliegen, ist die Annahme als Doktorand von beiden Betreuern zu unterzeichnen)
  • Immatrikulationsnachweis als Promotionsstudent*in
  • evtl. Geburtsurkunden der Kinder und Antrag auf Familienzuschlag

Zur Antragstellung ist das Formular zu verwenden, das unten zum Download bereitsteht.
Das Promotionsvorhaben ist so zu bemessen, dass bei planmäßigem Verlauf eine erfolgreiche Bearbeitung innerhalb der Regelförderdauer von drei Jahren möglich ist. Spätestens bis zur Hälfte des Regelförderzeitraumes ist festzustellen, ob mit der Bewilligung verbundene Bedingungen oder Auflagen eingehalten sind und das Stipendium bis zum Ende des Bewilligungszeitraumes weitergezahlt werden kann.

2. Voraussetzungen für die Vergabe von Stipendien

Voraussetzungen für die Vergabe eines Stipendiums sind u.a.:

  • Abschluss eines Hochschulstudiums mit weit überdurchschnittlichen Studien- und Prüfungsleistungen (besondere Qualifikation), das die Zulassung zur Promotion ermöglicht
  • Annahme als Doktorand an der entsprechenden Fakultät (Zulassung zur Promotion) einschließlich Immatrikulation als Promotionsstudent*in an der Universität Greifswald
  • Das beabsichtigte wissenschaftliche Vorhaben soll einen wichtigen Beitrag zur Forschung oder zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit des Landes erwarten lassen.
3. Ausschluss der Förderung

Eine Förderung ist u.a. ausgeschlossen, wenn der*die Antragsteller*in oder Stipendiat*in

  • bereits promoviert worden ist,
  • für dasselbe Vorhaben bereits eine Förderung von öffentlichen oder privaten Einrichtungen erhält oder erhalten hat,
  • für ein anderes Promotionsvorhaben bereits eine Förderung erhält oder erhalten hat,
  • sich in einer Ausbildung (hierzu zählt auch ein Studium) oder beruflichen Einführung befindet, die nicht unterbrochen wird,
  • erwerbstätig ist, es sei denn, es handelt sich um eine mit der Förderung vereinbare Tätigkeit in geringem Umfang (uniintern 10 Wochenstunden, außerhalb der Universität 5 Wochenstunden).
4. Antrag auf Weiterbewilligung

Bei einem Antrag auf Weiterbewilligung des Stipendiums müssen Sie bis zum 04.08.2023 einen Arbeitsbericht bei der Vergabekommission vorlegen, aus dem sich der sachliche und zeitliche Verlauf der bisherigen Arbeit und ein Arbeits- und Zeitplan für die Lösung noch offener Probleme ergeben, ebenfalls eine Stellungnahme des Betreuers, in der die bisher erbrachte Leistung des Stipendiaten bewertet und die Durchführbarkeit innerhalb der Regelförderdauer eingeschätzt wird, diese Unterlagen sind zu richten an:

Universität Greifswald
Stabsstelle Justitiariat/ Wahlamt/ Stipendien

Domstraße 11 Eingang 3, OG
17489 Greifswald

Achtung:

Für alle bereits bewilligten Stipendien finden die Regelungen des bisher gültigen LGFG M-V vom 20.11.2008 bis zum Ende der jeweiligen Förderung weiterhin Anwendung.