Gehalt & VBL
Landesamt für Finanzen M-V

Das Landesamt für Finanzen (LAF M-V) übernimmt u. a. die Berechnung und Zahlbarmachung Ihres Entgelts oder Ihrer Besoldung und bei Beamt*innen darüber hinaus die Auszahlung der Beihilfe sowie bei Dienstunfällen die Unfallfürsorge. Die Mitarbeiter*innen der Abteilung Bezüge des LAF M-V haben ihren Dienstsitz in Neustrelitz.
Sie haben die Möglichkeit, sich im Mitarbeiterportal des LAF zu registrieren um z. B. Dokumente des Landesamtes für Finanzen wie Bezüge- und Entgeltmitteilungen, Beihilfebescheide, Lohnsteuerbescheinigungen etc. zu empfangen oder Dokumente elektronisch zu übermitteln wie z. B. die Erklärung zum Familienzuschlag, Änderung der Bankverbindung oder Beihilfeanträge. Zur Registrierung werden eine gültige E-Mail-Adresse, die Personalnummer und die persönlichen Daten benötigt.
Tarifrunde 2025/2026
Bekanntgabe der Tarifeinigung vom 14. Februar 2026
Die Tarifvertragsparteien haben sich am 14. Februar 2026 auf den Tarifabschluss für die Tarifbeschäftigten der Länder mit einer Laufzeit bis zum 31. Januar 2028 geeinigt.
Die Tarifeinigung muss noch durch die Mitglieder der Gewerkschaften angenommen werden. Die Erklärungsfrist läuft bis zum 09. März 2026.Zur Umsetzung der Tarifeinigung sowie zur Zahlungsaufnahme der erhöhten Entgelte folgen zu gegebener Zeit weitere Hinweise.
Im Wesentlichen wurden folgende Eckpunkte vereinbart:
Für die Tarifbeschäftigten wurde eine Erhöhung der Tabellenentgelte von
- 2,8 Prozent ab dem 1. April 2026 (mindestens 100 Euro),
- 2,0 Prozent ab dem 1. März 2027,
- 1,0 Prozent ab dem 1. Januar 2028 vereinbart (Teil I.1 der Tarifeinigung).
Darüber hinaus wurden die Zulagen für Schicht- und Wechselschichtarbeit erhöht (Teil II).
Im Tarifgebiet Ost werden zum 1. Januar 2027 die Kündigungsschutzregelungen (Teil III.2) an die West-Regelung angeglichen. Damit sind auch Beschäftigte in Tarifgebiet Ost nach Vollendung des 40. Lebensjahres und mehr als 15 Jahren Beschäftigungszeit grundsätzlich unkündbar (§ 34 Abs. 2 TV-L).
Die in der Tarifeinigung verhandelte Angleichung der Arbeitszeit (Teil III.1) bezieht sich ausschließlich auf das nichtärztliche Personal an den Universitätskliniken im Tarifgebiet Ost an das Tarifgebiet West, wo bereits seit Inkrafttreten des TV-L die 38,5 Stundenwoche gilt. Für die Beschäftigten der Landesverwaltung gilt weiterhin die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden.
Teilzeitbeschäftigte in Wechselschicht- oder Schichtarbeit erhalten ab 1. Juli 2026 ab der ersten Stunde über ihrer individuellen Arbeitszeit Überstundenzuschläge, wenn kein Ausgleich innerhalb von drei Monaten erfolgt (Teil II.1 Buchst. f). Bislang wurden Überstundenzuschläge erst ab Überschreitung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit (Vollzeitbeschäftigung) gezahlt. Diese Sonderregelung gilt nicht für die übrigen Teilzeitbeschäftigten der Landesverwaltung. Wie bisher fallen für diese Beschäftigten Überstunden erst an, wenn die regelmäßige Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten überschritten wird (§ 7 Abs. 6 und 7 TV-L).
Für studentische Beschäftigte beträgt das Mindestentgelt ab dem Sommersemester 2026 mindestens 15,20 Euro/Std. und ab dem Sommersemester 2027 mindestens 15,90 Euro/Std.
Für Auszubildende und dual Studierende wurde eine Entgelterhöhung von
- 60 Euro ab dem 1. April 2026,
- 60 Euro ab dem 1. März 2027,
- 30 Euro ab dem 1. Januar 2028 vereinbart (Teil I.2).
Des Weiteren wurden die bisherigen Übernahmeregelungen verlängert und weitere Verbesserungen, wie eine Abschlussprämie und eine Erhöhung der vermögenswirksamen Leistungen, vereinbart (Teil IV.).
Kein Widerspruch bis zum Jahresende wegen amtsangemessener Alimentation für das Jahr 2025 erforderlich.
Das Ministerium für Finanzen und Digitalisierung wertet derzeit den am 19. November 2025 veröffentlichen Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 17. September 2025 – 2 BvL 20/17 u.a. – zur Berliner Besoldung hinsichtlich der Auswirkungen auf die Besoldung in Mecklenburg-Vorpommern und etwaiger Handlungsbedarfe aus. Diese Arbeiten können im laufenden Jahr 2025 allerdings nicht abgeschlossen werden.
Um vor diesem Hintergrund zu vermeiden, dass Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie entsprechende Versorgungsempfängerinnen und -empfänger jetzt noch überlegen müssen, rein vorsorglich für das Jahr 2025 einen etwaigen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation zu erheben, wird mit dem beigefügten Erlass für das Land als Dienstherr der Verzicht auf das Erfordernis der haushaltsnahen Geltendmachung von Ansprüchen auf amtsangemessene Alimentation für das Jahr 2025 erklärt.
Damit kann zunächst die Auswertung der neuen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet werden. Mit der Verzichtserklärung besteht auch nach 2025 noch bis zum Jahresende 2028 die Möglichkeit, für das Jahr 2025 einen Antrag oder Widerspruch auf amtsangemessene Alimentation zu erheben.
Das monatliche Entgelt wird jeweils am letzten Tag eines Monats (für den Monat) gezahlt (§ 24 TV-L Wissenschaft); also z. B. Ende September erfolgt die Entgeltzahlung für den September.
Die Jahressonderzahlung wird mit dem Entgelt für den Monat November ausgezahlt.
Gemäß dem Landesbesoldungsgesetz M-V (§ 4 LBesG M-V) haben Beamte und Beamtinnen Anspruch auf monatliche Besoldung, die jeweils im Voraus ausbezahlt wird; also z. B. Ende September erfolgt die Besoldungszahlung für den Oktober.
Die Besoldung setzt sich aus dem Grundgehalt sowie einer eventuellen Amts- oder Stellenzulage plus ggf. Familienzuschlag sowie ggf. weiteren Zulagen oder Zuschlägen zusammen.
Die Jahressonderzahlung wird mit den laufenden Bezügen für den Monat Dezember ausgezahlt.
Änderungen und Neuanmeldungen müssen jeweils bis zum 10. eines Monats beim LAF M-V gemeldet werden, damit sie für den Folgemonat berücksichtigt werden können.
Sollte bei einer Neueinstellung der Anmeldetermin für die reguläre Entgelt-/Besoldungszahlung bereits überschritten sein, wird automatisch eine Abschlagzahlung veranlasst, damit Tarifbeschäftigte und Beamte trotzdem zum nächsten Zahlungstermin eine Zahlung erhalten. Ggf. bestehende Restbeträge werden dann mit der nächsten regulären Zahlung ausgezahlt.
Die Bearbeitung von Kindergeldangelegenheiten und somit auch die Zahlung des Kindergeldes erfolgt durch die regionalen Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit (BA). Bitte reichen Sie entsprechende Anträge, Anfragen oder Nachweise bei der für Sie zuständigen regionalen Familienkasse der BA ein. Umfassende Informationen zu Zuständigkeiten, Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie ebenfalls auf den Internetseiten der Familienkasse.
Sie erhalten nur dann ein Abrechnungsblatt zum Entgelt bzw. eine Bezügemitteilung, wenn sich bei der Berechnung des Entgelts/der Bezüge im Vergleich zum Vormonat Änderungen ergeben haben. Das Abrechnungsblatt/die Bezügemitteilung ist daher -auch für Folgemonate- bis zum Erhalt einer neuen Abrechnung gültig. Aus diesem Grund sind die Abrechnungsblätter/Bezügemitteilungen fortlaufend nummeriert.
Bitte nutzen Sie das Mitarbeiterportal des Landesamts für Finanzen und registrieren Sie sich für den digitalen Empfang der entsprechenden Abrechnungsblätter.
Informationen zur VBL
VBL - Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

Wer eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst antritt und die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, wird vom ersten Tag an in der VBLklassik angemeldet.
Die VBLklassik sorgt dafür, dass Sie neben der gesetzlichen Rente eine Betriebsrente erhalten. Mit der VBLklassik sind Sie auch gegen Erwerbsminderung abgesichert. Diese Basisversicherung können Sie auch noch aufstocken – mit der zusätzlichen freiwilligen Versicherung VBLextra.
Achtung ! Wissenschaftler*innen aufgepasst !
Mitarbeiter*innen mit wissenschaftlicher Tätigkeit werden typischerweise nur für kurze Zeiträume eingestellt. Häufig besteht damit in der VBL-Pflichtversicherung keine Möglichkeit, die für einen Rentenbezug erforderliche Wartezeit von 60 Monaten zu erfüllen. Darum können sich die Beschäftigten von der Pflichtversicherung bei der VBL befreien lassen. In diesem Fall wird stattdessen eine zusätzliche Altersvorsorge in der VBLextra begründet. Vorteil: Aus dieser Versicherung können Rentenleistungen auch ohne Erfüllung einer Wartezeit in Anspruch genommen werden.
Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stellen. Das entsprechende Formular finden Sie bei dein Einstellungsunterlagen.
Die VBLspezial hat für Beschäftigte mit einer befristeten wissenschaftlichen Tätigkeit die wichtigsten Informationen hier zusammengestellt. Zudem stellt die VBL Videocasts zur Verfügung.