Die Lehrveranstaltungsevaluation findet online statt. Dazu erhalten Sie (als Lehrperson) sowohl einen QR-Code als auch einen Befragungslink, der den Teilnehmenden der Lehrveranstaltung zur Verfügung gestellt werden soll. Die Befragung der Studierenden soll während der Veranstaltung ("online in Präsenz") durchgeführt werden.
Den Zeitplan für die LVE finden Sie hier.
Ausgenommen von diesem Zeitplan sind Blockveranstaltungen bzw. Veranstaltungen, die außerhalb der regulären Vorlesungszeit stattfinden. Für diese werden individuelle Zeitpläne vereinbart.
Gemäß Evaluationsordnung wird jede Lehrveranstaltung im Zeitraum von sieben Jahren wenigstens einmal evaluiert. Lehrveranstaltungen, die mindestens einmal im Studienjahr angeboten werden, werden grundsätzlich alle vier Jahre evaluiert.
Als Daumenregel, wie viele Veranstaltungen pro Lehrperson evaluiert werden sollen, kann die Lehrverpflichtung herangezogen werden:
- bis 8 LVS: 0-1 Lehrveranstaltung pro Semester
- 8 LVS: 1 Lehrveranstaltung pro Semester
- über 8 LVS: 1-2 Lehrveranstaltungen pro Semester
Ja, hier können Sie selbständig weitere Veranstaltungen zur Lehrveranstaltungsevaluation anmelden.
Hier können Sie sich die Musterfragebögen anschauen. Diese dienen lediglich der Information über die Fragen und können nicht für Evaluationen verwendet werden.
Lehrende haben die Möglichkeit, zwei eigene Fragen zu integrieren, die sie den Studierenden mitteilen. Die optionale Frage A kann in Form einer
- Single-Choice-Frage (mehrere Antwortoptionen, von denen genau eine ausgewählt werden darf),
- Multiple-Choice-Frage (mehrere Antwortoptionen, von denen mehrere ausgewählt werden dürfen) oder
- Skala-Frage (lineare Skala, bei der die Werte den gleichen Abstand haben)
gestellt werden. Bei der optionalen Frage B handelt es sich um eine offene Frage, bei der die Studierenden ihre Meinung eintragen können. Die Rückmeldung der Ergebnisse erfolgt im normalen Auswertungsbericht.
Die Daten werden automatisch mithilfe der Evaluationssoftware evasys ausgewertet.
Mit Beendigung des Befragungszeitraumes werden die Umfragen "geschlossen" und die erhobenen Befragungsdaten können nicht mehr verändert werden. Die Verarbeitung der Daten ist durch festgelegte Benutzerrechte und passwortgeschützte Zugänge systematisch eingeschränkt. Alle an der Durchführung der Lehrveranstaltungsevaluation beteiligten Personen der IQS unterzeichnen eine Verpflichtungserklärung gem. § 6 Landesdatenschutzgesetz.
- Lehrende: Personalisierter Ergebnisbericht auf Skalen- und Itemebene
- Studiendekan*in: Personalisierter Ergebnisbericht aller Veranstaltungen der Fakultät auf Skalenebene
- Institute und Fachschaften: Ergebnisbericht auf Lehreinheitsebene (ohne personalisierte Daten)
- Rektorat und Hochschulöffentlichkeit: Ergebnisbericht auf Lehreinheitsebene (ohne personalisierte Daten)
Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
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