Informationen zum Datenschutz

Da es sich bei den Befragungsergebnissen um personenbezogene Daten handelt, gelten die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes Mecklenburg-Vorpommerns. Alle beteiligten Mitarbeiter*innen der Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung haben eine Verpflichtungserklärung gem. § 6 Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern im Bezug auf die Durchführung von Lehrveranstaltungsevaluationen unterzeichnet.

Was passiert mit den Daten aus der Lehrveranstaltungsevaluation?

Nach dem Ende der Evaluation werden die Umfragen Evaluationssystem evasys "geschlossen" und die erhobenen Befragungsdaten können nicht mehr verändert werden. Die Verarbeitung der Daten ist durch festgelegte Benutzerrechte und passwortgeschützte Zugänge systematisch eingeschränkt. Nach dem Versand der Ergebnisberichte an die Lehrperson und den*die Studiendekan*in bleiben die Daten in elektronischer Form im Evaluationssystem gespeichert, um den Lehrenden auf Anfrage einen Gesamtbericht ihrer Lehrveranstaltungsevaluationen für das persönliche Lehrportfolio zu erstellen und um in den persönlichen Ergebnisberichten standardisiert anonymisierte Vergleichsprofillinien von äquivalenten Veranstaltungsarten der letzten Semester einzubinden.

Wer erhält Einsicht in die Daten?

Die Lehrperson erhält einen personalisierten Ergebnisbericht per E-Mail zugesandt. Neben den Ergebnissen auf Itemebene enthält der Bericht auch die Antworten der Studierenden auf die offenen Fragen.

Am Ende der Evaluationsperiode erhält der*die, gem. § 93 – LHG M-V gewählte, Studiendekan*in zur Wahrnehmung der mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Kenntnis der Befragungsergebnisse in Form eines personenbezogenen Berichts auf Skalenebene. So kann er*sie ggf. geeignete Maßnahmen zur Optimierung der Lehre an der Fakultät oder im Einzelfall ableiten. Auf dieses Vorgehen haben sich Rektorat, Dekan*innen, AStA-Vorsitz und Gleichstellungsbeauftragte in der Dienstberatung geeinigt. Hierbei gibt es aber keinen Normwert, ab dem Studiendekan*innen bestimmte Maßnahmen ergreifen sollen. Da sie die Bedingungen und Umstände am besten kennen, entschieden sie mit Augenmaß und in jedem Fall einzeln. Die Ergebnisse der studentischen Lehrveranstaltungsevaluation werden nicht zu Zwecken der Personalführung verwendet.

Darüber hinaus können die Gremien der Universität Greifswald im Rahmen ihres Informationsrechts, Berichte zur Lehrveranstaltungsevaluation anfordern. Über diese Gremien können die Studierenden über Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität der Lehre mit entscheiden. Gemäß der Evaluationsordnung der Universität Greifswald dürfen die personenbezogenen Daten jedoch nur im nichtöffentlichen Teil der Gremien beraten werden.

Die Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung hat keine weitere Befugnis, personenbezogene Daten zu verarbeiten. Im Rahmen des regulären Berichtswesens der Universität wird auf anonymisierte Weise der allgemeine Stand der Lehrveranstaltungsqualität dokumentiert.


Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
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