Lehrveranstaltungsevaluation im WiSe 2023/2024

Lehrveranstaltungen werden regelmäßig anhand von standardisierten Studierendenbefragungen evaluiert. Mithilfe des Fragebogens, der sich am multifaktoriellen Modell der Lehrveranstaltungsqualität orientiert (Rindermann 2001 a, b), wird das Lehrendenverhalten einschließlich der Didaktik, studentische Determinanten und Rahmenbedingungen untersucht. Es wurden zusätzlich Fragen zur digitalen und hybriden Lehre ergänzt. Die Befragung wird grundsätzlich online durchgeführt. Die Lehrenden erhalten zeitnah ein qualifiziertes, anonymes Feedback zu wichtigen Aspekten der Veranstaltungsqualität. Ausgewählte Umfrageergebnisse sollen durch die Lehrenden an die Studierenden zurückgemeldet werden. Diese Ergebnisrückmeldung ist ein Ausdruck von Wertschätzung den Studierenden gegenüber und befördert den Dialog zur Lehrveranstaltungsqualität - zu der bekanntlich die Studierenden beitragen (müssen).

Ablauf der Lehrveranstaltungsevaluation (LVE)

Die Auswahl der Lehrveranstaltungen erfolgt durch den jeweiligen Fachbereich bzw. den*die zuständige*n Studiendekan*in. Letzteres erfolgt in Absprache mit der Institutsleitung und dient der Nachverfolgung vorangegangener negativer Bewertungen oder zur Validierung studentischer Beschwerden. Zusätzlich zur zentral organisierten LVE können Lehrpersonen hier auch direkt ihre Veranstaltung/en zur Evaluation anmelden.

Die Befragung der Studierenden soll während der Veranstaltung mithilfe eines Onlinefragebogens ("online in Präsenz") durchgeführt werden.

Der Zeitplan für die Lehrveranstaltungsevaluation im Wintersemester 2023/2024 ist folgender:

2. bis 12. Januar 2024: Befragung der Studierenden
15. bis 19. Januar 2024: Versand der Befragungsergebnisse an die Lehrenden
22. Januar bis 2. Februar 2024: Besprechung der Befragungsergebnisse mit den Studierenden

Für die Evaluation von Blockveranstaltungen bzw. Veranstaltungen, die außerhalb der regulären Vorlesungszeit stattfinden, werden individuelle Zeitpläne vereinbart.

Lehrende haben die Möglichkeit, zwei eigene Fragen zu integrieren, die sie den Studierenden mitteilen. Die optionale Frage A kann in Form einer

  • Single-Choice-Frage (bis zu fünf Antwortoptionen, von denen genau eine ausgewählt werden darf),
  • Multiple-Choice-Frage (bis zu fünf Antwortoptionen, von denen mehrere ausgewählt werden dürfen) oder
  • Skala-Frage (lineare fünfstufige Skala, bei der die Werte den gleichen Abstand haben)

gestellt werden. Bei der optionalen Frage B handelt es sich um eine offene Frage, bei der die Studierenden ihre Meinung eintragen können. Die Rückmeldung der Ergebnisse erfolgt im normalen Auswertungsbericht.

Verwendung der Befragungsergebnisse

Nach Abschluss der Befragung wird der Ergebnisbericht an die Lehrenden verschickt, um den Diskurs mit den Studierenden über mögliche Verbesserungen bzw. Weiterentwicklungen zu ermöglichen. Eine Auswertung ist ab vier Befragungsteilnehmenden möglich. Für Lehrende haben wir Hinweise zum Umgang mit den Ergebnissen der Lehrveranstaltungsevaluation zusammengestellt.

Am Ende des Semesters erhält der*die Studiendekan*in zur Wahrnehmung der mit Lehre und Studium zusammenhängenden Aufgaben Kenntnis der Befragungsergebnisse in Form eines personenbezogenen Berichts auf Skalenebene. Der*die Studiendekan*in geht dann Aspekten der Lehrveranstaltungsqualität nach, die immer wieder unbefriedigend evaluiert werden. Die Ergebnisse der LVE werden nicht zu Zwecken der Personalführung verwendet. Seitens der Hochschuldidaktik gibt es u. a. das Angebot der Hochschuldidaktik on demand für die fachspezifische Lehrfortbildung.

Ergebnisse in anonymisierter und aggregierter Form werden im Rahmen des Berichtssystems der Universität Greifswald hochschulintern veröffentlicht: Im Qualitätsjahresbericht werden die Ergebnisse für Hochschulleitung und Hochschulöffentlichkeit aufbereitet. Für die Lehrberichte der Studiendekan*innen gem. § 93 LHG M-V werden die Ergebnisse für die Fakultäten aufbereitet. In den Evaluationprofilberichten der Lehreinheiten werden die LVE-Ergebnisse für die periodischen internen und externen Fachevaluationen zusammengestellt. Bei Interesse erstellt die IQS auch spezifische Berichte. Bei Rückfragen zur Interpretation der Ergebnisse stehen wir ebenfalls gerne zur Verfügung.

Rechtliche Grundlage

Rechtliche Grundlagen für die Durchführung der LVE sind § 3a des LHG M-V sowie die Evaluationsordnung der Universität Greifswald. Es wurde zudem ein Verfahrensverzeichnis zum Umgang mit den erhobenen personenbezogenen Daten erstellt, sodass u. a. sichergestellt wird, dass diese außer den Betroffenen selbst ausschließlich der*dem zuständigen Studiendekan*in zur Verfügung gestellt werden. Zudem geben alle an der Durchführung der LVE beteiligten Personen eine Verpflichtungserklärung gem. § 6 Landesdatenschutzgesetz ab.


Stabsstelle Integrierte Qualitätssicherung in Studium und Lehre (IQS)
Baderstraße 4/5
17489 Greifswald
Postanschrift: 17487 Greifswald

Telefon +49 3834 420-1136, -3379, -3373
qualitaetssicherunguni-greifswaldde

Diese Internetseite hat die Kurz-URL www.uni-greifswald.de/lve.