Fragen zu den Zulassungsbeschränkungen

Welche Fächer sollte mein Kind für die Studiengänge besonders gut können?

Das ist eine Frage des jeweiligen Studiengangs und muss für jedes Fach im Einzelnen aufgeschlüsselt werden. Eine Übersicht der einschlägigen Fächer im Auswahlverfahren entsprechend der NC-Studiengänge finden Sie hier. Das ist Bestandteil eines Beratungstermins in der Studienberatung. Hierfür können jederzeit individuell Termine vereinbart werden.


Braucht mein Kind für bestimmte Studiengänge Vorleistungen, die erbracht werden müssen?

In Greifswald ist ein sechswöchiges Praktikum nur für das Fach Landschaftsökologie obligatorisch. Bei der Bewerbung für die Lehrämter und für die medizinischen Studiengänge wird ein Praktikum im Rahmen der Bewerbung angerechnet, ist aber in keinem Fall obligatorisch. Für einige Studiengänge gibt es im Vorfeld Eignungstests. Dies ist bei den künstlerischen Studiengängen der Fall. Hier müssen für den Studienbeginn im Wintersemester Mappen mit Arbeiten eingereicht werden. Ein praktischer Eignungstest ist für die Studiengänge der Kirchenmusik und Musik erforderlich. Nähere Informationen sowie Fristen für die nötigen Vorleistungen für ausgewählte Studiengänge der Universität Greifswald finden Sie hier.


Wie werden Zulassungsgrenzen (sog. NC) berechnet?

Die Zulassungsverfahren haben sich seit dem 1. Januar 2020 grundlegend geändert, sodass diese Werte für die Zukunft keinen Aussagewert mehr besitzen.

Für bundesweit und örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge gestalten sich die neuen Auswahlquoten, nach der die Studienplätze von der Universität vergeben werden, wie folgt:

  • zu 30 % nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel die Abiturdurchschnittsnote, daher: Abiturbestenquote),
  • zu 10 % nach Kriterien, die über die Eignung der Bewerber Auskunft geben, wobei das Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung und deren Einzelnoten nicht berücksichtigt werden (zusätzliche Eignungsquote),
  • zu 60 % in einem Auswahlverfahren der Hochschule nach dem Ergebnis der Hochschulzugangsberechtigung, ggf. gewichteten Einzelnoten und mindestens einem weiteren schulnotenunabhängigen Kriterium.

Wo finde ich Informationen zu den Zulassungsgrenzen an der Universität Greifswald?

Die Zulassungsgrenzen mit ausführlichen Erläuterungen finden Sie unter: www.uni-greifswald.de/studium/nc/.


Ist ein Studienplatz in einem zulassungsfreien Studiengang in jedem Fall garantiert?

Ja! Innerhalb der Einschreibefrist immer. Eine Übersicht der NC-freien Studiengänge finden Sie hier:
www.uni-greifswald.de/ncfreistudieren

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