Gesamtpersonalrat (GPR)

Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte geregelt werden können (§ 74 PersVG M-V). Er ist den einzelnen Personalräten nicht übergeordnet.

Der Vorsitz und die weiteren Mitglieder des Gesamtpersonalrates nehmen ihre Aufgaben ehrenamtlich wahr. Sie sind bestrebt, die Interessen der Beschäftigten der Universität Greifswald wirksam zu vertreten und stehen deshalb jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung. 

Der GPR berät sowohl in Fragen von allgemeinem Interesse für seine Beschäftigtengruppen, unterstützt allerdings auch bei Problemen Einzelner. Nutzen Sie dazu Ihr Recht und kommen bei Problemen rechtzeitig auf uns zu - wir helfen Ihnen gerne weiter. Selbstverständlich sind alle Mitglieder dabei zur Vertraulichkeit und Verschwiegenheit verpflichtet. 

Dr. Jörg Driesner
Vorsitzender

Geschäftsstelle der Personalvertretungen
Rubenowstraße 2c
17489 Greifswald

Telefon +49 3834 420 1167
joerg.driesneruni-greifswaldde und
gpr-hsuni-greifswaldde

Sitzungszeiten

Die Sitzungen des Gesamtpersonalrats finden in der Regel an jedem ersten Mittwoch im Monat um 13:00 Uhr statt.

Sprechzeiten

Aufgrund personeller Engpässe können momentan keine regelmäßigen Sprechzeiten und Beratungen angeboten werden. Vereinbaren Sie aber gerne telefonisch oder per E-Mail einen Termin. 




Hinweis: Universitätsmedizin

Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.

Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.


Aktuelle Informationen

Geschäftsordnung

NPR

Die neue Geschäftsordnung des Personalrats für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden tritt ab dem 06.06.2025 in Kraft.

 

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Barrierefreiheit wird Pflicht: Neues Präsidiumsgespräch zum BFSG

SBV

Damit Barrierefreiheit nicht nur ein Ziel bleibt, sondern gelebte Realität wird, tritt am 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Es verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen - darunter Webseiten, Online-Shops, Geldautomaten und E-Books - zur Barrierefreiheit. Ziel ist es, allen Menschen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Angeboten zu ermöglichen.

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DV Sucht

SBV, NPR, GPR, WPR

Die neue Dienstvereinbarung zur Prävention und Intervention bei auffälligem Verhalten durch Suchtmittelgebrauch der Universität Greifswald (DV Sucht), zwischen der Universität Greifswald und dem Gesamtpersonalrat, tritt ab dem 10.03.2025 in Kraft.

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Selbstbestimmungsgesetz

Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) ist beschlossen! Nach über 40 Jahren wird das Transsexuellengesetz nun durch das Selbstbestimmungsgesetz abgelöst. Das Selbstbestimmungsgesetz markiert einen bedeutsamen Fortschritt für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen in Deutschland. Es erleichtert den Betroffenen die Änderung ihres Geschlechtseintrags im Personenstandsregister sowie ihrer Vornamen, indem es eine Erklärung gegenüber dem Standesamt als ausreichend ansieht.

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