Welche Formalia muss ich beachten?


Generelle Informationen zu Formalia

Informationen zur Immatrikulation für Promotionsstudium bietet Ihnen das Studierendensekretariat.

Hier finden Sie alle formellen Regelungen zu Promotionsordnungen, Leitlinien zur Promotionsphase, Personalentwicklungskonzept für Wissenschaftler*innen und andere Regelwerke der Universität Greifswald (Abschnitt Promotion und Habilitation).

 

 

Bewerbungsvoraussetzungen für internationale Promotionskandidat*innen

  • Für die Erarbeitung einer Dissertation oder Habilitationsschrift an der Universität Greifswald ist es zunächst nötig, die Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen, die von den entsprechenden Promotions- und Habilitationsordnungen geregelt werden.
  • Für Promotionen ist es notwendig, einen Greifswalder Wissenschaftler oder eine Greifswalder Wissenschaftlerin des entsprechenden Faches als Doktorvater bzw. Doktormutter zu gewinnen.
  • Für Habilitationen und sonstige Forschungsaufenthalte muss ein Wissenschaftler oder eine Wissenschaftlerin der Universität Greifswald als Ansprechpartner*in vorhanden sein.

Da es in Greifswald abgesehen von den Graduiertekollegs kein strukturiertes Promotionsprogramm gibt, sind Sie selbst für die Suche nach einem wissenschaftlichen Betreuer an der Universität Greifswald verantwortlich.

Nimmt dieser Ihr Thema an, erfolgt der nächste Bewerbungsschritt am International Office, wo Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit und Korrektheit geprüft werden.
 

Zeugnisse und Urkunden

Um einen reibungslosen Aufenthalt zu gewährleisten, werden Sie Zeugnisse und Urkunden bei verschiedenen Institutionen vorweisen müssen. Welches Zeugnis bzw. welche Urkunde Sie wo vorlegen müssen, variiert.

Doch bis auf wenige Ausnahmen gelten folgende Grundregeln:

  • Die Unterlagen sind vollständig in deutscher Sprache vorzulegen.
  • Inländische Urkunden müssen vor Antragstellung von der Botschaft legalisiert werden. Übersetzungen in die deutsche Sprache müssen von einer anerkannten Übersetzungsstelle gefertigt und notariell beglaubigt sein.
  • Beglaubigungen durch einen inländischen Notar müssen meist zusätzlich legalisiert werden. Welche Institution welche Urkunde bzw. Zeugnis beurkunden darf, erfragen Sie am besten bei der für Sie zuständigen deutschen Auslandsvertretung.

Sie benötigen folgende Unterlagen

  • Abschlusszeugnis der Schule/ Abiturzeugnis*
  • Hochschulabgangszeugnis*
  • Promotionsurkunde*
  • andere Qualifikationsnachweise*
  • wenn vorhanden, Heiratsurkunde mit Legalisierung*
  • Geburtsurkunde, auch die Ihrer mitreisenden Familienangehörigen*

*jeweils beglaubigte Kopien 

Falls Ihre Versicherungen auch in Deutschland gelten, benötigen Sie auch hiervon beglaubigte Übersetzungen – vor allem wenn es sich um die für die Aufenthaltsgenehmigung wichtige Krankenversicherung handelt.*
Falls Sie mit Ihren Kindern reisen, müssen deren Zeugnisse ebenfalls kopiert und beglaubigt werden. Am besten im Heimatland, besonders bei exotischen Sprachen.*


Weiterhin werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Reisepass, gültig bis min. 6 Monate nach der geplanten Rückkehr ins Heimatland
  • Einladung vom gastgebenden Institut aus der hervorgeht, wie lange der Aufenthalt dauern soll, evtl. wie die Finanzierung geregelt sein wird (Stipendiumsbestätigung, Absichtserklärung zum Arbeitsvertrag)
  • Internationaler Führerschein, falls vorhanden
  • Internationaler Impfpass, falls benötigt
  • biometrische Passfotos (können aber auch in Deutschland erstellt werden)

 

Binationale Promotion (Cotutelle de thèse)

Eine bi-nationale Promotion beinhaltet die gemeinsame Betreuung einer Dissertation durch einen Greifswalder und einen ausländischen Wissenschaftler. 

Ein binationales Promotionsverfahren führt nicht zur Erlangung zweier Doktorgrade, sondern zu einem Titel nach den Grundsätzen des Prüfungsrechts. Die beteiligten Hochschulen verleihen deshalb meistens eine gemeinsame Urkunde (vgl. HRK-Cotutelle de these).

Um einen Mustervertrag der Universität Greifswald für bi-nationale Promotionen sowie entsprechende Musterurkunden nach dem HRK-Modell zu erhalten, wenden Sie sich bitte an das International Office, das Ihnen auch bei der individuellen Anpassung des Vertrags gerne behilflich ist. Ein Verfahrensgang für den Abschluß des Betreuungsvertrages befindet sich in Vorbereitung.


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Graduiertenakademie der Universität Greifswald

Dr. Michael G. Schöner

Telefon +49 3834 420 1618
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