Leitfragen, die bei der Entwicklung internationaler Studiengänge zu klären sind
Passt der Studiengang in die universitäre Entwicklungsplanung (Erörterung mit Dekanat und Rektorat)? -> Ein vorab im Einvernehmen mit der Dienstberatung getroffener Beschluss des Rektorats ist notwendig!
- Zielstellung des Studiengangs: Warum soll der neue Studiengang eingeführt werden?
- Wettbewerbsfähigkeit: Verfügt der Studiengang über ein entsprechend attraktives Potential, um zusätzliche deutsche und internationale Studierende für die Universität Greifswald zu gewinnen?
- Verfügt der Studiengang über ein schlüssiges Profil, welches in die universitäre Entwicklungsplanung und Forschungsschwerpunkte passt?
- Studienziele: Welche Kompetenzen sollen Absolvent*innen am Ende des Studiums erworben haben?
- Employability: Wie ist die Perspektive der Absolventinnen und Absolventen auf dem (internationalen) Arbeitsmarkt einzuschätzen?
- Zielgruppen des neuen Studiengangs: Wie viele Studierende sollen aufgenommen werden und ist mit einer ausreichenden Nachfrage der Studierenden zu rechnen? (ggf. Studierendenschaft befragen)
- Kapazität: Verfügt der Fachbereich über ausreichende Ressourcen (Stellen, Denominationen, Räume, Ausstattung) zur nachhaltigen Umsetzung des Studiengangskonzepts? (im Falle eines Auslandsanteils im Studium: Sind die nötigen Ressourcen für die Betreuung der outgoing students und der incoming students vorhanden?)
- Ist der Bezug zum Leitbild Lehre der Universität Greifswald offensichtlich?
- Erwerben die Studierenden zudem besondere international relevante Qualifikationen (wie z. B. Sprachkenntnisse oder interkulturelle Kompetenzen)?
Ist die angestrebte Auslandsmobilität zielführend für das Studiengangskonzept?
- Welches Studiengangsmodell bzgl. der Auslandsmobilität wird angestrebt (empfohlener Auslandsaufenthalt, obligatorischer Auslandsaufenthalt, vorstrukturierte Auslandsphase mit festgelegten Kooperationspartnern, gemeinsam vergebener Abschlussgrad/joint degree oder Doppelabschluss/double degree, optionaler Doppelabschluss/double degree (sog. "Y-Modell")
- Sind in Curriculum und Studienplan strukturelle Mobilitätsfenster enthalten, die es den Studierenden ermöglichen, Praktika, Wahlmodule oder Sprachkurse im Ausland zu absolvieren?
- Werden andere Vorlesungszeiten in anderen Ländern usw. berücksichtigt?
- Werden die Studierenden auf den Auslandsaufenthalt vorbereitet?
- Ist die Anerkennung der im Ausland erbrachten Studienleistungen klar geregelt?
Sind die Voraussetzungen für die Umsetzung der (internationalen) Unterrichtssprache in Lehrveranstaltungen und Prüfungen gegeben?
- Kann der Spracherwerb als integraler Bestandteil des Curriculums vorgesehen werden? (siehe: Sprachenzentrum der Universität)
- Welches sind passende Regelungen von sprachlichen Zulassungsvoraussetzungen, die in der Prüfungs- und Studienordnung getroffen werden?
Sind Qualifikationsziele und Inhalte der Module so beschrieben, dass ein Vergleich mit Modulen ausländischer Hochschulen vorgenommen werden kann?
- Können über die üblichen Modulbeschreibungen hinausgehende ggf. ausführliche Syllabi erstellt werden?
- Welche Zugangsvoraussetzungen sind für die einzelnen Module nötig? Welche Abfolge der zu studierenden Module ist sinnvoll oder notwendig?
Welcher Abschluss soll vergeben werden - Doppelabschluss (double degree/ multiple degree) oder gemeinsames Abschlusszeugnis (joint degree)?
- Die Merkmale beider Abschlussvarianten sind nahezu identisch:
- Ein gemeinsam mit einer oder mehreren ausländischen Hochschulen koordinierter und angebotener Studiengang
- Integriertes Curriculum, Ausland-Studienanteil von in der Regel mindestens 25 Prozent, vertraglich geregelte Zusammenarbeit, abgestimmtes Zugangs- und Prüfungswesen, eine gemeinsame Qualitätssicherung
- Mit dem etwas höheren Integrationsgrad ist auch der Verwaltungsaufwand beim joint degree etwas höher anzusetzen.
Gibt es eine Kooperationsvereinbarung zwischen den beteiligten Hochschulen und regelt diese:
- angestrebter Studienabschluss (z. B. joint degree, double degree, BachelorPlus)
- wesentliche Qualifikationsziele/Learning Outcomes
- Festlegung, welche Semester an welcher Hochschule verbracht bzw. an welcher Hochschule welche ECTS-Punkte erworben werden
- Regeln für die Studierendenzulassung bzw. Studienbewerber*innenauswahl
- Regelung der Immatrikulation an einer bzw. beiden Partneruniversitäten
- gemeinsame Studiengangsteuerung: Prüfungsausschuss, Lenkungsgremium
- gemeinsames Monitoring des Studienerfolgs
- Qualitätssichernde Verfahren
- ggf. Notenumrechungstabelle als Anlage
- ggf. Diploma Supplement als Anlage
- ggf. Festlegungen zur Akkreditierung
Sind transparente Regelungen zur Notenumrechnung sicher gestellt?
- Notenumrechnungstabelle als Anlage zum Kooperationsvertrag empfohlen
Enthält das Diploma Supplement alle relevanten Informationen für die beteiligten Länder, u. a. die Beschreibung der Hochschulsysteme?
- Diploma Supplement als Anlage zum Kooperationsvertrag empfohlen
Welche finanziellen Fördermöglichkeiten können genutzt werden?
- Möglich sind Fördermittel des DAAD, sowie u. U. des Rektorats für die Studiengangsentwicklung.
- Außerdem sind auch Fördermittel des DAAD zur Unterstützung der Auslandsmobilität möglich.
Welche rechtlichen Rahmenbedingungen gelten überhaupt?
- Das Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LHG M-V) und die Rahmenprüfungsordnung (RPO) der Universität Greifswald gelten auch für an der Universität Greifswald angebotene internationale Studiengänge!
- z.B. § 28 LHG M-V Studienziel, Studiengänge
- z.B. § 6 RPO: 30 Arbeitsstunden entsprechen einem Leistungspunkt
- §§ 3-8 Studienakkreditierungslandesverordnung M-V zum Studienakkreditierungsstaatsvertrag definieren u. a. die möglichen Abschlussbezeichnungen sowie Grundlagen der Modularisierung und ECTS-Leistungspunkteberechnung.
Welche Schritte und Unterlagen sind für die Akkreditierung des Studiengangs erforderlich?
- Einbeziehung aller Statusgruppen, insbesondere der Studierenden, in die Studiengangsentwicklung
- Einschätzungen von externen Sachverständigen bzw. Gutachtenden (insb. Fachwissenschaftler, Berufspraxis, externe/r Studierende/r)
- Dokumentation, inwieweit die gutacherlichen Empfehlungen umgesetzt wurden
Weiterführende Informationen
CHECKLISTE des DAAD für den Start von internationalen Joint Degree Studiengängen und Studiengängen mit integrierten Austauschoptionen