Avicenna-Studienwerk
Das Avicenna-Studienwerk unterstützt leistungsstarke und gesellschaftlich engagierte muslimische Studierende und Promovierende aller Fachrichtungen durch Stipendien materiell wie ideell. Das Ziel ist, auf diese Weise an der Heranbildung verantwortungsbewusster und qualifizierter muslimischer Persönlichkeiten mitzuwirken und diese angemessen auf Führungspositionen in Wissenschaft, Gesellschaft, Wirtschaft, Politik und Kultur vorzubereiten.
Finanzielle Förderung
Das zentrale Ziel des Avicenna-Studienwerkes ist die umfassende Förderung begabter muslimischer Studierender und Promovierender durch Stipendien. Auslandsaufenthalte der Stipendiaten – etwa für Studium, Praktika oder Sprachkurse – werden ebenfalls finanziell gefördert. Das Stipendium muss nicht zurückgezahlt werden.
Das Grundstipendium beträgt für Studierende 855 €, für Promovierende 1550 € (ab Wintersemester 2024/25). Hinzu kommt eine monatiliche Studienkostenpauschale in Höhe von 300 € (Promotionsförderung in Höhe von 100 €).
Je nach Situation des Bewerbers leistet das Avicenna-Studienwerk auch einen Beitrag zur Krankenversicherung in Höhe von bis zu 102 € und zur Pflegeversicherung von bis zu 35 € sowie für Stipendiant(inn)en mit Kind eine Kinderbetreuungspauschale von bis zu 160 €. Promovierende können einkommensabhängig zusätzlich zum Grundstipendium 155 € Familienzuschlag, 155 € Kinderbetreuungspauschle für das erste Kind und 50 € für jedes weitere Kind erhalten.
Ideelle Förderung
Die ideelle Förderung umfasst eine Vielzahl an Bildungsveranstaltungen, die interdisziplinär ausgerichtet sind. Ein Stipendium bedeutet mehr als finanzielle Unterstützung. Individuelle Beratung und Betreuung durch die Geschäftsstelle, Vernetzung mit anderen Stipendiat/innen, Seminare zu vielfältigen Themen, Sommerschulen, Auslandsreisen und Sprachkurse bilden das Gerüst der ideellen Förderung.
Avicenna-Studienwerk e.V.
Kamp 81/83
49074 Osnabrück
Tel. 0541-506 99 14 0
infoavicenna-studienwerkde
www.avicenna-studienwerk.de
www.facebook.com/AvicennaStudienwerk
Zielgruppe
Für die Studierendenförderung können sich Abiturient/-inn/-en und Studierende bewerben, die folgende formale Voraussetzungen erfüllen:
- Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule,
- mindestens noch fünf Semester Regelstudienzeit (inkl. Master)
- sowie die deutsche Staatsangehörigkeit, die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedsstaates oder
der Status eines Bildungsinländers im Sinne § 8 BAföG.
Für die Promovierendenförderung können sich Promovierende bewerben, die folgende formale
Voraussetzungen erfüllen:
- Zulassung zur Promotion an einer staatlichen oder staatlich anerkannten deutschen Hochschule.
- Promovierende müssen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung in der Anfangszeit ihrer Promotion
befinden.