Spruchakten der Juristenfakultät

Die Juristenfakultät fungierte mit den ihr angehörenden Professoren die gesamte Neuzeit hindurch als Spruchkollegium, das immer dann von anderen Gerichten angerufen werden konnte, wenn dort Uneinigheit in der Entscheidungsfindung oder in Verfahrensfragen bestanden. Bis heute haben sich noch etwa 11000 solcher Konsulenten-Anfragen und entsprechende Consilia und Responsa der Fakultät in den Spruchakten im Universitätsarchiv Greifswald aus den Jahre 1580 bis 1871 erhalten.

Die behandelten Fälle erstrecken sich räumlich weit über die Grenzen des historischen Pommern hinaus. Die Spruchtätigkeit der Fakultät gründete sich auf Aktenversendungen von Gerichten und Privatpersonen aus den Herzogtümern Pommern, Mecklenburg, Holstein, Sachsen-Lauenburg und Braunschweig-Lüneburg, den Bistümern Hamburg, Lübeck, Ratzeburg und Schwerin sowie aus dem gesamten norddeutschen Hanseraum und darüber hinaus.

Inhaltlich erstrecken sich die Fälle auf Erbschafts- und Eheangelegenheiten, Diebstahl, Konkurse und Schuldensachen, Ehrverletzungen und Kapitalverbrechen, in erster Linie Mord und Totschlag, Kindsmord und bis ins 18. Jahrhundert hinein auch Zauberei. 

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