Matrikel

Matrikeln gehören zu den wichtigsten Quellen der Personalgeschichte einer Universität. Ursprünglich dienten sie als Nachweis, dass eine Person in die Privilegiengemeinschaft der Universität aufgenommen worden war. Heute sind sie unverzichtbare Grundlage der Forschung, insbesondere, wenn es um die Geschichte der Studierenden geht. In den Matrikeln verzeichneten die Rektoren jeden neu aufgenommenen Studenten und häufig auch die hinzukommenden Lehrkräfte. Außerdem verfasste jeder Rektor am Ende seiner Amtszeit Memorabilien, in denen er die wichtigsten Ereignisse seiner Amtsführung für die Nachwelt festhielt. Im digitalen Archiv finden sich nicht nur Digitalisate der  Universitätsmatrikeln der Jahre 1456 bis 1826. Hier können auch die Dekanatsbücher der Theologischen, der Juristischen und der Philosophischen Fakultät eingesehen werden. Außerdem finden sich hier die Fakultätsalben der Theologischen Fakultät (1831-1902) und der Juristischen Fakultät (1831-1934), in die sich die Studierenden dieser Fakultäten eintrugen.

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