Geschlechtergerechte Sprache

Geschlechtergerechte Sprache ist ein wichtiges Gleichstellungsinstrument: Der erste Schritt für das Gelingen eines gerechteren Miteinanders wird gemacht, indem möglichst viele Menschen angesprochen und damit tatsächlich mitgedacht werden. Die Geschlechter im Sprachgebrauch gleich und fair zu behandeln heißt, sich der Wirkung der eigenen Ausdrucksweise bewusst zu sein und den Blick auf eine vielfältige Gesellschaft zu lenken. Dieses Signal möchte die Universität Greifswald senden und hat geschlechter­gerechte Sprache zu einem festen Bestandteil ihrer Kommunikation gemacht. Die Mitglieder der Universität sind herzlich dazu eingeladen, sich auf dieser Seite über Anleitungen, gesetzliche Grundlagen, Literaturempfehlungen und weiteren Anregungen zu informieren.

 


Nicht mehr nur mitgemeint!

Universität Greifswald nutzt geschlechtergerechte Sprache

Nach mehrheitlicher Zustimmung verabschiedete der Senat der Universität Greifswald in der Sitzung vom 17.04.2019 folgende Beschlussvorlage: 

"Der Senat beschließt, die geschlechtergerechte Sprache in Satzungen, Rahmenprüfungsordnung Grundordnung und offiziellen Dokumenten umzusetzen. 
Dabei sind bevorzugt geschlechtsneutrale Formulierungen zu verwenden. Sofern das nicht möglich ist, soll das Gendersternchen gegenderte und ungegenderte Personenbezeichnunen ersetzen." 

Somit setzt die Universität Greifswald die gesetzlichen Forderungen nach sprachlicher Gleichstellung (§ 4 Abs. 2 GLG MV) um und macht die im Leitbild verankerte Verpflichtung, „für eine freiheitliche, zivile und demokratische Gesellschaft einzutreten“, ganz im Sinne der Charta der Vielfalt auch auf sprachlicher Ebene sichtbar.

Ergänzend wurden folgende Zusatzbestimmungen beschlossen: 
"Völlig neue einschließlich komplett neu gefasster bestehender Satzungen sind sofort zu gendern. Soll zu einer bestehenden Satzung eine Änderungssatzung beschlossen werden, so ist innerhalb von 3 Jahren eine Anpassung des gesamten Textes vorzunehmen. Unabhängig von jeglichen Änderungen sind alle Satzungen innerhalb von 5 Jahren anzupassen."

Die initiierenden Anträge wurden auf Initative der Gleichstellungsbeauftragten von der Gleichstellungskommission, sowie unterstützend und ergänzend durch die Studien- und Satzungskommission vorgelegt. Die entsprechenden Dokumente sind hochschulintern auf der Webseite des Senats einsehbar. 

Geschlechtergerecht formulieren

Die Handreichung

Die Handreichung der Universität Greifswald

Die Handreichung zeigt verständlich auf, wie Sie geschlechtergerechte Sprache richtig anwenden. Sie ist auf den Senatsbeschluss abgestimmt und ermöglicht einen schnellen Einstieg ins Thema. Erläuterungen und Übersichten schulen den Umgang mit geschlechterneutralen Formulierungen und dem Genderstern. Die Wahl der passenden Ausdrucksweise wird durch praktische Tipps und Anwendungsbeispiele erleichtert. Im Anhang der Handreichung finden Sie außerdem ein Wörterverzeichnis, das viele Begriffe aus dem Hochschulumfeld enthält und Ihnen einen schnellen Überblick verschafft. Bei Fragen und Anregungen wenden Sie sich bitte an gerechtespracheuni-greifswaldde.                                                                                                 

Hinweis für Mitglieder der Universitätsmedizin:

Das Gleichstellungsbüro der UMG hat ein Handout erstellt, das sich speziell mit geschlechtergerechter Sprache an der UMG befasst. Es ergänzt die Handreichung um Fragen und Themen, die aus der Arbeit im Gesundheitswesen entstehen.


Musterdokumente & Empfehlungen

Die Handreichung der Universität ist ein Leitfaden, der zu jedem Anwendungsfall herangezogen werden kann. Die Musterdokumente und Empfehlungen sollen dagegen die Verwendung geschlechtergerechter Sprache in bestimmten Themenbereichen erleichtern – so zum Beispiel die Anrede von Personen oder Personengruppen im dienstlichen Umfeld. Die Dokumente können von den Mitgliedern der Universität als Vorlage, Orientierung oder Inspiration verstanden und für den Einsatz im Arbeitsalltag genutzt werden.


Weitere Unterstützung und Informationen zur geschlechtergerechten Sprache

Genderwörterbuch

Genderwörterbuch

Das Genderwörterbuch GESCHICKT GENDERN von Johanna Usinger enthält über 1500 Einträge, die genderneutrale Alternativen zu ­Personen­bezeichnungen im generischen Maskulinum vorschlagen. Außerdem bietet die Seite umfangreiche Informationen zum geschlechtergerechten Umgang mit Sprache. Wer hier noch nicht fündig geworden ist, kann mit Hilfe eines Synonymwörterbuchs (z.B. vom Dudenverlag) nach weiteren kreativen Formulierungen suchen.

Praxishandbücher und Leitfäden

Praxishandbücher und Leitfäden

Handbücher erleichtern den Einstieg in den geschlechtergerechten Sprachgebrauch:

  • Gabriele Diewald und Anja Steinhauer (2019): Gendern – ganz einfach! Berlin: Dudenverlag.
  • Gabriele Diewald und Anja Steinhauer (2020): Handbuch geschlechtergerechte Sprache. Wie Sie angemessen und verständlich gendern. Berlin: Dudenverlag.
  • Lucia Clara Rocktäschel (2021): Richtig gendern für Dummies. Weinheim: Wiley-VCH.
  • Lann Hornscheidt und Ja'n Sammla (2021): Wie schreibe ich divers? Wie spreche ich gendergerecht? Ein Praxis-Handbuch zu Gender und Sprache. Hiddensee: w_orten & meer.
  • Christine Olderdissen (2021): Genderleicht. Wie Sprache für alle elegant gelingt. Berlin: Dudenverlag. 

Der Leitfaden für eine genderinklusive und -gerechte Sprache der PROUT AT WORK-Foundation beschäftigt sich mit der täglichen Kommunikation im beruflichen Kontext. Orientierungshilfen, praktische Tipps und Handlungsempfehlungen unterstützen den inklusiven Sprachgebrauch am Arbeitsplatz. Auch Empfehlungen für die englische Sprache und Checklisten sind Bestandteil des Leitfadens.

Der Leitfaden für eine geschlectergerechte(re) Kommunikation an Hochschulen respACT des Center for the Study of Language and Society (CSLS) an der Universität Bern widmet sich explizit und praxisbezogen Kontexten und Herausforderungen einer geschlechtersensiblen Kommunikation in der Hochschule und darüber hinaus. Neben einem Glossar und einer Wörterliste, Strategien zum Gendern und Entgendern sowie Vorschlägen zur Gestaltung spezifischer Kommunikationsaspekte in Wort, Bild und Veranstaltungsorganisation, setzt der Leitfaden einen besonderen Fokus auf die Berücksichtigung und Einbindung non-binärer und trans Menschen in der Sprache und Hochschule - so werden unter anderem Neopronomen vorgstellt. 

Medienarbeit

Medienarbeit

Das Projekt Genderleicht bietet umfassende Informationen zu gendersensibler Medienarbeit. Auf der Seite finden Sie

  • Schreibtipps,
  • eine Checkliste zur geschlechtergerechten Textproduktion,
  • ein Textlabor, das Lösungen für schwierige Praxisfälle ersinnt,
  • Hinweise für Audio- und Videoformate,
  • ...und vieles mehr.

Die Tools setzen bereits bei der Planung journalistischer Beiträge an und sorgen für eine angemessene Mediendarstellung der Geschlechter.

Literaturempfehlungen

Literaturempfehlungen

Damaris Nübling und Helga Kotthoff (2018): Genderlinguistik. Eine Einführung in Sprache, Gespräch und Geschlecht. Tübingen: Narr Francke Attempto.

Damaris Nübling (2020): Genus und Geschlecht. Zum Zusammenhang von grammatischer, biologischer und sozialer Kategorisierung. Mainz: Franz Steiner Verlag.

Anatol Stefanowitsch (2018): Eine Frage der Moral. Warum wir politisch korrekte Sprache brauchen. Berlin: Dudenverlag.

Anne Wizorek und Hannah Lühmann (2018): Gendern?! Gleichberechtigung in der Sprache - ein Für und ein Wider. Berlin: Dudenverlag.

Karin Kusterle (2011): Die Macht von Sprachformen. Der Zusammenhang von Sprache, Denken und Genderwahrnehmung. Frankfurt am Main: Brandes & Apsel. 

 

Studien und Gutachten zu geschlechtergerechter Sprache

Studien und Gutachten zu geschlechtergerechter Sprache

Sczesny, Sabine/ Formanowicz, Magda/ Moser, Franziska: Can Gender-Fair Language Reduce Gender Stereotyping and Discrimination?, in: Frontiers in Psychology (2016), Vol. 7. https://doi.org/10.3389/fpsyg.2016.00025 (abgerufen im März 2022). 

Rothmund, Jutta/ Scheele, Brigitte: Personenbezeichnungsmodelle auf dem Prüfstand. Lösungsmöglichkeiten für das Genus-Sexus-Problem auf Textebene, in: Zeitschrift für Psychologie 212 (2004) 1, S. 40-54. DOI: 10.1026/0044-3409.212.1.40 (abgerufen im Januar 2023.). 

Im Dezember 2021 hat Prof.in Dr.in Ulrike Lembke (Humboldt Universität Berlin) im Auftrag der Stadt Hannover ein Rechtsgutachten zur Geschlechtergerechten Amtssprache erstellt. Die juristische Expertise gibt eine Einschätzung der Rechtswirksamkeit von Handlungsformen der Verwaltung bei Verwendung des Gendersterns oder von geschlechtsumfassenden Formulierungen.
Prof.in Dr.in Lembke kommt in ihrem Gutachten zu dem Ergebnis, dass die Verwendung geschlechtergerechter Sprache inklusive des Gendersterns keinen (negativen) Einfluss auf Wirksamkeit oder Verbindlichkeit von Verwaltungshandeln entfalten kann, sondern umgekehrt dessen Verfassungskonformität erhöht.
Sie finden das Gutachten in voller Länge hier: https://www.hannover.de/Service/Presse-Medien/Landeshauptstadt-Hannover/Aktuelle-Meldungen-und-Veranstaltungen/Gutachten-bestätigt-Genderstar-verwirklicht-Verfassungsauftrag
Eine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse gibt es hier: https://www.rewi.hu-berlin.de/de/lf/ls/lbk/gutachten-genderstar-amtssprache_ergebnisse_lembke2021.pdf

Anregungen für einen diskriminierungsarmen Sprachgebrauch

Anregungen für einen diskriminierungsarmen Sprachgebrauch

Der Leitfaden "Ausgesprochen Vielfältig" der Koordinierungsstelle zur Förderung der Chancengleichheit an sächsischen Universitäten und Hochschulen geht über die sprachliche Gleichberechtigung der Geschlechter hinaus. In ihm wurden zusätzlich Hinweise zu einem diskriminierungsarmen Sprachgebrauch hinsichtlich der Dimensionen

  • Alter
  • physische und psychische Behinderung
  • sexuelle Orientierung
  • ethnische Herkunft und Nationalität
  • soziale Lage
  • Religion und Weltanschauung

zusammengetragen.


FAQs

Welche Dokumente fallen unter den Senatsbeschluss zur geschlechtergerechten Sprache?

Welche Dokumente fallen unter den Senatsbeschluss zur geschlechtergerechten Sprache?

Der Senatsbeschluss vom 17.04.2019 sieht die Umsetzung geschlechtergerechter Sprache für Satzungen, Rahmenprüfungsordnung, Grundordnung und offizielle Dokumente vor.

 

Satzungen:

  • Völlig neue Satzungen und komplett neu gefasste Satzungen sind sofort zu gendern;
  • Soll zu einer bestehenden Satzung eine Änderungssatzung beschlossen werden, so ist innerhalb von 3 Jahren eine Anpassung des gesamten Textes vorzunehmen;
  • Unabhängig von jeglichen Änderungen sind alle Satzungen innerhalb von 5 Jahren anzupassen;
  • Das gilt auch mit Blick auf die von Fakultäten zu beschließenden Ordnungen sowie die Promotionsordnungen.

 

Offizielle Dokumente:

Hinweis: Der Senatsbeschluss zur geschlechtergerechten Sprache ist weit auszulegen und bedeutet damit ein möglichst umfassendes Gendern durch die Stellen der Universität. Zu offiziellen Dokumenten zählen unter anderem:

  • Formulare
  • Verträge
  • Zeugnisse, Urkunden
  • Presse- und Medienarbeit: z.B. Internetauftritte, Flyer, Werbespots, Magazine, etc.
  • offizieller hochschulinterner Schriftverkehr, z.B. offizielle Mitteilungsschreiben, etc.
Gilt der Senatsbeschluss auch für studentische Arbeiten?

Gilt der Senatsbeschluss auch für studentische Arbeiten?

Prüfungsleistungen von Studierenden fallen nicht unter den Senatsbeschluss zur geschlechtergerechten Sprache. Studierende sind nicht verpflichtet, Hausarbeiten, Protokolle, Abschlussarbeiten, etc. geschlechtergerecht zu formulieren. Die geschlechtergerechte Sprache gilt nicht als allgemeines formales Bewertungskriterium, dementsprechend hat die (Nicht-)Verwendung keinen Einfluss auf die Notenvergabe. 

Als Studierende*r können Sie frei wählen, ob Sie gendern wollen und falls ja, wie Sie gendern wollen.
Falls Sie sich für das Gendern in Ihren Arbeiten entscheiden, gestaltet sich die Integration einer geschlechtergerechten Schreibweise erfahrungsgemäß am einfachsten, wenn Sie sich für eine einheitliche Form entscheiden. Wer sich über eine passende Form unsicher ist, kann in jedem Fall Rücksprache mit dem*der Betreuer*in der Arbeit halten. 

Von der Verwendung einer Generalklausel (z.B: "Im Folgenden wird aus Gründen der Lesbarkeit das generische Masikulinum verwendet, selbstverständlich sind jedoch alle Geschlechtsidentitäten mitgemeint.") ist abzuraten. Diese verfehlt das Ziel einer Berücksichtigung aller Geschlechtsidentitäten - die Problematik der Unsichtbarkeit von Frauen* und Personen mit nicht-binären Geschlechtsidentitäten wird übergangen, der gedankliche Einbezug verschlechtert sich eher. 

Darüber hinaus hilft bei konkreten Fragen zur geschlechtergerechten Sprache die zuständige Mitarbeiterin aus dem Gleichstellungsbüro (siehe Kontakt).

Gilt der Senatsbeschluss der Universität Greifswald auch für die Mitglieder der Universitätsmedizin?

Gilt der Senatsbeschluss der Universität Greifswald auch für die Mitglieder der Universitätsmedizin?

Beschlüsse der Universität Greifswald gelten grundsätzlich ebenfalls für die Universitätsmedizin Greifswald (§ 96 Abs. 2 LHG M-V) – so auch der Senatsbeschluss zur geschlechtergerechten Sprache. Darüber hinaus hat der Vorstand der Universitätsmedizin die Verwendung geschlechtergerechter Sprache im dienstlichen Schriftverkehr beschlossen. Der Beschluss entspricht den gesetzlichen Forderungen gemäß § 4 Abs. 2 GlG M-V.

Das Gleichstellungbüro der Universitätsmedizin Greifswald hat ein Handout erstellt, das sich speziell mit geschlechtergerechter Sprache an der UMG befasst. Hier finden Sie einen Überblick über gesetzliche und gesellschaftspolitische Anforderungen und praktische Hinweise, die Sie beim Gendern an Ihrem Arbeitsplatz unterstützen. Falls Sie Fragen zu einem konkreten Sachverhalt haben, helfen Ihnen die Mitarbeitenden des Gleichstellungsbüros der Universitätsmedizin gerne weiter (gleichstellungumgmed.uni-greifswaldde).

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Gendern mit Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich?

Worin besteht der Unterschied zwischen dem Gendern mit Stern, Doppelpunkt oder Unterstrich?

Alle drei Sonderzeichen dienen der Sichtbarmachung von Geschlecht abseits des generischen Maskulinums und werden sprachlich durch eine Pause (Glottisschlag) umgesetzt. 

Während Studierenden die Nutzung und Form der geschlechtergerechten Sprache grundsätzlich freisteht, hat der Senat der Universität am 17.04.2019 einen Beschluss zur Umsetzung der geschlechtergerechten Sprache in Satzungen, Rahmenprüfungsordnung, Grundordnung und offiziellen Dokumenten beschlossen, der die bevorzugte Nutzung von geschlechtsneutralen Formulierungen und wo nicht möglich, die Nutzung des Gendersterns vorgibt. 

Diese Entscheidung basiert darauf, dass der Genderstern im Diskurs aktuell als weitreichendste Möglichkeit zur Umsetzung geschlechtergerechte Sprache gilt, da er aus der Verwendung von Trans*-Communities als Symbol für die diversen Genderidentitäten und der Informatik als Platzhalter für beliebige Zeichenketten in den Sprachgebrauch übertragen wurde. Es steht deshalb symbolisch für die "Unendlichkeit der Möglichkeiten". Als einzige symbolbasierte Form des Genderns bildet der Genderstern also auch Geschlechtsidentitäten abseits des non-binären Geschlechterspektrums ab. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) verkündete zum Jahreswechsel 2023/2024 "in ihrem weiteren Engagement für einen geschlechts- und diversitätssensiblen Sprachgebrauch" (Mitteilung auf der Webseite der DFG) den Gendernstern für ihre offizielle Kommunikation einzuführen und setzt somit als Selbstverwaltungsorganisation der Wissenschaft in Deutschland ein wichtiges Zeichen. 

Die Barrierefreiheit des Genderns ist weiterhin ein wichtiges Arbeitsfeld.
In Bezug auf Personen mit Sehbehinderung empfiehlt der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), wo möglich auf gendergerechte Sprache mit Hilfe von Satzzeichen zu verzichten und auf neutrale Formulierungen zurückzugreifen. Aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz gendersensibler Sprache und Inklusion von Geschlechtervielfalt, wird bei Bedarf oder Wunsch der Verwendung eines Satzzeichens der Genderstern empfohlen, da er einem Konsenszeichen, das von den meisten Menschen erkannt wird, am nächsten kommt. 
(Informationen aus der Stellungnahme der Bundeskonferenz der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten an Hochschulen e.V. vom 07.06.2022.)

Darüber hinaus hilft bei konkreten Fragen zur geschlechtergerechten Sprache die zuständige Mitarbeiterin aus dem Gleichstellungsbüro (siehe Kontakt).

Kontakt

Laura Strelow 
Studentische Mitarbeiterin – Geschlechtergerechte Sprache
Domstraße 11, Eingang 4,
Raum 2.16
17489 Greifswald
gerechtespracheuni-greifswaldde