Außerhalb dieser Zeiten ist die Geschäftsstelle telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Termine können gerne vereinbart werden.
An der Universität Greifswald arbeiten drei Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Personalrat für das wissenschaftliche Personal. Diese nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Regelungen des Personalvertretungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wahr.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren.
Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte geregelt werden können (§ 74 PersVG M-V). Er ist den einzelnen Personalräten nicht übergeordnet.
Der Personalrat für das wissenschaftliche Personal und der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden haben für die jeweils von ihnen vertretenen Beschäftigtengruppen zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Personalangelegenheiten, sozialen und organisatorischen Fragen.
Die Schwerbehindertenvertretungschließlich fördert die Eingliederung und Teilhabe der schwerbehinderten Mitarbeitenden der Universität in den Arbeitsprozess, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zu Seite.
Gewählt werden die Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung von den Angehörigen der von ihnen jeweils vertretenen Beschäftigtengruppe für die Dauer von vier Jahren.
Hinweis: Universitätsmedizin
Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.
Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.
Am 11. Oktober beschließt die Bundestarifkommission öD die Forderung, mit der wir in die Tarifauseinandersetzung für die rund 1,2 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder gehen. Wir können diese Auseinandersetzung nur gewinnen, wenn sich viele Kolleg*innen beteiligen und für ihre Forderungen einsetzen.
Am 06.07.2023 um 18 Uhr haben Sie noch einmal die Möglichkeit, online an einer Veranstaltung zum Thema „NoGo! Sexualisierte Diskriminierung und Belästigung im Arbeitskontext“ teilzunehmen.
Die Personalvertretungen und die Gleichstellungsbeauftragte der Universität Greifswald möchten sich an dieser Stelle noch einmal bei allen Teilnehmenden an der 1. Personalversammlung 2023 bedanken.
Die Personalversammlung zum Thema „NoGo! Sexuelle Diskriminierung und Belästigung im Arbeitskontext“ findet am Mittwoch, den 26.04.2023, in der Zeit von 13:00 bis 15:00 Uhr, im Hörsaal 5, Rubenowstraße 1 (altes Audimax), statt.
Am 17. Januar 2023 um 09.00 Uhr werden im Konferenzraum des Universitätshauptgebäudes (Domstraße 11, 17489 Greifswald) die Vertrauensperson der schwerbehinderten und gleichgestellten Beschäftigten und stellvertretende Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung gewählt.
Die neue Dienstvereinbarung über die Durchführung der Rufbereitschaft (DV Rufbereitschaft), zwischen der Universität Greifswald und dem Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden, tritt ab dem 01.07.2022 in Kraft.
Aufgrund der Überarbeitung der DA I&K-Systeme wird diese nicht wie ursprünglich vorgesehen am 01.04.2018 in Kraft treten. Die Vertragsparteien haben sich zur DV I&K-Systeme aus Gründen der Gleichbehandlung verständigt, dass das Inkrafttreten beider Regelungen zeitgleich erfolgt. Eine Änderung wurde abgeschlossen.