Personalvertretungen
Die Personalvertretungen – die Interessenvertretungen der Beschäftigten
An der Universität Greifswald arbeiten drei Personalräte: der Gesamtpersonalrat, der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden und der Personalrat für das wissenschaftliche Personal. Diese nehmen ihre Aufgaben entsprechend der Regelungen des Personalvertretungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (PersVG M-V) wahr.
Die Schwerbehindertenvertretung ist die Anlaufstelle für alle Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren.
Geschäftsstelle der Personalvertretungen
Stefanie Lange
Rubenowstraße 2
17489 Greifswald
Telefon +49 3834 420 1166
Telefax +49 3834 420 1169
Aufgaben der Personalvertretungen
Der Gesamtpersonalrat ist zuständig für die Behandlung von Angelegenheiten, die mehrere Personalräte einer Dienststelle betreffen und nicht durch die einzelnen Personalräte geregelt werden können (§ 74 PersVG M-V). Er ist den einzelnen Personalräten nicht übergeordnet.
Der Personalrat für das wissenschaftliche Personal und der Personalrat für die nichtwissenschaftlichen Mitarbeitenden haben für die jeweils von ihnen vertretenen Beschäftigtengruppen zahlreiche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte bei Personalangelegenheiten, sozialen und organisatorischen Fragen.
Die Schwerbehindertenvertretungschließlich fördert die Eingliederung und Teilhabe der schwerbehinderten Mitarbeitenden der Universität in den Arbeitsprozess, vertritt ihre Interessen und steht ihnen beratend und helfend zu Seite.
Gewählt werden die Personalräte sowie die Schwerbehindertenvertretung von den Angehörigen der von ihnen jeweils vertretenen Beschäftigtengruppe für die Dauer von vier Jahren.
Hinweis: Universitätsmedizin
Die Personalvertretungen der Universität Greifswald und der Universitätsmedizin Greifswald sind getrennte Gremien.
Information und Kontakte zur Personalvertretung der Universitätsmedizin finden Sie auf den Internetseiten der Universitätsmedizin Greifswald.