FAQ
Nein! Wenn Sie einen Platz durch das Programm Hochschulaustausch erhalten, bedeutet das nicht, dass Sie automatisch ein Stipendium erhalten. Es kann allerdings im Bewerbungsdokument angegeben werden, dass man sich zusätzlich auf das Stipendium PROMOS bewerben möchte. Da es dieselben Bewerbungsunterlagen sind, werden die Unterlagen von der Bewerbung für den Hochschulaustausch dann bei der Vergabe von PROMOS mit einbezogen. Sie brauchen daher nicht zweimal Ihre Bewerbungsunterlagen zu schicken. Bitte beachten Sie, dass für PROMOS eine andere Bewerbungsfrist gilt, weshalb die Stipendiumvergabe dort später als bei den Plätzen für den Hochschulaustausch erfolgt.
Sie benötigen einen Nachweis über Ihre Fremdsprachenkenntnisse (mind. Level B2 in der Unterrichtssprache).
- Als Sprachnachweise akzeptiert werden der DAAD-Sprachnachweis, UNICERT-Zertifikate sowie TOEFL und IELTS Zertifikate, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 2 Jahre sind. Ein Cambridge Certificate ist lebenslang gültig und wird auch akzeptiert. Ergebnisse von UNICERT-Prüfungen können nach Absprache mit dem Sprachenzentrum in den DAAD-Sprachnachweis übertragen werden.
- Als Nachweis reichen nicht aus: Abiturzeugnis mit Englischnote, abgelaufene Zertifikate, Zwischennote aus dem Sprachstudium.
- Sprecher*innen der Landes- bzw. Unterrichtssprache als Erstprache sind vom Einreichen eines Sprachnachweises befreit.
- DAAD Sprachnachweis: Das Sprachenzentrum der Universität Greifswald führt den DAAD-Test zur Feststellung der Fachsprachenkenntnisse mehrmals im Semester durch. Alle Informationen zur Anmeldung, den Kosten und dem Inhalt des Tests finden Sie auf den Seiten des Sprachenzentrums. Studierende der Fächer Anglistik/Amerikanistik, Russisch, und Jura wenden sich bitte direkt an ihr Institut, um den Test dort zu absolvieren.
- Für die Teilnahme an graduate courses in Nordamerika ist ein TOEFL-Nachweis nötig.
Bewertet werden die inhaltliche Darstellung des Vorhabens im Ausland, die Begründung der Wahl der Institution, das Hervorheben für Sie passender Studienangebote, die Einordnung des Auslandaufenthaltes in die Studienplanung und das berufliche Ziel. Auch der Bezug zu schon vorhandenen Kontakten, die Wahl bestimmter Professor*innen oder Betreuer*innen an den aufnehmenden Institutionen usw. wird bewertet. Gehen Sie auch gerne darauf ein, wie Sie als Austauschstudierende*r die Universität Greifswald repräsentieren.
Nutzen Sie gern unseren Leitfaden.
Das Fachgutachten kann durch Hochschullehrende ausgestellt werden.
Für das Gutachten gibt es eine Vorlage (siehe Einzureichende Unterlagen: Empfehlungsschreiben). Bei Fragen zu den Inhalten des Gutachtens können sich die Gutachter*innen direkt an das International Office wenden.
In Absprache mit dem International Office können auch Gutachter*innen von anderen Universitäten das Gutachten erstellen, wenn Sie sich beispielsweise im ersten Fachsemester eines Masterstudiengangs befinden und Sie eine Lehrperson aus Ihrem Bachelorstudiengang um das Gutachten bitten möchten.
Im Bewerbungsverfahren wird Ihr Schnitt mit den Abschlussdurchschnittsnoten des zugehörigen Fachbereichs verglichen. Sollte Ihr Durschnitt unter denen der Vergleichsnoten liegen, ist das jedoch grundsätzlich kein Ausschlusskriterium.
Bitte reichen Sie die Bewerbung bevorzugt auf Deutsch ein. Das gilt auch für das Gutachten. Bewerbungen können gerne auch auf Englisch werden, zum Beispiel wenn Ihre Muttersprache oder die der Gutachten erstellenden Person nicht Deutsch ist.
Grundsätzlich ist das möglich. Bitte informieren Sie sich genau über die Kursangenote Ihrer Wunscheinrichtung. Weitere Details klären Sie mit dem International Office.
Nachdem die Auswahlkommission die Bewerbungen begutachtet und die Auswahl getroffen hat, erhalten Sie in der Regel bis zu sechs Wochen nach Bewerbungsende schriftlich per E-Mail Bescheid.
Nein! Sie müssen für das Programm des Hochschulaustausches an der Universität Greifswald eingeschrieben sein.
Zum Abschluss des Aufenthaltes müssen Sie einen Erfahrungsbericht, eine Bestätigung der aufnehmenden Einrichtung (Confirmation of Stay), sowie ein Dokument über Ihren Leistungsnachweis (Transcript of Records) einreichen (siehe Einzureichende Unterlagen).
Nein, das müssen Sie nicht. Sollten Sie sich für Ihren Aufenthalt beurlauben lassen, können in den beurlaubten Semestern keine Prüfungsleistungen abgelegt werden. Bei Beurlaubung erhöhen sich ihre Fachsemester in dem beurlaubten Zeitraum nicht.
Studierende, bei denen herausfordernde Lebensumstände ihre jetzige Lebens- sowie Studiensituation beeinträchtigen, können einen Antrag auf einen Nachteilsausgleich stellen, welcher beim Bewerbungsverfahren berücksichtigt wird. Herausfordernde Umstände können z.B. chronische Erkrankungen, Erwerbstätigkeit (mind. 250€ monatlich), Fluchthintergrund, Studierende*r mit Kind(ern) oder Pflege von Angehörigen sein. Bitte sehen Sie dazu das Dokument "Ehrenwörtliche Erklärung zum Nachteilsausgleich" unter Einzureichende Unterlagen.
„Einzigartige Erfahrungen und Erlebnisse spornen mich immer wieder für neue Dinge und Aktivitäten an. Die Studienzeit ist eine äußerst limitierte Zeit, die ich wirklich in allen Zügen auskosten möchte. Daher gehört ein Auslandssemester für mich grundsätzlich mit dazu. Und so begann ich meine Reise in das eindrucksvolle Saskatchewan. Die Prärie-Provinz im Herzen von Kanada."
(Mareike, Hochschulaustausch Semester in Kanada)
Auf dem Blog Greifswald goes International und in unserem Podcast berichten sie und andere Outgoer*innen von ihren Erfahrungen im Ausland.